Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

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Tombstone
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Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von Tombstone »

An dieser Stelle gibt es demnächst ein paar für alle mit Sicherheit sehr interessante Infos zum Thema.

Bis dahin: seid uns nicht böse, wir haben den ganzen Thread in die Quarantäne verschoben.

Eure Mods.


@ Volker: gib bitte Bescheid, wenn's losgeht!
Ciao - Peter

Handle stets so, dass die anderen sich wundern, warum sie Dir noch keine reingehauen haben...
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ichmeisterdustift
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Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von ichmeisterdustift »

Zunächst möchte ich mich entschuldigen, wenn ich mit der früzeitigen Eröffnung des Ursprungsfadens Auslöser war für unschöne Diskussionen und ich bin froh, dass dieser in unterirdische Tiefen verschoben wurde.

Haftpflichtversicherung
Es ist schnell mal passiert: Ich zeige einem Bekannten einen Füllhalter (z.B. auf einem Stammtisch oder Sammlertreffen), er nimmt ihn in die Hand und schwupps, liegt das edle Stück auf dem Boden.
Korpus zerbrochen, Feder krumm = Totalschaden. Dafür leistet die Privathaftpflicht des Schadensverursachers Ersatz. Wichtig dabei: Der Geschädigte soll nach der Regulierung so gestellt sein wie er vor dem Schaden stand, dies bedeutet in der Regel Zeitwertersatz. Lasse ich ein 3 Jahre altes Handy fallen, wird kein neues bezahlt sondern der Preis erstattet, der für ein 3 Jahre altes gleiches Modell jetzt zu zahlen wäre. Der Geschädigte = Anspruchsteller muss der Versicherung gegenüber seine Ansprüche beziffern und belegen. Wie das geht, wird weiter unten im Abschnitt „Wertermittlung und -dokumentation“ erklärt, da es auch für die Hausratversicherung von Bedeutung ist. Ein wichtiger Aspekt für den Verursacher: Er darf die Ansprüche weder anerkennen noch selbst begleichen, da er damit der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit nimmt, die Ansprüche zu prüfen und er riskiert dadurch seinen Versicherungsschutz. Also nur den Schaden bei der Versicherung melden, diese übernimmt dann den Rest.

Hausratversicherung
Schreibgeräte gehören zum ganz normalen Hausrat, siehe Bedingungen §6. Zu Wertsachen zählen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen (komplett aus Edelmetall Gold, Silber oder Platin), siehe Bed. §13. Früher galt dies auch für Uhren, doch nach einigen verlorenen Prozessen haben manche Versicherer Uhren nun als Begriff in die Wertsachen aufgenommen. Wertsachen wären nur zu einem bestimmten Prozentsatz (Basis meist 20%, kann aber erhöht werden gegen Beitragszuschlag) der Versicherungssumme und teilweise nur in Sicherheitsschränken mitversichert, aber das gilt nur für Stifte die wie oben angegeben aus Edelmetall gefertigt sind. Füllhalter aus Massivgold oder Platin wären außerhalb des Sicherheitsschrankes bis 20.000 € versichert, Stifte aus Sterlingsilber fallen noch nicht einmal unter die Beschränkungen nach §13,2,bc, diese sind auch außerhalb des Sicherheits-schrankes bis zum vereinbarten Prozentsatz des Versicherungssumme abgedeckt.

Versicherte Schäden: Versichert sind die Stifte dann gegen alle in der Hausrat eingeschlossenen Gefahren, in der Regel sind dies Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei Einbruchdiebstahl ist genau auf den Begriff zu achten, denn einfacher Diebstahl ist nicht versichert. Siehe Bed. §3
Schon bei Abschluss des Vertrages sollte geklärt werden, welche Einbruchsicherungen die Gesellschaft verlangt, meist ist es zumindest ein Schließzylinder an der Eingangstür, der nicht über den Rahmen herausragen darf oder mit einem von außen nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag versehen sein muss. Also schau bitte jeder mal an seine Haus- oder Wohnungseingangstür (bei einem Einfamilienhaus auch alle anderen Zugänge wie z.B. eine Tür im Hof oder zum Keller), ob dort auch ein solcher Schließzylinder montiert ist.

