Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

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Thom

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Thom »

Wie sind denn da die Eigentumsverhältnisse bei Privatkauf von Gewerblich im Ausland? Nicht, dass die bis zur Übergabe noch beim Händler liegen.
Tintenklex

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Tintenklex »

Thom hat geschrieben:Wie sind denn da die Eigentumsverhältnisse bei Privatkauf von Gewerblich im Ausland? Nicht, dass die bis zur Übergabe noch beim Händler liegen.
Notfalls ist man mittelbarer Besitzer, wenn irgendwo Eigentumsvorbehalt vereinbart worden sein sollte - und hat einen Herausgabeanspruch aus Besitzanspruch. Ich bezweifle aber, dass ein Verkäufer aus dem Ausland vor Erhalt des Kaufpreises versendet, insofern dürften wenige Szenarien (wie zB Abwicklung über einen Treuhänder wie PayPal) übrig bleiben, nach denen man nicht Eigentümer sein könnte, wenn das Teil schon beim hiesigen Zoll liegt.
nibl
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von nibl »

Thom hat geschrieben:Wie sind denn da die Eigentumsverhältnisse bei Privatkauf von Gewerblich im Ausland? Nicht, dass die bis zur Übergabe noch beim Händler liegen.
In diesem Fall sind wir beide Privatpersonen. Verkäuferin ist eine enthusiastische Füller Sammlerin, die manchmal zu viele sammelt und welche abgeben muss.
Thom

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Thom »

Dann könnte's schon mit dem Verkauf übergehen. Das ist schon ärgerlich gelaufen. Wenn die Rechnung lesbar ist, zwecks Wertermittlung, hätte's auch gereicht.

V.G.
Thomas
Matthias MUC
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Matthias MUC »

Ich versteige mich da mal zu der Behauptung, daß ein ausdrücklicher Privatverkauf gebrauchter Waren (Verkäufer und Käufer Privatpersonen) hier in Sachen CE-Zeichen etc. sowieso vollkommen irrelevant ist.
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Tenryu
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Tenryu »

Am Rad drehende Beamtenärsche gibt es überall auf der Welt. :shock:
Hier in der Stadt wollte ein Gastwirt seinen Gästen frische Forellen anbieten. Mit dem Ergebnis daß die zuständige Amtstierärztin verlangte, daß er eine Bewilligung zur Haltung von Wildtieren (für ein Aquarium mit 20 Fischen, die dort 3-5 Tage zwischengelagert werden), eine Schlachtbewiligung (die man laut Gesetz erst ab einer Menge von 20t pro Jahr braucht), eine Maschine zur elektrischen Betäubung der Fische (welcher Angler hat so etwas?), die Einstellung eines fachkundigen Tierwärters, Sachkundenachweise, ein Wasserbecken von mehreren Kubikmetern, u.s.w. Das ganze hätte weit über 100'000 Fr. gekostet.

Wie erschafft man ein herz-, verstand- und seelenloses Ungeheuer? Man nehme den geringsten Wicht, den man finden kann, stecke ihn in eine Uniform, gebe ihm eine Waffe und ein bißchen Macht über seine Mitmenschen. Das funktioniert immer und überall, in jedem System. :|
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blackboro
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von blackboro »

Ein Idiot in Uniform bleibt immer noch ein Idiot :)
Ich musste erst einmal zum Zoll. Die Bearbeiterin war sehr freundlich, besonders kompetent schien sie mir jedoch nicht zu sein.
Mit den meisten kann man sicherlich reden, wenn sich aber jemand zum kleinen Diktator ernennt und meint, eigene Meinung über Sachkenntnis zu stellen, dann ist das schon überaus ärgerlich!
CE kennzeichnungspflichtig sind Produkte mit besonderen Anforderungen an die Sicherheit wie Maschinen und Kinderspielzeug. Hersteller müssen sich hierbei an die geltenden Richtlinien und Normen halten und dieses bestätigen. Bei unseren Schreibgeräten gibt es keine besonderen Anforderungen und demzufolge auch keine CE-Kennzeichnung.
Würde ich ein CE-Kennzeichen an einen Füller machen, so müsste ich in der beizuliefernden CE Konformitätserklärung ausweisen, welche Normen und Richtinien ich angewendet habe. Da es dazu keine gibt, kann da auch kein CE Kennzeichen drauf.
Die einzigen Fragen, die der Beamte zu klären hat, ist die Frage, welche Zollgebühren und Einfuhrsteuern er einzuziehen hat und ob eventuell Markenrechte verletzt worden sind (Fake Montblac z.B.).
~Stefan
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sommer
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von sommer »

