PapierundStift hat geschrieben: ↑02.03.2023 9:14
Chia hat geschrieben: ↑01.03.2023 12:28
Aber es macht für mich schon einen Unterschied, ob dieser "Bann" nur darauf beruht dass MB Druck macht (ggf nicht nur auf Sailor, sondern auch auf die Händler) oder ob es tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung gibt.
Ich weiß von zwei Gerichtsverfahren, die Montblanc angefangen hat und habe gerücheweise auch von einem dritten Verfahren gehört. Bei Gerichtsverfahren Nr. 1 verklagte Montblanc einen Händler wegen der Sailor 1911 Problematik. Bei Verfahren 2 (und dem dritten) waren Hersteller betroffen. Montblanc stört sich an der Kombination Zigarrenform und einer speziellen Definition der Bauchbinden an den Kappen. Wobei die Anwälte von Montblanc nicht sicher bis 3 in diesen Fällen zählen können....
Mal ganz sachlich - das OLG HH hat die Klage von MB gegen "S" wegen des zigarrenförmigen "P"-Kolbenfüllers (gemeint ist wohl der Senator President) abgewiesen und MB auf die Widerklage hin sogar zur Löschung der 3-D-Marke für das Meisterstück verurteilt (klassischer Bumerang)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... E512632014
Begründung:
1. keine Nachahmung
2. keine Herkunftstäuschung wegen der deutlichen Herkunktshinweise auf dem Kappenband
3. keine markenrechtlichen Ansprüche, weil keine Verwechslungsgefahr
4. 3-D-Marke nicht schutzfähig, da der Verwender (=MB) selbst mit den aktuellen Kollektionen ("special editions" u.ä.) von der eingetragenen Marke abweicht.
Revision wurde nicht zugelassen, ob es eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO gegeben hat, habe ich nicht gefunden, weder Beck-online noch iuris weisen darauf hin. Das hätte sich aber sicherlich rumgesprochen.
Die heilige Zigarrenform ist also ein Märchen.