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Einfamilienhaus, bei einer kurzfristigen Entfernung von diesem Ort gilt die Klausel „Aussenversicherung“, siehe Bed. §7.
Aber Vorsicht: Es gelten die selben Voraussetzungen wie am normalen Versicherungsort. Wenn Tante Liesel keinen anerkannten Sicherheitsschrank hat, sollte der Massivgold Waterman Exception für 11000 Euro besser zuhause bleiben.

Versicherungssumme: siehe Bed. §9. Um dem Kunden (und auch dem Vertreter sowie dem Versicherer) den Aufwand einer detaillierten Wertermittlung zu ersparen, wurde mit den Bedingungen aus 1984 erstmals die Unterversicherungsverzichtsklausel eingeführt. Diese besagt, dass das Versicherungsunternehmen auf die Prüfung, ob eine Unterversicherung vorliegt, verzichtet, wenn die vereinbarte Versicherungssumme (Stand 2014) mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Aus meiner Sicht kann das eine teure Bequemlichkeit sein denn im Falle eines Totalschadens (dazu reicht ein Zimmerbrand mit starker Rauch- und Rußbildung) wäre die Versicherungssumme plus 10% Vorsorge die maximale Entschädigung. Bei jungen Paaren oder Einzelpersonen können dieser Durchschnittswert pro qm und entsprechend auch die Jahresprämie zu hoch sein, bei überdurchschnittlich ausgestatteten Haushalten würde die Versicherungssumme nicht ausreichen. Wer also die Mühe nicht scheut: Ich habe einen vom Bund der Versicherten entworfenen Wertermittlungsbogen auf unserem Server platziert, den Link findet Ihr weiter unten. Damit kann jeder den Wert seines Hausrates selbst ermitteln (aber immer daran denken: Neuwert ) und dann die für ihn passende Versicherungssumme wählen. Wer beim qm-Modell bleiben möchte, sollte den Wert seiner Schreibgeräte zu der über die qm ermittelten Versicherungssumme addieren.
Link Wertermittlungsbogen: http://www.pen-paradise.de/service/Wert ... ausrat.pdf

Entschädigung/Versicherungswert Siehe Bed. §9
Sofern die Sammlung Stücke enthält, für welche ein aktueller Neuwert nicht zu ermitteln ist, sollte ein entsprechendes Dokument erstellt werde, siehe unten „Wertermittlung und -dokumentation“.
Ansonsten gilt: Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Beispiel: Ein M800 aus dem Jahr 1985 wird bei einem Brand zerstört, damaliger Neupreis war (nicht recherchiert) z.B. 380 DM, heute 190 €. Ein neuer M800 kostet heute laut Liste 450 €, mehrere Händler bieten ihn für 390 € an, die Entschädigung beträgt 390 €.

Deckungserweiterungen
Siehe „zusätzliche Einschlüsse im Bedingungsauszug“
Sinnvolle Ergänzungen zum Standardschutz, z.B. bei einfachem Diebstahl aus dem Krankenzimmer, aus dem Auto oder aus Schlafwagenabteilen.

