Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

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nibl
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Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von nibl »

Hallo, bin neu hier. Habe schon öfter hier rein geschaut aber erst jetzt angemeldet, da etwas seltsames passiert ist.

Hat irgend einer von euch erlebt, dass der Zoll einen Füller nicht freigibt? Das ist mir mit einem Pilot Capless Decimo passiert.

Es hatte gar nichts mit Steuern oder Einfuhrgebühren zu tun. Es ging um bürokratischen Krams den man als Privatmensch gar nicht erfüllen könnte.

Der Zollbeamte meinte, dass die kleinen Zettelchen in der Packung auf Deutsch sein müssen. Zweitens, müssten die wissen wer in Deutschland für den Artikel verantwortlich ist (Logischerweise kann man keine Hilfe von Pilot erwarten wenn man selber einen Stift importiert). Drittens, war er sich nicht sicher, ob der Stift einen CE Zeichen bräuchte.

Er hat diesen Privatkauf mit einem einzigen Stift so behandelt wie für einen Händler, der die Stifte vertreiben würde. Er gab auch mehrmals zu, dass ich das als Privatperson nur sehr schwer erfüllen könnte. Nun wird der Stift Retour geschickt.

Gab es irgendwelche Gesetzesänderung zum Jahreswechsel, die zu so etwas führen könnten?
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Füchschen
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Füchschen »

Aha. Dann dürfte man ja keinen Kuli mehr einführen, denn die haben ja auch kein CE-Zeichen. Also ich importiere oft Stifte aus Übersee und bis jetzt wurde noch nie nach einem CE-Zeichen oder einer deutschen Anleitung gefragt. Ich habe im Januar eine Teile aus Taiwan bekommen.
Tintige Grüße von Vanny
Matthias MUC
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Matthias MUC »

Mir wäre völlig neu, daß Schreibutensilien jeder Art jemals ein CE-Zeichen hätten haben sollen.
nibl
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von nibl »

Zu dem CE-Zeichen sagte der Zollbeamte, dass neue Stifte dieses CE Zeichen jetzt hätten. Allerdings seien es bisher Stifte für Kinder gewesen daher bräuchte mein Füller *wahrscheinlich* keins. Der Haken ist aber, dass ich das beweisen müsste, indem ich dem Zoll einen identischen Stift der in Deutschland vertrieben wird vorlege. Wenn der Stift, der in Deutschland verkauft wird kein CE Zeichen hat, dann braucht mein importiertes auch keins.

Macht doch völlig Sinn, oder? Ich müsste nur in Deutschland ein identisches kaufen und dann zum Zoll bringen und beweisen, dass es kein CE Zeichen braucht. Dazu müsste ich lediglich einen zweiten Stift zum zweieinhalbfachen Preis kaufen, den ich nicht brauche. Alles klar.

Dann nur noch eine beglaubigte Übersetzung der "Dokumentation", und irgendwie beweisen, dass Pilot dafür verantwortlich ist. Allerdings, sollte man bei Pilot nachfragen, dann würde man wahrscheinlich sagen, dass man keine Verantwortung übernimmt für Produkte die von Privatleuten importiert worden sind.

Würde gut in eine Comedy-Sendung passen. Didi Hallervorden hat vor etwa zehn Jahren solche Verbraucher Geschichten satirisch dargestellt.
oldfashionedgirl
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von oldfashionedgirl »

Logisch! Ist ja schließlich auch ein Spielzeug und extra für Kinderhände :?
http://ewima-isz.de/cms/upload/pdf/vero ... elzeug.pdf

Ich fasse es nicht.
Die blasseste Tinte ist besser als das beste Gedächtnis.

