Danke Thomas, das wusste ich noch nicht.
Ich denke, es kommt halt stark darauf an, warum genau die Tinte wasserfest sein muss. Wenn sie vorallem juristisch wasserdicht sein soll, führt an einer zertifizierten mit DIN-Nummer wohl kein Weg vorbei. Die müssen übrigens gar nicht 100% wasserfest sein sondern nur gut lesbar bleiben. Dafür muss sie auch lichtecht und teils chemikalienresistent sein.
Wenn sie 100% outdoortauglich oder Aquarellfarben-übermalbar sein soll, kommen wohl hauptsächlich Platinum Carbon black oder Sailor Kiwa Guro in Frage. Alles andere nimmt mit zu viel Wasser doch zu deutlich Schaden.
Wenn die Tinte einfach nur nach einem Unfall mit Kaffee oder ein paar Regentropfen noch lesbbar bleiben soll hat man die große Auswahl, auch einige schwarze Standard-Tinten sind da imho nich wirklich sclechter als z.B. die Grafentinte oder Fount India (wobei letztere als Bonus auch lichtecht und tiefschwarz ist).
siehe : viewtopic.php?f=8&t=20815
Susi
Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
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Re: Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
Susi, es gibt da natürlich die kleine Feinheit, dass wegen der fehlenden Norm für dokumentenechte Füllertinten, im Unterschied zu Tintenrollern und Kugelschreibern, "dokumentenecht" ein wenig großzügiger verwendet werden könnte.
V.G.
Thomas
P.S. download/file.php?id=24482
V.G.
Thomas
P.S. download/file.php?id=24482
Re: Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
Ich möchte noch diverse schwarze Noodler's Tinten ins Rennen bringen, die ich häufig und gern benutze. Wasserfest, lichtecht, unkompliziert in allen Kolben und Patronen - für mich die Lösung
Viele Grüße
Toni
Toni
Re: Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
Prima!
Konkrete Hinweise und Informationen zu einigen der zuvor genannten Tinten...
Gruß
Dieter
Konkrete Hinweise und Informationen zu einigen der zuvor genannten Tinten...
Gruß
Dieter
Re: Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
https://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/ ... p#Anker_29§ 29 Herstellung der Urschriften , Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften
(1) Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften notarieller Urkunden sind so herzustellen, dass sie gut lesbar, dauerhaft und fälschungssicher sind.
(2) 1Es ist festes holzfreies weißes oder gelbliches Papier in DIN-Format zu verwenden. 2Es dürfen ferner nur verwendet werden:
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blaue oder schwarze Tinte und Farbbänder, sofern sie handelsüblich als urkunden- oder dokumentenecht bezeichnet sind, z. B. auch unter Einsatz von Typenradschreibmaschinen oder Matrixdruckern (Nadeldruckern),
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blaue oder schwarze Pastentinten (Kugelschreiber), sofern Minen benutzt werden, die eine Herkunftsbezeichnung und eine Aufschrift tragen, die auf die DIN 16 554 oder auf die ISO 12757-2 hinweist,
lt. Seite ist die veröffentlichte Fassung nur für Niedersachsen in Gänze richtig. Ich gehe aber – ohne das überprüft zu haben – das diese Vorgaben anderswo nicht anders sind.
Böse gesprochen haben die Kugelschreiber noch einen Vorteil: sie gravieren das Papier, was selbst dann noch feststellbar wäre, wenn die Tinte längst erloschen ist.
Re: Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
Das ist die Dienstordnung für Notare, nicht die DIN(s). Deshalb bezeichne ich die Nachtblau auch als urkundentauglich nach DONot, aber nicht als "dokumentenecht".
V.G.
Thomas
V.G.
Thomas
- thewritingsonthewall
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- Registriert: 19.11.2016 12:19
- Wohnort: Lüneburg
Re: Gibt es dokumentenechte, schwarze, wasserunlösliche Tinte?
Lieber Thom,
Ich kann bestätigen, dass deine Nachtblaue beim Notar akzeptiert wird. Durfte in den letzten Wochen mehrfach damit unterschreiben
Ich kann bestätigen, dass deine Nachtblaue beim Notar akzeptiert wird. Durfte in den letzten Wochen mehrfach damit unterschreiben
Möge der Saft mit dir sein