Nun zu einem interessanten Punkt:
Wertermittlung und Dokumentation

Gleich ob als Anspruchsteller in einem Haftpflicht- oder Hausratschadensfall: Man muss den sich entstandenen Schaden nachweisen und beziffern. Je umfangreicher die Sammlung desto schwieriger wird dieser Nachweis zu erbringen sein. Aber besser man macht sich diese Gedanken und Mühen bevor der Schaden eingetreten ist, denn nachher wird es nur komplizierter.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
1. Alle vorhandenen Kaufbelege einscannen und auf einem Stick speichern, Originale an einem sicheren Ort aufbewahren (ein Bankschließfach A4 kostet keine 30 € im Jahr)
2. Wenn keine Rechnungen vorhanden sind: Ausdrucke der Emails von ebay als Kaufbeleg oder der Angebote und PN hier aus dem Forum (für dort gekaufte Stifte)
3. Wenn auch 2. nicht möglich ist: Recherche über google
4. Bei seltenen und/oder antiken Stücken eine Expertise vom Hersteller oder einem Fachmann erstellen lassen
5. Alle Schreibgeräte fotografieren, die Bilder auf einen Stick und diesen ins Schließfach. Am besten mehr als nur 1 Bild pro Stift um den Zustand zu dokumentieren.
6. Es gibt preiswerte Software zum Verwalten der Sammlung, eine passende Exceltabelle ist aber auch schnell erstellt. Diese sollte alle Infos enthalten: Hersteller, Modell, Ausführung, Herstellungsjahr, Feder, gekauft am/von, zum Preis von, Zustand, Listenpreis/Neuwert. Diese Tabelle sollte ebenfalls in Kopie an einem anderen Ort gelagert werden.
7. Die Daten (Bilder, Tabelle, Scans) nicht nur auf dem eigenen PC belassen, bei einem Festplattencrash wäre die Rettung der Daten unmöglich oder sehr teuer. USB-Sticks mit ausreichend Speicher sind heute nicht mehr teuer (16GB etwa 10 Euro)
8. Die Daten der Hausratversicherung zur Verfügung stellen als Ergänzung der Vertragsakte, das erspart im Schadensfall einige Diskussionen.


Allgemein:
Ich habe die aktuellen Versicherungsbedingungen eines ausgezeichneten Versicherers ausgewählt, es handelt sich um die Haftpflichtkasse Darmstadt.
Wer deren günstige Preise mit seiner eigenen Hausratversicherung vergleiche möchte, kann dies hier tun:
https://www.haftpflichtkasse.de/hk/publ ... n/hausrat/
In der Deckungsvariante Plus sind bereits höhere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, zusätzliche Einschlüsse enthalten, einen Vergleich der Varianten findet ihr ebenfalls unter dem oben genannten Link.
Man kann natürlich mit dem Angebot der HaKa auch mal seinen Vertreter des Vertrauens ansprechen, ob er ähnliches bieten kann.
Hier findet Ihr Auszüge aus den Versicherungsbedingungen:
http://www.pen-paradise.de/service/Stif ... ungen2.pdf

Über einen Spezialanbieter gibt es die Möglichkeit, explizit die teuren Sammlungsstücke zu versichern, das geht aber über den "normalen" Rahmen hinaus und ist eher für hochwertige Kunstgegenstände gedacht. Sollte Bedarf bestehen, kann ich mich dort aber gerne über Deckungsumfang, Mindestversicherungssummen, Beiträge etc informieren.

Noch kurz zu meinem Kenntnisstand: Ich habe 1983-1985 eine Lehre zum IHK-geprüften Versicherungskaufmann absolviert, war anschließend Sachbearbeiter in der Schadenabteilung und von 1988 bis zu meiner Berufsunfähigkeit im Jahr 2011 im Außendienst, die letzten Jahre als freier Versicherungsmakler.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich und nehme Fragen gerne an. Dies ist aber weder eine Versicherungsberatung noch irgend eine juristische Hilfestellung.
Gruß
Volker
Zuletzt geändert von ichmeisterdustift am 16.07.2014 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
ralph
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Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von ralph »

Hallo,

herzlichen Dank für Deine Ausführungen, die sehr hilfreich sind.

Nur ist die Frage zu der Ziffer 8, ist das so gemeint, dass vorsorglich so eine Dokumentation der Versicherung überreicht werden sollte, dies halte ich für überdenkenswürdig, wieso sollte man vorher "unbekannten" Personen einen Einblick geben, dann würde ich lieber die Dokumentation in einen Bankschließfach legen, wo nur ich Zugang habe, nach dem Motto "Reden ist silber und schweigen ist gold". Werden diese Daten dann nur beim Versicherer gespeichert/aufbewahrt (eine Papierakte gibt es doch bestimmt nicht mehr) oder bedient er sich Auftragsdatenverarbeiter pp. ?

Freue mich über eine Antwort.

