Die Faber Castell, die ich habe ist eine OM-Feder. Allerdings ohne Flex.
Tipp
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Re: Tipp
Wäre kein schlechtes Motto. Das hier ist aber auch nicht schlecht:
V.G.Strombomboli hat geschrieben: ↑12.09.2020 14:51... Du könntest dir eine Feder in einem Billigfüller zurechtschleifen (mit Nagelfeilen oder Messerschleifstein) und dann mal schauen. ...
Thomas
- doubleyoukay
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Re: Tipp
Zum Beispiel hier:
https://www.papersnake.de
https://incompetech.com/graphpaper/squaredots/
http://www.desmoulins.fr/index.php?pg=s ... e!feuilles (In Französisch, aber dafür gibt es auch eine Seyes Lineatur, die mir bei Schriftübungen immer gut geholfen hat.)
Es gibt aber noch andere Websites mit Linaturvorlagen als PDF-Dateien. Google kann helfen...
Gruß aus dem Emsland
Wilhelm
-------------
"My candle burns at both ends; It will not last the night;
But ah, my foes, and oh, my friends -- It gives a lovely light!"
(Edna St. Vincent Millay)
Wilhelm
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- Strombomboli
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Re: Tipp
Sehr schön! Aber versuch mal noch, den Strich vom großen P nicht als Schnörkel, sondern als gerade Linie zu schreiben. Also, die gerade Linie bis auf die Zeile zu ziehen und den Schnörkel dort anzusetzen, nicht mittendrin damit anzufangen. So, wie es jetzt aussieht, macht es mich ein bißchen nervös.
Iris
Mein Avatar ist ein Gemälde von Ilja Maschkow (1881-1944): Selbstporträt; 1911, das in der neuen Tretjakow-Galerie (am Krimskij Wal) in Moskau hängt, wo ich es fotografiert habe.
Mein Avatar ist ein Gemälde von Ilja Maschkow (1881-1944): Selbstporträt; 1911, das in der neuen Tretjakow-Galerie (am Krimskij Wal) in Moskau hängt, wo ich es fotografiert habe.
Re: Tipp
Nur so am Rande, auch wenn deine Bemühungen aller Ehren wert sind. Privat für dich ist es überhaupt kein Problem, dass du Harry Potter abschreibst. Allerdings ist das Buch als solches urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass was du privat für dich abgeschrieben hast, darfst du nicht veröffentlichen. Wenn du abgeschriebene Texte veröffentlichen willst, müssen dies welche sein, für die du entweder das recht zur Veröffentlichung besitzt (Verwertungsrechte), die du selbst geschrieben hast (Urheberrecht), die einer Lizenz unterliegen die eine Veröffentlichung erlauben oder die lizenzfrei sind.
Du kannst natürlich auch Kontext um den Text erzeugen, damit wäre die Basis für das Zitatrecht erfüllt.
Aber einfach so abschreiben und veröffentlichen geht nicht.
M
Man muss die Steine, über die man schreibt, angefasst haben!
Hildegard Maria Rauchfuß
www.tintanium.de/@tintan.ium
Wenn ich offiziell schreibe, dann in Grün
Hildegard Maria Rauchfuß
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Re: Tipp
Rilkes Gedichte für eine A4 Seite.
Oder auch die Elegien wenn Du einen Lauf hast.
Aber das Sprachempfinden eines Nichtmuttersprachlers kann unter Rilkes Ausdrucksweise erschüttert werden.
Ich habe mit Rilke und Psalmen übersichtliche (von der Länge her) Texte zum Üben der Kurrent-Schrift gefunden.
Jetzt sind es Tagesberichte und noch zu sortierende Erinnerungen meiner frühen Jahre.
Oder auch die Elegien wenn Du einen Lauf hast.
Aber das Sprachempfinden eines Nichtmuttersprachlers kann unter Rilkes Ausdrucksweise erschüttert werden.
Ich habe mit Rilke und Psalmen übersichtliche (von der Länge her) Texte zum Üben der Kurrent-Schrift gefunden.
Jetzt sind es Tagesberichte und noch zu sortierende Erinnerungen meiner frühen Jahre.
Ich kämpfe mich hier durch die doppelten Maßstäbinnen
- Halbstuermer
- Beiträge: 89
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- Wohnort: NRW
Re: Tipp
Frei von Lizenzen werden Texte grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder auch Übersetzers. Karl May, Rilke, Heine, Goethe, Wilhelm Busch, Annette von Droste-Hülshoff und andere Autor*innen: kein Problem. Bei Dickens, Dumas, den Brontes oder Verne und anderen Autor*innen in anderen Sprachen kommt es also zusätzlich noch darauf an, ob der oder die Übersetzer*in schon 70 Jahre lang "die Radieschen von unten betrachtet".
Es gibt aber auch noch Detailregelungen (Veränderungen am Text, wie Mark bemerkte, Zitate etc.), wie immer im deutschen Recht.
Es gibt aber auch noch Detailregelungen (Veränderungen am Text, wie Mark bemerkte, Zitate etc.), wie immer im deutschen Recht.
Beste Grüße Helmut
-
- Beiträge: 255
- Registriert: 10.03.2020 13:28
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Re: Tipp
Nam, völlig unbedenklich sind alle Texte von Autoren und Übersetzern, die mindestens siebzig Jahre tot sind.
Dir wird aber vermutlich auch wegen deiner Schriftprobe aus einem Harry-Potter-Band nichts passieren, weil du ja niemanden schädigst damit. Strafbewehrte Urheberrechtsverletzung ist auch kein Offizialdelikt, wird also normalerweise nur auf Antrag verfolgt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Autorin, Übersetzer oder Verlag wegen deiner Schriftprobe vor Gericht ziehen werden und noch weniger, dass dich ein deutsches Gericht deswegen verurteilt. Auch die Abmahnanwälte suchen sich lieber Betätigungsfelder, wo sie gleich in großen Massen ernten können. So eine einzelne Seite in einem unbedeutendem Forum? Wohl nicht.
Dir wird aber vermutlich auch wegen deiner Schriftprobe aus einem Harry-Potter-Band nichts passieren, weil du ja niemanden schädigst damit. Strafbewehrte Urheberrechtsverletzung ist auch kein Offizialdelikt, wird also normalerweise nur auf Antrag verfolgt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Autorin, Übersetzer oder Verlag wegen deiner Schriftprobe vor Gericht ziehen werden und noch weniger, dass dich ein deutsches Gericht deswegen verurteilt. Auch die Abmahnanwälte suchen sich lieber Betätigungsfelder, wo sie gleich in großen Massen ernten können. So eine einzelne Seite in einem unbedeutendem Forum? Wohl nicht.
Beste Grüße --- Hans
Re: Tipp
ich hab das nicht gewusst bevor mark gesagt hat. wegen harry potter.
Wo gib es texte wo man posten darf? Text ist mir egal es geht nur um das schriftbild.