Pelikan-Garantie: Online-Sites

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pasenow
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Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von pasenow »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zunächst einmal entschuldige ich mich für mein peinliches Deutsch. Ich habe eine Frage zur Pelikan-Garantie und zu den deutschen Onlineshops. Ich möchte einen Pelikan über einen von ihnen kaufen (Dinge wie buroshop24 bueromarkt-ag oder sogar Amazon) und ich habe mich gefragt, ob dies Probleme bei der Verwendung der Pelikan-Garantie verursachen würde. Wäre es mir nicht möglich, den Pelikan-Service in Anspruch zu nehmen, falls etwas mit dem Stift passiert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und nochmals meine Entschuldigung für mein rostiges Deutsch.

pasenow
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Tenryu
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von Tenryu »

Für die Garantie spielt es keine Rolle, wo das Schreibgerät gekauft wurde, sondern nur wann. Eine Kopie der Rechnung reicht aus, um zu beweisen, daß die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist, und das Schreibgerät neu ist.
Martini.de
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von Martini.de »

Die Aussage ist so nicht 100% richtig. Sollte der Kunde z.B. In USA wohnen, und einen Pelikan Stift online gekauft haben, ist Chartpak (Pelikan USA distributer) nicht Willens, die weltweite Garantie anzuerkennen. Wenn der Kunde in Deutschland wohnt, ist es gar kein Problem. Ich empfehle daher allen ausländischen Kunden einen Stift bei dem Händler zu bestellen, an dem er sich im Garantiefall auch wenden kann.
Vielen Dank für den Besuch meiner http: http://www.martiniauctions.com - eine Auktionsplattform für historische und moderne Schreibgeräte. Kontakt via email: regina.martini@t-online.de
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HeKe2
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von HeKe2 »

Ist noch ein bisschen komplizierter:

Zunächst einmal ist in Europa der Händler derjenige, der die (gesetzlichen) Gewährleistungspflichten zu erbringen hat. Wie das in den USA ist, weiß ich nicht, jedoch scheint es nach den vorstehenden Ausführungen im Grundsatz ähnlich zu sein.

Wenn nun Pelikan eine ( darüber hinausgehende) weltweite Garantie ausspricht, ist das im Grunde eine einseitige Erklärung, für deren Inanspruchnahme man sich theoretisch an denjenigen wenden muss, der die Erklärung abgeheben hat. Im konkreten Fall also direkt an Pelikan. Dann sollte das allerdings laufen.

Fakt ist aber, dass man als Onlinekäufer bei einem ausländischen Händler mit dem jeweils offiziellen Importeur in kleinerlei Vertragsbeziehung - auch nicht mittelbar - steht und sich daher auch kein Anspruch gegen ihn herleiten lässt, sofern ihn der Hersteller nicht dazu verpflichtet.

Wer allerdings, auch online, bei einem deutschen Händler kauft, hat auch als Ausländer die gleichen Gewährleistungsansprüche, die auch ein Inländer hat. Nur muss man sich auch in diesem Fall dann wieder an exakt diesen Händler wenden und diese Rechte durchsetzen. Da mag es u.U. einfacher sein, sich direkt an Pelikan zu wenden. Es gibt aber durchaus viele deutsche Händler, bei denen das bestens funktioniert.
Beste Grüße
Hermann
Südwind
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von Südwind »

HeKe2 hat geschrieben:
16.09.2019 14:09
Wer allerdings, auch online, bei einem deutschen Händler kauft, hat auch als Ausländer die gleichen Gewährleistungsansprüche, die auch ein Inländer hat. Nur muss man sich auch in diesem Fall dann wieder an exakt diesen Händler wenden und diese Rechte durchsetzen. Da mag es u.U. einfacher sein, sich direkt an Pelikan zu wenden.
Vorsicht, in der Union ist vielleicht alles gut. Sonst ist der Zoll ist die Tücke. Ich glaub ja nicht, dass sich der Pelikanservice um Zollformalitäten für einzelne Stifte von Privat kümmert. Das ginge so: https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... en/4040846 und wäre eine Menge Aufwand. Das dürfte schon daran scheitern, dass viele Kunden die Zollformulare nicht korrekt ausfüllen. Das kann wirtschaftlich eigentlich nur über die Landesgesellschaften/Distributoren gehen.

Pelikan schreibt ja auch: "Sollte Ihr Gerät einmal Schaden nehmen, wenden Sie sich bitte an das kompetente Fachgeschäft, bei dem Sie das Gerät erworben haben oder kontaktieren Sie die zuständige Landesgesellschaft von Pelikan. Alternativ können Sie Ihr Schreibgerät online reklamieren, wenn Sie in Deutschland oder Österreich leben. www.pelikan.com/schreibgeraetereparatur" (https://www.pelikan.com/pulse/Pulsar/de ... ./garantie).
Grüße
Robert
Thom

Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von Thom »

Hallo pasenow,

zunächst mal ist Dein Deutsch um Längen besser als meines. Wo wohnst Du denn?

V.G.
Thomas
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HeKe2
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von HeKe2 »

Südwind hat geschrieben:
16.09.2019 14:29
Vorsicht, in der Union ist vielleicht alles gut. Sonst ist der Zoll ist die Tücke.
Klasse Hinweis. Das könnte ernsthaft Probleme machen. Den Zoll hatte ich jetzt gar nicht auf dem Schirm.
Beste Grüße
Hermann
pasenow
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von pasenow »

hallo nochmal und vielen dank für die antworten ... ich lebe jetzt in frankreich und die händler hier haben einige beeindruckend unverschämte preise. deshalb wollte ich auf einige deutsche websites zurückgreifen. Ich glaube, dank Ihrer Unterstützung kann ich das jetzt mit Zuversicht tun.
V-Li
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von V-Li »

Innerhalb der EU ist das rechtlich prinzipiell kein Problem, da jeder Laden jedem EU-Bürger die gleichen Rechte gewähren muss.
Mark \_o.o_/
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Re: Pelikan-Garantie: Online-Sites

Beitrag von Mark \_o.o_/ »

pasenow hat geschrieben:
21.09.2019 10:25
Ich glaube, dank Ihrer Unterstützung kann ich das jetzt mit Zuversicht tun.
In diesen Satz habe ich mich verliebt und werde ihn in meine Verwendung übernehmen. :)
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