Rechtliches zur Rückgabe

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Füchschen
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Füchschen »

Ich hatte mal bei Luiban einen Füller bestellt und da wurde ganz klar gesagt, dass nur unbenutze Füller zurückgenommen werden. Also kein bisschen Tinte oder Kondenswasser im Füller.
Tintige Grüße von Vanny
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Jürgen K
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Jürgen K »

Guten Morgen,

jeder hat andere Vorstellungen darüber, was zur Ansicht eines Produkts vor dem Kauf so notwendig erscheinen mag.
Tatsächlich wissen wir alle, dass es im Laden üblich ist, dass man blaue Tinte (meist Pelikan 4001) und einen glatten Schreibblock bekommt. Wenn ich also lieber mit Braun oder Grün schreibe, geht der Spaß schon los. Und Befüllen mögen die meisten Händler aus meiner Erfahrung auch nicht so richtig wirklich.
Rechtlich ist es immer kompliziert, Urteile sind Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung des vollständig bekannten Sachverhalts.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Gericht in A anders entscheidet als in B und in C es nochmal anders ausgeht. Von daher kann hier jeder für sich selbst "wie würden sie entscheiden" zelebrieren, aber mehr als eine Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit wird es nicht geben können, vor Gericht und auf hoher See ist man nur in Gottes Hand.

Ich würde in einem konkreten Einzelfall mein Ansinnen mit dem Händler direkt besprechen.
Denn letztendlich ist Recht ja gegeben, aber ob und wie es umgesetzt wird, hängt ja immer davon ab, was die Kontrahenten so daraus machen, niemand ist gezwungen, etwas zu tun, also auch Wertersatz zu verlangen oder gar zu klagen. Man kann sich ja ganz klassisch vertragen.

Grüße
Jürgen
Backgammon
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Backgammon »

Horsa hat geschrieben:
26.08.2020 16:32
Neben den allgemeinen gesetzlichen Regelungen findest Du in der Regel genaueres in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Deines Händlers / Verkäufers. Schau da hinen. Die gehen, soweit sie nicht rechtswidrig sind, zunächst vor.

LG

Horsa
Leider steht zu diesem Thema nichts Näheres in den AGB.
Backgammon
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Backgammon »

mbf hat geschrieben:
26.08.2020 17:05
Rechtliche Ratschläge in Foren sind ohnehin sehr schwer.

Am besten, man fragt einfach beim Händler an, wie er das sieht, dann muss man hier nicht im Dunkeln stochern.
Hallo Matthias,
genau darauf hatte ich auch gehofft.
Der Händler wurde explizit auf die Thematik angesprochen, aus seinen AGB geht nichts hervor, aber der Händler hat auf die Anfrage nicht geantwortet !!!

Ich werde den Füllfederhalter mit Tinte füllen und bei Defekt und auch bei Nichtgefallen (dieses Recht steht mir lt. Rechtsprechung zum Internetkauf und lt. den händlereigenen AGBs) zu.

Sollte ich den Füller behalten, hat sich die gesamte Thematik sowieso erledigt.
Falls eine eventuelle Rückgabe, aus welchen Gründen auch immer, zu Ärger führen sollte, steht mir der Rechtsweg offen. :o

Hoffentlich gefällt mir der Stift und er ist mängelfrei und alle Beteiligten sind glücklich :)
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Tenryu
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Tenryu »

In der Tat kann man den Tintenfluß nicht richtig beurteilen ohne den Füller gefüllt zu haben, aber das gilt analog auch bei anderen Produkten, die man im Laden ebenfalls nicht testen kann (Wanderschuhe, Taucherausrüstung, Zahnbürste, Kochgeschirr, Wasserklosett, usw.)

Auf der anderen Seite: wenn man den Füller mit einer Standard-Tinte füllt und danach sorgfältig reinigt und trocknet, sollten keine Spuren davon zurückbleiben, wodurch die Neuwertigkeit des Produktes nicht beeinträchtigt undd er Händler nicht geschädig wird.

Aber im Zweifel wird garantiert irgend jemand einen anderen dafür vor Gericht zerren, weil es anscheinend in Deutschland möglich ist, wegen 3,50€ einen Gerichtsprozeß zu führen, ohne dabei arm zu werden. (Im Gegensatz zur Schweiz, wo vor einigen Jahren das Prozeßrecht dergestalt geändert wurde, daß sich nur noch reiche Leute oder Sozialhilfe-Empfänger den Gang zum Richter leisten können. Aber das ist eine andere Geschichte...)
Backgammon
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Backgammon »

Tenryu hat geschrieben:
27.08.2020 21:21
.... aber das gilt analog auch bei anderen Produkten, die man im Laden ebenfalls nicht testen kann (Wanderschuhe... .)
Guten Abend.
Ist ein ganz anderes Thema, aber ich bin überrascht und interessiert..
Seit wann kann man Wanderschuhe im Laden nicht testen?
Ich habe schon mehrere Paare im Laden gekauft und war erfreut, sie an den dortigen Probierstellen mit Steigungen, Gefälle, Steinen usw. ausgiebig testen zu können.
Ich gebe zu, kleinere Schuhgeschäfte bieten diese Möglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt.
Sind nur Gedanken von mir, da braucht keiner drauf antworten :D
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Tenryu
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Re: Rechtliches zur Rückgabe

Beitrag von Tenryu »

Fünf Minuten auf dem trockenen Teppichboden oder dem Kunstrasen im Laden haben wenig mit einer ganztägigen Wanderung durchs Gelände bei Regen und Matsch gemein. Ich hatte auch schon Schuhe, die sich zunächst ganz in Ordnung anfühlten, doch nach zwei Stunden darin taten mir die Füße weh.
Genau so wie es einen Unterschied macht, ob ich im Laden ein paar Kringel und zwei Sätze mit dem Füller schreibe, oder einen ganzen Roman damit verfasse. ;)
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