Wie dem auch sei, wenn sich die Aussagen der Verkäuferin mit den schriftlich fixierten Bedingungen und dem Gebaren im Reklamationsfall decken, hat man mit dieser Erkenntnis ja zahlreiche Optionen:
1. Hoffen, dass in den ersten zwei Jahren nix passiert
2. das teure Stück in die Vitrine legen,
3. die Bedingungen prüfen lassen und notfalls bereit sein, sie juristisch durchzusetzen (der Spaß wird wahrscheinlich richtig teuer),
4. sich sagen: Scheiß drauf, es ist ein Luxusprodukt und wahrer Luxus ist nunmal die Bereitschaft zu nutzloser Verschwendung - und das heißt: Zerstörung,
5. die Bedingungen akzeptieren oder zumindest tolerieren,
6. hoffen auf Kulanz oder
7. gar nicht erst Kunde dieses Unternehmens werden.
Das (so häufig zitierte) Autobeispiel mit der Vorschrift zur Benzinmarke funktioniert hier nur, wenn man bestimmte Dinge ausblendet. Klar gibt es auch hier Einschränkungen. Wenn ein Hersteller mir empfiehlt, kein E10, nur Super Plus zu tanken oder nur ein bestimmtes Öl zu verwenden und es zu Motorbeschädigungen kommt, weil das ignoriert wurde, dann wird auch der Autohersteller bei Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen möglicherweise auch erstmal zicken.
Eine solche Einschränkung nimmt MB hier auch vor und mir als juristischem Laien scheint das auch legitim. Es ist nunmal nicht von vornherein auszuschließen, dass eine andere Tinte die Mechanik nicht eben doch beschädigen kann. In sofern finde ich die Aussagen von MB immerhin klar, deutlich und unmißverständlich und bei der Vielfalt verschiedener Tinten auch durchaus nachvollziehbar.
Ich will MB hier nicht verteidigen - ich gehöre (inzwischen) selbst in Gruppe 7. Aber ich finde die Aufregung in gewisser Weise künstlich. Die Empfehlung, nur die hauseigene Tinte zu verwenden, gibt es doch bei vielen Herstellern und sie sind allgemein bekannt. Beim Kauf weiß man also, worauf man sich einlässt. Sich dann zu beschweren, wenn die Missachtung dieser Empfehlung Folgen haben kann, finde ich irgendwie auch albern. Für selbstproduzierte Risiken kann man ja auch mal selbst haften
