Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

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twehringer
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Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von twehringer »

Liebe Forumsfreunde,

ich denke, dass dieses Thema sicher schon mal irgendwo besprochen wurde, nur leider habe ich nirgends was konkretes dazu gefunden.

Ich möchte bei einem Füller, den ich hier (in Europa) gekauft habe, zu Mike Masuyma (http://www.mikeitwork.com) in die USA senden, um die Feder bearbeiten zu lassen.

Muss ich hier vor dem Versand etwas beachten bzw. mir vom Zoll bescheinigen lassen, damit ich später nur den Zoll auf die Reparaturkosten und nicht auf den ganzen Füller bezahle?

Für Tipps wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Thomas
miel
Beiträge: 1622
Registriert: 16.04.2015 11:43

Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von miel »

... ich habe zwar direkt auch noch keine Erfahrungen mit Füllern gemacht, würde aber aufgrund meiner Erfahrungen im Job wie folgt vorgehen:

- nur einen Füller versenden, für den ich den Original-Kaufbeleg habe
- Nachweis, daß ich diesen Füllhalter in die USA verschickt habe
- Nachweis der Kosten für die Arbeit (als Reparatur deklariert, damit der Zoll keine Wertsteigerung annehmen kann)
- Nachweis der Zahlung, wenn der Füller zurück kommt

Grüsse,

Claudia
ew742
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Registriert: 10.03.2013 9:08

Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von ew742 »

Hallo Thomas,

ich hatte folgenden Fall:
- Edison-Füller in 2014? bei Gouletpens.com gekauft
- Schaden in 2016, Instandsetzung (kostenfrei!) durch edisonpenc.om, obwohl nicht durch Materialfehler oder fehlerhafte Herstellung verursacht
- Zoll wurde vollständig für den Wert des Füllers berechnet, als ob ich ihn neu gekauft hätte (wie in 2014), etwa 25 Euro
- Rückruf beim Zoll ergab: hätte ich den Zollbescheid aus 2014 vorweisen können, könnte eine Erstattung erfolgen...
- den Zollbescheid hatte ich nicht mehr...

Gruß
Christoph
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MarkIV
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Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von MarkIV »

ich mache das regelmäßiger aus beruflichen Gründen, habe das aber auch schon privat gemacht. Geschickt ist, erstmal beim Zoll anrufen und nach dem Vorgehen erkundigen. Üblicherweise wird vorher angemeldet. Sprich vor dem Versenden, zum Zoll und die Sendung anmelden. Dann gibt es im Normalfall eine Bescheinigung für die Ausfuhr und keine Probleme bei der Wiedereinfuhr. ich hatte bisher noch keine Probleme aus dieser Sicht.

Mark
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Wenn ich offiziell schreibe, dann in Grün
DaDude
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Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von DaDude »

Es gibt ja zumindest andersrum die Möglichkeit, keinen Zoll zu bezahlen, wenn man Waren einführt und dann kurze Zeit darauf wieder ausführt (Messeaussteller o.ä.). Ansich müsste es ja auch nachzuweisen sein, dass das Produkt schon mal in DE war. Die Frage ist natürlich, wie das bei einem Austausch ist, da man ja nicht dasselbe Produkt einführt, sondern ein anderes.
Schwierige Materie. :D

Viele Grüße
Florian
mirosc
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Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von mirosc »

DaDude hat geschrieben:Schwierige Materie. :D
nicht wirklich, für den Zollbeamten Deines Vertrauens ist die passive Veredelung ein Standardgeschäft. Was allerdings bei Privatpersonen wie im hiesigen Fall unangemessen hohen Arbeitsaufwand bedeutet. Aber machbar ist das einwandfrei. Hingehen, anmelden, riesigen Zettelkram ausfüllen, Paket bei der Post fertigmachen, wieder zum Zollbeamten, weitere Zettel, abschicken, bekommen, zum Zollamt gehen, weitere Zettel ausfüllen, etc. Aber der Zollbeamte erklärt das einem viel besser und korrekter als es hier im Forum möglich ist.

Wenn man das Ganze aber mal in Stundensätzen (eigene, wenn man will auch die des Zollbeamten ;) ) gegenrechnet, ist es meist wirtschaftlicher, das bei einem Einzelstift einfach nochmal zu verzollen.
Gruß, Michael
twehringer
Beiträge: 160
Registriert: 23.02.2015 11:09

Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von twehringer »

Vielen Dank für die Antworten :-)

Ich denke ich werde mal beim Zollamt anrufen, was man da machen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein. Eine Rechnung habe ich auch, also alles klar von der Seite her.

Der Einwand mit der Wirtschaftlichkeit ist aber auch zu überlegen. Das nächste Zollamt ist 35km weit entfernt und wenn ich da mehrfach hin müsste, dann wär der Aufwand wahrscheinlich höher als die Zollkosten.

Viele Grüße
Thomas
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Strombomboli
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Re: Zoll bei Reparaturen/Bearbeitung im Ausland

Beitrag von Strombomboli »

Ich habe Herrn Masuyama schon ein paarmal Füller geschickt. Er fragt immer, welchen Wert er draufschreiben soll. Er schreibt sowieso drauf, daß es sich um eine Reparatur handelt. Ich hatte ihn jeweils um eine realistische Wertangabe gebeten, habe dann aber, wenn ich mich recht erinnere, trotzdem nie Zoll bezahlen müssen.

Herr Masuyama schickt die Sachen immer in derselben Verpackung zurück, in der er sie bekommen hat. Also außen eine Verpackung von USPS, innen deine Verpackung. Schon daran kann der Zoll, wenn er das Päckchen aufmacht, erkennen, daß es sich tatsächlich um eine Reparatur und nicht um einen Verkauf handelt.
Iris

Mein Avatar ist ein Gemälde von Ilja Maschkow (1881-1944): Selbstporträt; 1911, das in der neuen Tretjakow-Galerie (am Krimskij Wal) in Moskau hängt, wo ich es fotografiert habe.
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