Aus China
nibl
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von nibl »

oldfashionedgirl hat geschrieben:Logisch! Ist ja schließlich auch ein Spielzeug und extra für Kinderhände :?
http://ewima-isz.de/cms/upload/pdf/vero ... elzeug.pdf

Ich fasse es nicht.
Danke. Das Infoblatt zeigt wie gut sich der Beamte auskennt.
Matthias MUC
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Matthias MUC »

Wenn ein Produkt, das aufgrund der zutreffenden Normen KEIN CE-Zeichen tragen muß (also ein normaler Füller beispielsweise) trotzdem eins hat, ist das auch wieder illegal!
Ich kenn diese ganze CE-Zoll-Hölle ansatzhaft aus dem Bereich Inverkehrbringen von Elektronik, und da ist es eine Wissenschaft, was warum ein CE-Zeichen tragen darf/soll/muß/keinesfalls darf. Ich sage Dir, die letzten, die sich da auskennen, sind die vom Zoll, und mit etwas Glück kann man mit denen zusammen herausrecherchieren, was zutrifft und bekommst das Ding. Mit etwas Pech kommst Du an eine Amstperson, wo sich der Gipfel der Inkompetenz mit dem Gipfel von Allmachtsgehabe vereinigen, dann hast Du verschissen, außer Du kannst dem Typen mit der Rechtsabteilung einer etwas namhafteren Engineeringfirma drohen (in deren Auftrag Du grad versuchst, eine Elektronikbaugruppe vom Zoll loszueisen), um wenigstens die unverzügliche zollamtliche Vernichtung auzuwenden. Im konkreten Fall ist dann tatsächlich der GF der Engineeringfirma mit seinen beiden Hausjuristen, die sich auskannten, beim Zoll aufgeschlagen und hat diese Baugruppe durcheskaliert bis er sie in der Hand hatte.
Tintenklex

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Tintenklex »

nibl hat geschrieben:Nun wird der Stift Retour geschickt.
Da der Stift Dein Eigentum ist, hast Du hoffentlich etwas schriftliches? Die Verweigerung der Herausgabe Deines Eigetums ist ein nach meiner Auffassung rechtswidriger Verwaltungsakt, da steht Dir der Rechtsweg offen - das heisst Widerspruch und dann ggf. Klage - samt Schadensersatz für den gesamten Aufwand (das schliesst dann sogar die Kosten für die vergebliche Fahrt zum Zollamt ein - und was sich da sonst so alles bis zum rechtskräftigen Abschluss alles anhäuft). Auch wenn Dich das Kostenrisiko von einer Klage abschreckt, ein Widerspruch kostet kaum etwas ausser dem Porto für ein Einschreiben und im Erfolgsfalle bekommst Deine Kosten sogar erstattet, musst Du nur meisstens einfordern (§ 80 VwVfG). Viel Erfolg!

Nach Ansicht Deines Zoll-Obersturmbannführers dürfte man dann ja kein einziges im Urlaub im fremdsprachigen Ausland gekauftes Produkt einführen, denn warum sollten die da deutschsprachige Zettelchen beilegen?

Ich habe hier jede Menge in Deutschland bei offiziellen Vertriebspartnern erworbene Produkte, wo keinerlei Kennzeichnung in deutscher Sprache geschweige denn ein CE-Kennzeichen angebracht ist.

Genau solche unwissenden, überheblichen oder einfach machtgeilen Zollbeamte sind der Grund, warum ich nichts in Drittstaaten bestelle. Im besten Fall hat man nur Rennerei, im schlechtesten ohne Ende Ärger, ein ellenlanges Verfahren und das Geld ist unter Umständen am Ende dann auch weg.
Corp.
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Corp. »

Tintenklex hat geschrieben:
nibl hat geschrieben:Nun wird der Stift Retour geschickt.
Die Verweigerung der Herausgabe Deines Eigetums ist ein nach meiner Auffassung rechtswidriger Verwaltungsakt, da steht Dir der Rechtsweg offen - das heisst Widerspruch und dann ggf. Klage - samt Schadensersatz für den gesamten Aufwand (das schliesst dann sogar die Kosten für die vergebliche Fahrt zum Zollamt ein - und was sich da sonst so alles bis zum rechtskräftigen Abschluss alles anhäuft). Auch wenn Dich das Kostenrisiko von einer Klage abschreckt, ein Widerspruch kostet kaum etwas ausser dem Porto für ein Einschreiben und im Erfolgsfalle bekommst Deine Kosten sogar erstattet, musst Du nur meisstens einfordern (§ 80 VwVfG). Viel Erfolg!
Ernsthaft....?