Gruß
Ralph
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Tenryu
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Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von Tenryu »

Ich kenne mich im deutschen Recht nicht so gut aus....
Muß man sich als Geschädigter mit einer Versicherung abgeben, oder kann man seine Schadenersatzansprüche nicht auch direkt gegenüber dem Schädiger geltend machen? Im Prinzip brauchte es mich doch nicht zu interessieren, ob der andere eine Versicherung hat oder nicht.
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ichmeisterdustift
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Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von ichmeisterdustift »

@ Ralph:
Beide Varianten sind möglich und immer besser als nichts :) .
Ich habe meiner Versicherung eine Aufstellung geschickt, dadurch wird im Schadensfall die Diskussion erleichtert, ob die entwendeten/verbrannten etc. Gegenstände auch wirklich vorhanden waren. Die Daten werden dort natürlich sicher verwahrt und nicht weitergegeben. Wenn Du eine ordentliche Dokumentation an einem sicheren Ort hast, ist das auch in Ordnung.

@ Tenryu:
Rechtlich gesehen wird der Geschädigte den Schadenverursacher in Haftung nehmen. Der Haftpflichtversicherer übernimmt dann die Vetretung seines Kunden, notfalls auch vor Gericht, trägt sämtliche Kosten. Das finde ich toll, besonders weil wir als Pferdehalter vor 2 Monaten auf 60000 Euro Schadenersatz verklagt wurden (unberechtigterweise) und die Tierhalterhaftpflichtversicherung hat einen namhaften Fachanwalt engagiert, um die unberechtigten Ansprüche abzuwehren. Im Prinzip kann es mir gleich sein, ob der Prozess verloren oder gewonnen wird, in jedem Fall trägt die Versicherung alle Kosten.

Gruß,
Volker
meinauda
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Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von meinauda »

Danke Volker für die ausführliche Information.
Das Thema Versicherung ist schon seit längerem mein Thema in Bezug auf die Absicherung der schönen Tässchchen, Schalen, Brettchen und Gläser aus dem Nachlass meiner Mutter. fotografiert hatte ich sie schon aus mehreren Blickwinkeln, insbesondere natürlich die Unterseite des Geschirrs, welches ja in der Regel am aufschlussreichsten ist. Dies werde ich nun auch mit meinen Schreiberlingen tun.
Hilfreich für mich sind da auch die Kaufübersichten meines eBay- und PayPalkontos. Der Tipp mir den Ausdrucken der PN bei Forumskäufen macht die Übersicht komplett.
Ich werde mir das Schließfach sparen und die Kopien meiner Unterlagen meiner Versicherung übermitteln und die Originale g u t aufheben.
Danke für diesen Thread, dessen Eröffnung, auch ohne Inhalt nach der Diskussion im anderen Thread, für mich folgerichtig war.
Danke für die viele Arbeit.
mstrl
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Registriert: 30.03.2020 21:49

Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von mstrl »

Sorry für das "hochholen"
Ich habe eine relativ große Sammlung, darunter diverse Limited Editions von Montblanc, meine Frage ist hat sich was in den letzten 8 Jahren bzgl. Schreibgeräte und "normaler" Hausrat geändert?
In meiner Sammlung sind Schreibgeräte wie:
Montblanc Albert Einstein (komplette Great Charackter Sammlung seit Anfang)
Montblanc Exupery (Writers Edition Seit 2008 und seit 2015 die strengere Limitierung)
Montblanc Montezuma 888

Somit ist die Sammlung Relativ wertig und meine Wertsachen wären "nur" bis 27k abgedeckt

Beste Grüße
Crovax
Beiträge: 619
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Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von Crovax »

Dann musst du aufpassen.
- Ist deine Versicherungssumme hoch genug, so dass der Versicherer auf die "Unterversicherungsklausel" verzichtet?
Ansonsten kann es passieren, dass im Schadensfall eine Unterversicherung festgestellt wird und dir dann von allen Gegenständen nur ein Prozentsatz ersetzt wird, auch wenn der Wert der verlorenen Gegenstände unter der Gesamt-Versicherungssumme liegt.
Normalerweise bieten Hausratsversicherungen einen Standardsatz (xxxx €/qm) an, ab dem bei einem normalen Haushalt von einer ausreichenden Versicherungssumme ausgegangen werden kann und daher keine Unterversicherung geltend gemacht wird.

