Rechtliches zur Rückgabe
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Rechtliches zur Rückgabe
Hallo miteinander.
Ich habe bei einem Händler einen hochwertigen Kolbenfüller erworben.
Darf ich diesen zum Testen der Funktion und der Eigenschaften befüllen und bei z. B. bei Nichtgefallen folgenlos zurücksenden?
Oder muss der Füller entleert und gespült werden?
LG
Peter
Ich habe bei einem Händler einen hochwertigen Kolbenfüller erworben.
Darf ich diesen zum Testen der Funktion und der Eigenschaften befüllen und bei z. B. bei Nichtgefallen folgenlos zurücksenden?
Oder muss der Füller entleert und gespült werden?
LG
Peter
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Du darfst bei Fernabsatzgeschäften so testen, als ob du ihn Geschäft hättest ausprobieren können.
Der Händler kann bei übermäßigem Gebrauch einen Wertersatz verlangen, das ist recht vage und du würdest bei Nichtentleeren mit Sicherheit damit konfrontiert werden.
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, wie kommst du darauf, ihn vor Rückgabe nicht spülen zu wollen? Persönlich finde ich das etwas befremdlich.
https://www.it-recht-kanzlei.de/zahlung ... ucher.html
Der Händler kann bei übermäßigem Gebrauch einen Wertersatz verlangen, das ist recht vage und du würdest bei Nichtentleeren mit Sicherheit damit konfrontiert werden.
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, wie kommst du darauf, ihn vor Rückgabe nicht spülen zu wollen? Persönlich finde ich das etwas befremdlich.
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Re: Rechtliches zur Rückgabe
Hallo, ich habe nicht behauptet, ihn nie spülen zu wollen, sondern wollte mich nur nach der Vorgehensweise erkundigen.V-Li hat geschrieben: ↑26.08.2020 13:23Ohne dir zu nahe treten zu wollen, wie kommst du darauf, ihn vor Rückgabe nicht spülen zu wollen? Persönlich finde ich das etwas befremdlich.
https://www.it-recht-kanzlei.de/zahlung ... ucher.html
Vielen Dank für den interessanten Link.
Alles Gute
Peter
- Strombomboli
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Re: Rechtliches zur Rückgabe
Doch, hast du:
Du wirst jetzt wahrscheinlich darauf hinweisen, daß du nicht geschrieben hast, ihn nie spülen zu wollen, sondern nur fragtest, ob du ihn überhaupt spülen müßtest, aber das kommt aufs selbe raus. Du fragtest, ob du ihn ungespült zurückschicken kannst.
Iris
Mein Avatar ist ein Gemälde von Ilja Maschkow (1881-1944): Selbstporträt; 1911, das in der neuen Tretjakow-Galerie (am Krimskij Wal) in Moskau hängt, wo ich es fotografiert habe.
Mein Avatar ist ein Gemälde von Ilja Maschkow (1881-1944): Selbstporträt; 1911, das in der neuen Tretjakow-Galerie (am Krimskij Wal) in Moskau hängt, wo ich es fotografiert habe.
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Um alles für die Kaufentscheidung Wesentliche (Ergonomie, Haptik, Schreibeigenschaften usw.) testen zu können, sollte es ausreichen den Füller bzw. die Feder zu dippen.
Wenn du nach dieser Prüfung den Füller behalten möchtest und es stellt sich heraus, dass z.B. der Kolben defekt ist, dann hast du ja Anspruch auf Mängelbeseitigung (im Extremfall bis hin zur Rückabwicklung).
Jedenfalls sehe ich keinen sinnvollen Grund, einen Kolbenfüller lediglich zum Test tatsächlich zu befüllen.
Wenn du nach dieser Prüfung den Füller behalten möchtest und es stellt sich heraus, dass z.B. der Kolben defekt ist, dann hast du ja Anspruch auf Mängelbeseitigung (im Extremfall bis hin zur Rückabwicklung).
Jedenfalls sehe ich keinen sinnvollen Grund, einen Kolbenfüller lediglich zum Test tatsächlich zu befüllen.
Ciao, Kay
Mein heiliger Gral: Pelikan M1005 Demonstrator
Mein heiliger Gral: Pelikan M1005 Demonstrator
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Ich finde nicht, dass dippen ausreicht um einen Kolbenfüller zu testen. Wie soll ich denn da den Tintenfluss beurteilen?
Ich befülle mit Pelikan Königsblau zum testen. Und falls ich mal einen Füller zurück schicken muss, wird er selbstverständlich vorher gespült und gereinigt. Das geht bei Königsblau problemlos.
Liebe Grüße
Nicole
Nicole
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Re: Rechtliches zur Rückgabe
Interessant wird es bei limitierten Schreibgeräten, wo der Händler ja auch das Zertifikat ausfüllen soll. So ein Schreibgerät kann (und darf) nicht mehr als "neu" verkauft werden, wenn es zurückgeschickt wird. Wer soll da den Wertverlust von bis zu 50% tragen?
