Nur kurz:bella hat geschrieben:Die Mehrwertsteuererhebung erfolgt doch immer in dem Land des Käufers.
Deswegen fahren wir ja auch bei Eigenimporten aus nicht-EU-Ländern zum Zoll, deklarieren unsere Ware und zahlen neben eventuellem Zoll eben die Einfuhrumsatzsteuer, die nichts anderes ist als die Mehrwertsteuer.
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Bei Einkäufen aus Nicht-EU-Ländern hast du Recht.
Bei Versandhandel in EU-Ländern:
Werden Gegenstände aus einem EU-Land nach Österreich (dürfte auch in Deutschland so sein) durch einen ausländischen Lieferer befördert oder versendet, so ist die Lieferung grundsätzlich dort zu versteuern, wo die Beförderung oder Versendung beginnt.
Das gilt bis zu einer bestimmten Schwellengrenze, die ist in Österreich 35.000 Euro. Erst wenn der Versandhändler, pro Jahr Waren im Wert von mehr als 35.000 Euro nach Österreich liefern, unterliegen sie der Versandhandelsregelung, dh die Versteuerung erfolgt in dem Land, in dem der Käufer wohnt.
Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen, die sich durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in der EU ergeben könnten, vermieden werden.