- Bei Totalverlust (Brand, Hochwasser etc.) wird nur die vereinbarte Maximalsumme ausgezahlt.
Sollte der Wert deiner Sammlung alleine schon in der Nähe der vereinbarten Versicherungssumme liegen, solltest du deine Hausratsversicherung auf jeden Fall mal überprüfen.

Beim Wort "Sammlung" werden Versicherungen hellhörig und wollen mehr wissen. Viele "einfache" Sammlungen sind über die Hausratsversicherung abgedeckt, genauso wie "normale" Kunstwerke.
Bei besonders wertvollen Gegenständen kann die Versicherung Auflagen zur sicheren Aufbewahrung machen.

Interessant war mal eine Aussage in einem Video von Stephen Brown. Einem Freund waren bei einem Einbruch mehrere Füller gestohlen worden. Er wollte von seiner Versicherung den Schaden an seiner Sammlung ersetzt haben und wusste nicht, wie die reagieren. Die erste Frage der Versicherung war:
"Haben Sie die Füller in einer eigenen Vitrine aufbewahrt?"
"Nein, ich benutze die ja."
"Ah, dann ist das keine Sammlung sondern normaler Hausrat."
gruß
stephan

Let grammar, punctuation, and spelling into your life! Even the most energetic and wonderful mess has to be turned into sentences.” ― Terry Pratchett
mstrl
Beiträge: 2
Registriert: 30.03.2020 21:49

Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von mstrl »

Hallo Crovax danke für deine Antwort, hab eine Unterverzichtsklausel, aber wollte die Versicherungssumme dennoch mal überprüfen lassen, muss denen auch mal eine Übersicht zuschicken, damit im Fall der Fälle der Nachweis bei denen ist. Mir war nur wichtig zu wissen ob sich in den Jahren nicht was geändert hat, Uhren werden ja auch in die Kategorie Wertsachen gepackt.

Aber warum sollten Füller, welche auch mal in einer Vitrine liegen, kein normaler Hausrat sein? Solange man Sie schreibt sollte es hier doch keine Definitionsproblematik geben (mMn).
Aber bei mir liegen die, die nicht geschrieben werden, in Umzugkartons, natürlich nicht der schönste Platz, aber im Fall eines Einbruches weniger auffällig und im Falle eines Brandes schneller zu retten.
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bella
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Registriert: 15.02.2014 22:13

Re: Füllhalter(sammlung) und Versicherungen

Beitrag von bella »

Ich klinke mich mal kurz ein da ich das Fach mal gelernt habe …

1. es gibt keine Allgemeingültigkeit …. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen … heißen VHB .. die Eurem jeweiligen Vertrag zugrundeliegen. Grundsätzlich .. alte Verträge=alte VHB.
Achtung …. Tarifumstellungen haben oft zu einer „stillschweigenden“Umstellung der VHB geführt - also wirklich die aktuell gültige Version für Euren derzeitigen Vertrag nehmen.
Und bei den Bedingungen muss alt nicht automatisch besser sein!

2. was wird überhaupt erstattet … Zeitwert, Abzug neu für alt?, Wiederbeschaffungswert?
Ein Agatha Christie hat mal vielleicht 500€ gekostet, den Beleg hab ich vielleicht noch … Wiederbeschaffungswert sind aber gut 1500 Heute

3. keine Eigendefinitionen von Begriffen ….. ja, eine Blumenvase gehört zum Hausrat. Aber eine Ming-Vase?
Und sind mehrere Mingvasen die 100k das Stück wert sind eine Sammlung? Oder Hausrat weil ich am Geburtstag meine Blümchen reinstelle?

4. das mündliche zählt wenig …. Also auch nichts vom Vertreter oder einem anonymen Sachbearbeiter versichern lassen …. schriftlich absichern.

5. wenn es echt eine wahrnehmbare Summe und keine 7 Safari sind …. Verzeichnis erstellen mit Fotos. Idealerweise auf aktueller Tageszeitung … Tabelle mit Bezeichnung, Beschaffungspreis und derzeitige Wiederbeschaffungswert erstellen und auf der Basis mit dem Versicherer sprechen ob es in den Vertrag passt oder ob der angepasst, ggf. Ein separater Vertrag geschlossen werden muss.

6. das ist nichts das man mal über check24 abklopfen kann ..
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