Um mal eine Lanze für den Zoll zu brechen: Ich hatte sehr oft mit dem Zoll in Bremen zu tun, und bisher zweimal mit dem Zoll in Flensburg, immer weil ich eine Sendung aus Übersee abholen musste. Jedes Mal lief der Besuch problemlos ab und mir sind ausschließlich sehr nette und hilfsbereite sowie kundige Beamten begegnet.
Axel
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Corp. »

Tintenklex hat geschrieben: Notfalls ist man mittelbarer Besitzer, wenn irgendwo Eigentumsvorbehalt vereinbart worden sein sollte - und hat einen Herausgabeanspruch aus Besitzanspruch.
?
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zorni
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von zorni »

Corp. hat geschrieben:
Tintenklex hat geschrieben: Notfalls ist man mittelbarer Besitzer, wenn irgendwo Eigentumsvorbehalt vereinbart worden sein sollte - und hat einen Herausgabeanspruch aus Besitzanspruch.
?
Eigentumsvorbehalt: Die Sache gehört bis zum vollständigen Geldeingang dem Verkäufer. Bis dahin ist der Käufer zwar Besitzer der Sache (sofern er die Ware schon erhalten hat), aber nicht Eigentümer. Wurde kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, geht das Eigentum mit Übergabe der Sache an den Käufer über. So ist es zumindest nach deutschem Recht.
Madeleine

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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Corp. »

zorni hat geschrieben:
Corp. hat geschrieben:
Tintenklex hat geschrieben: Notfalls ist man mittelbarer Besitzer, wenn irgendwo Eigentumsvorbehalt vereinbart worden sein sollte - und hat einen Herausgabeanspruch aus Besitzanspruch.
?
Eigentumsvorbehalt: Die Sache gehört bis zum vollständigen Geldeingang dem Verkäufer. Bis dahin ist der Käufer zwar Besitzer der Sache (sofern er die Ware schon erhalten hat), aber nicht Eigentümer. Wurde kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, geht das Eigentum mit Übergabe der Sache an den Käufer über. So ist es zumindest nach deutschem Recht.
Mir brauchst Du das nicht zu erklären - ich mach' das beruflich....


Nur den "Herausgabeanspruch aus Besitzanspruch des mittelbarer Besitzers aus Eigentumsvorhehalt" suche ich in unserem geliebten BGB noch immer.
Corp.
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Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Corp. »

Mal davon abgesehen, dass der Zoll so etwas sicher nicht privatrechtlich einbehält - aber das führt jetzt zu weit...
Thom

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Thom »

Mal davon abgesehen, dass mir schon klar ist, dass Du das beruflich machst, ist doch zumindestens die Frage mal berechtigt,
warum man Leuten unnötig das Leben schwer macht, wenn's vielleicht auch anders ginge.

V.G.
Thomas
Tintenklex

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Tintenklex »

Corp. hat geschrieben: Nur den "Herausgabeanspruch aus Besitzanspruch des mittelbarer Besitzers aus Eigentumsvorhehalt" suche ich in unserem geliebten BGB noch immer.
Ohne Jurist zu sein (die sollen ja auch nicht allwissend sein, wurde mir zugetragen): Als mittelbarer Besitzer habe ich gegenüber dem Zoll (privatrechtlich) natürlich einen Herausgabeanspruch (868, 869 BGB vielleicht?), solange es kein Einfuhrverbot für diese vom Zoll nur verwahrte Sache gibt. Und ein solches Einfuhrverbot oder -hemmnis ist hier, wie oben beschrieben, nicht ersichtlich.

Sorry, wenn ich das oben nicht für eine juristische Hausarbeit druckreif formuliert hatte, aber was ich sagen wollte: Unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Sache verschafft dem Käufer mit Absendung mittelbaren Besitz, aus dem er dann einen Herausgabeanspruch geltend machen kann. Sonst hätte man am Postschalter u.U. schlechte Karten...
Thom

Re: Zoll gibt Pilot Decimo nicht frei

Beitrag von Thom »

Corp. das ist kein Generalstabsangriff auf den Zoll. Es geht nur um den betreffenden Fall. Nach dem Bericht hier war das ein Privatkauf eines gebrauchten Füllers (selbst wenn der "neuwertig" war) und der Käufer wollte gerade die erforderlichen Einfuhrabgaben bezahlen. Und da schickt der Zöllner den Füller mit den angegebenen Begründungen zurück nach Japan. Er hätte den nur dem Käufer geben brauchen, der stand 1,50 Meter vor ihm.
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