Tintenklex hat geschrieben:
nibl hat geschrieben:Nun wird der Stift Retour geschickt.
Nach Ansicht Deines Zoll-Obersturmbannführers dürfte man dann ja kein einziges im Urlaub im fremdsprachigen Ausland gekauftes Produkt einführen, denn warum sollten die da deutschsprachige Zettelchen beilegen?
Da hoffe ich doch sehr, dass das nicht ernst gemeint ist. Man mag ja den Zoll nicht mögen, aber mit solchen Vergleichen schießt man sich selbst ins Aus!!!!
Matthias MUC
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Matthias MUC »

Kollidiere einmal nachhaltig mit dem Allmachtsgehabe einer überforderten oder unwilligen Behördlichkeit mit solchen Befugnissen. Dir fallen neben Assoziationen zu den düstersten Werken von Franz Kafka garantiert weitere zutreffende verdiente Vergleiche und sicher auch eine Handvoll ein, die noch weniger druckreif sind.
Nix für ungut..... lG Matthias
Corp.
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Corp. »

Bei Kafka ist mir noch kein Zoll-Obersturmbannführer begegnet.

Ich hoffe, dass wenigstens allen klar ist, wo das ein Dienstgrad war?

PS: die Zöllner, die ich kenne, waren durchaus gesprächs- und hilfsbereit. Ich habe aber auch noch keinen Zoll-Obersturmbannführer genannt.
Frischling
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Frischling »

Hallo,

beim Zoll gibt es einige die sich im Rosinen machen (um Fäkalsprache zu vermeiden :wink: ) profilieren und ein ausgeprägtes Napoleon-Syndrom haben :roll:
Leider überdecken die paar "Napoleons" die vielen anderen, die hilfsbereit und verständnisvoll ein echtes Dienstleistungsverhalten an den Tag legen.
Es ist wie immer, das Negative fällt mehr auf und ganz flott ist man beim Beamtenbashing und verwendet Dienstgrad-Bezeichnungen die man besser nicht mehr für Vergleiche heranziehen sollte. :|
Aber wer sich noch nie über Leute mit Allmachtsphantasien geärgert und sich deswegen im Ton vergriffen hat, werfe den ersten Stein.

LG
Christa
Es gibt kein Fundbüro für verpasste Gelegenheiten
Tintenklex

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Tintenklex »

Corp. hat geschrieben: Da hoffe ich doch sehr, dass das nicht ernst gemeint ist.
Der Begriff Polemik ist Dir geläufig?
Corp. hat geschrieben:Bei Kafka ist mir noch kein Zoll-Obersturmbannführer begegnet.
Wie auch? Kafka war bei Ernennung des ersten Obersturmbannführers schon länger verstorben. Angesichts seiner Herkunft wären ihm diese wohl auch kaum freundschaftlich begegnet...
Thom

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Thom »

Obersturmbannführer waren auch Deutsche, dumme Sache, war aber so.
Bevor ich den Zoll verklagte, würde ich aber lieber nach Japan fliegen (wenn's nicht gerade Fukushima ist).

V.G.
Thomas
Tintenklex

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Tintenklex »

Verklagen würde ich den Zoll wegen des Prozessrisikos und der damit verbundenen Kosten auch nicht unbedingt, aber ein Widerspruch kostet erstmal nur das Porto und ein wenig Mühe.

In einem Schriftstück müsste ja die Rechtsvorschrift, die zur Einbehaltung des Füllers herangezogen wurde, genannt sein. Das ist dann ein guter Einstieg...

Falls man sich über Behördenhandlungen wundert: Immer die Rechtsgrundlage benennen lassen. Und niemals etwas ohne Schriftstück und nur unter Protest hergeben (bzw. nicht herausgeben lassen)!
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