Gibt es da schon einschlägige Urteile?
Gibt es da schon einschlägige Urteile?
Mit besten Grüßen
Axel
________________________
Axel
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Re: Rechtliches zur Rückgabe
So ein Zertifikat rechtfertig meiner Meinung nach nicht den Anspruch auf Wertersatz, das ist schließlich nur Budenzauber des Herstellers.
Bei Sonderanfertigungen gibt es kein Widerrufsrecht, aber limitierte Editionen fallen nicht darunter.
Und der Kolbenfüller darf vollständig auf Funktion ohne Anspruch auf Wertersatz getestet werden.
Und lieber OP, du hast zumindest ernsthaft die Möglichkeit des Ungespültzurückschickens in Betracht gezogen, sonst hättest du nicht gefragt.
Bei Sonderanfertigungen gibt es kein Widerrufsrecht, aber limitierte Editionen fallen nicht darunter.
Und der Kolbenfüller darf vollständig auf Funktion ohne Anspruch auf Wertersatz getestet werden.
Und lieber OP, du hast zumindest ernsthaft die Möglichkeit des Ungespültzurückschickens in Betracht gezogen, sonst hättest du nicht gefragt.
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Re: Rechtliches zur Rückgabe
Es tut mir leid, dass meine Wortwahl und meine Antwort zur Verwirrung geführt hat.
Auf jeden Fall vielen Dank an alle sich sachlich Bemühenden.
Schönen Feierabend und bleibt gesund.
Auf jeden Fall vielen Dank an alle sich sachlich Bemühenden.
Schönen Feierabend und bleibt gesund.
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Es heißt aber irgendwo in dem Widerrufsgesetz das der Kunde die Ware „nicht in Gebrauch“
Nehmen darf
Damit halte ich das Befüllen für grenzwertig und vermutlich hängt es vom Richter ab. Da die gängige Praxis im Fachhandel das Dippen ist ... kann dünnes Eis werden.
Denn ob eine Handvoll Füllerjunkies nur einen gerankten Füller aussagekräftig finden, wird vermutlich nicht überzeugen
Nehmen darf
Damit halte ich das Befüllen für grenzwertig und vermutlich hängt es vom Richter ab. Da die gängige Praxis im Fachhandel das Dippen ist ... kann dünnes Eis werden.
Denn ob eine Handvoll Füllerjunkies nur einen gerankten Füller aussagekräftig finden, wird vermutlich nicht überzeugen
Re: Rechtliches zur Rückgabe
So oder so muss Ersatz geleistet werden. Wenn ich den Füller kaufe und daheim ordnungsgemäß befülle, wofür er ja vorgesehen ist, und beim Schreiben dann feststelle dass etwas nicht stimmt dann sende ich ihn zurück und bitte um Ersatz.Da kann mir doch dann keiner vorwerfen, dass ich ihn nicht hätte befüllen dürfen.
Liebe Grüße
Nicole
Nicole
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Es ist aber ein deutlicher Unterschied, ob ich ihn wegen Nichtgefallen oder wegen einem Defekt zurückgebe.
Im ersten Fall geht der Füller zurück zum Händler und der muss ihn dann eigentlich noch als neu verkaufen können. Daher eben auch die Empfehlung, das Gefallen nur mit gedipptem Füller zu testen.
Wenn er mir dann gefällt und ich will ihn behalten, stelle dann aber beim Befüllen einen Defekt fest, geht der Füller ja dann - über den Händler - zurück an den Hersteller. Damit entsteht dem Händler auch kein Schaden, da er einen defekten Füller eh nicht mehr als neu verkaufen muss sondern beim Hersteller austauscht.
FF Jan
Diversity contains as many treasures as those waiting for us on other worlds. We will find it impossible to fear diversity and to enter the future at the same time.
Gene Roddenberry
Gene Roddenberry
Re: Rechtliches zur Rückgabe
§357 BGB
Ob der Kolben ordentlich Tinte saugt und dann mit vollem Kolben schreibt ist für mich Funktionsweise prüfen und damit nicht wertersatzpflichtig.(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Neben den allgemeinen gesetzlichen Regelungen findest Du in der Regel genaueres in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Händlers / Verkäufers. Schau da hinen. Die gehen, soweit sie nicht rechtswidrig sind, zunächst vor.
LG
Horsa
LG
Horsa
Re: Rechtliches zur Rückgabe
Rechtliche Ratschläge in Foren sind ohnehin sehr schwer.
Am besten, man fragt einfach beim Händler an, wie er das sieht, dann muss man hier nicht im Dunkeln stochern.
Am besten, man fragt einfach beim Händler an, wie er das sieht, dann muss man hier nicht im Dunkeln stochern.
Grüße, Matthias
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Man kann durchaus zu viele Füller, Papiere und Tinten haben - aber niemals genug.
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Man kann durchaus zu viele Füller, Papiere und Tinten haben - aber niemals genug.