Pen and Crime

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Frodo
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Pen and Crime

Beitrag von Frodo »

Hallo Füllerfreunde
Vor einigen Tagen las ich von folgender Begebenheit in der Zeitung:
Eine Frau hatte in einem Kaufhaus einen Billigfüller geklaut und im Fachgeschäft nebenan einen Füller für 200 Euros gekauft. Am nächsten Tag kam sie ins Geschäft zurück um den Füller wieder zurückzugeben. Dem geschulten Fachpersonal fiel selbstverständlich auf, dass es sich bei dem Remittenden nicht um das hochwertige Stück handelte, welches tags zuvor gekauft worden war und das nach Meinung der Kundin dem Billigprodukt gleichte. Die Polizei stellte in der Wohnung der Käuferin ein umfangreiches Depot von Schmuck und weiteren Waren sicher. Schlecht gelaufen. Umgekehrt hätte es vielleicht geklappt.
Ein weiterer kurioser krimineller Akt im Füllhaltermilliöh spielte sich im Jahr 1993 ab. Ein aus Rumänien stammender Heidelberger Geschäftsmann lieferte neben anderen Waren für 700000 Mark hochwertige Füllhalter aus Heidelberger Produktion über Bulgarien nach Serbien. Wegen des Balkankrieges war dies ein Verstoß gegen das Handelsembargo und der Geschäftsmann wurde in Haft genommen. Wieder mal ein Beweis dafür, dass die Feder eine äußerst gefährliche Waffe ist.
Neben solchen Einzelfällen erwächst den Produzenten und dem Handel allerdings eine ernstzunehmende Gefahr. Zum einen ist dies eine immer ärgerlicher werdende Markenpiraterie. Ein besonders dreister Fall war, dass sich auf der letzten "Paperworld" eine bisher unbekannte Firma den Namen Faber- Castell mitsamt dem Logo als eigenes Warenzeichen eintragen lies.
Zum anderen werden Schreibwarenfachgeschäfte und Warentransporter immer häufiger Opfer von Überfällen und Trickdiebstählen. Die hochwertigen Markenschreibgeräte sickern dann langsam in den Internethandel ein
Gruss Frodo
lw7275
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Re: Pen and Crime

Beitrag von lw7275 »

Frodo hat geschrieben:Ein besonders dreister Fall war, dass sich auf der letzten "Paperworld" eine bisher unbekannte Firma den Namen Faber- Castell mitsamt dem Logo als eigenes Warenzeichen eintragen lies.
Wie kann das denn sein? Hat Faber-Kastell seinen Namen und Logo nicht als Warenzeichen registrieren lassen?

Grüße
Lars
Frodo
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Registriert: 16.10.2005 0:31

Beitrag von Frodo »

Hallo Lars
Selbstverständlich ist das Warenzeichen eingetragen. Doch wird offenbar bis zum Ende des Prozesses, den die Plagiatsfirma sicher verliert, nicht dagegen vorgegangen.
Hierzu der link:
http://www.pbsreport.de/suche/?id=8280
Gruss, Frodo
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Tenryu
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Beitrag von Tenryu »

Handelsmarken (und Patente) kann jeder nach Belieben eintragen lassen. Es wird nicht geprüft, ob er dazu berechtigt ist, da ein Eintrag nicht das Recht, die Marke zu führen begründet, sondern deren Verwendung durch Dritte ausschließt. Der Berechtigte kann (bzw. muß) dann der ungerechtfertigten Eintragung widersprechen.

Wobei es natürlich extrem dreist ist, sich eine fremde Marke eintragen zu lassen. Und auch dumm, denn bei einer Anfechtung hat man keine Chance und muß die ganzen Verfahrenskosten tragen. :roll:
gwyned
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Beitrag von gwyned »

Tenryu hat geschrieben:Handelsmarken (und Patente) kann jeder nach Belieben eintragen lassen. Es wird nicht geprüft, ob er dazu berechtigt ist, da ein Eintrag nicht das Recht, die Marke zu führen begründet, sondern deren Verwendung durch Dritte ausschließt. Der Berechtigte kann (bzw. muß) dann der ungerechtfertigten Eintragung widersprechen.

Wobei es natürlich extrem dreist ist, sich eine fremde Marke eintragen zu lassen. Und auch dumm, denn bei einer Anfechtung hat man keine Chance und muß die ganzen Verfahrenskosten tragen. :roll:
.... aber das würde ja heissen, dass man selber in der Pflicht ist zu untersuchen, ob irgendwo auf der Welt jemand den selben Namen einträgt und unter diesem dann auch noch Waren herstellt und vertreibt. Das kann doch nicht sein, oder.
Bis dies nun rechtlich geklärt ist, kann der Unberechtigte weiter seine minderwertigen Waren verkaufen? Das kann ich mir so aber nicht vorstellen, sonst hätten ja alle kurzzeitig echte "Rolexe".

gwyned
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Tenryu
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Beitrag von Tenryu »

Das liegt an der Rechtsnatur des Marken- und Patenschutzes. Durch die Eintragung erwirbt man nicht das Recht, die Marke oder Erfindung zu verwenden, sondern man verbietet anderen, es zu tun.

Wenn ich mir zum Beispiel die Marke Rolex® eintragen ließe, dann könnte ich gegen jeden vorgehen, der die Marke nutzt. Die Firma Rolex hingegen könnte meine Eintragung löschen lassen (und Schadenersatz verlangen), weil ihre Eintragung älter ist, und somit Vorrang genießt.

Die Behörde prüft bei der Eintragung nicht, ob eine Marke oder ein Patent bereits besteht, sondern nur, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
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