Montblanc Bohème Blanche

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ralph
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Re: Montblanc Bohème Blanche

Beitrag von ralph »

Hallo,

ich kann Thomas nur voll und ganz zustimmen, erlaube mir aber noch den Hinweis, dass man nach § 158 StPO die Strafanzeige auch auf schriftlichen Wege machen kann.

Grüße
Ralph
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Cepasaccus
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Re: Montblanc Bohème Blanche

Beitrag von Cepasaccus »

thobie hat geschrieben:Klingt für mich nach einem Fall des § 263 StGB. Denn der Verkäufer hat hier unter Vorspieglung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt, um sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Insbesondere zeigt sein Verhalten, dass er vorsätzlich handelt; sonst hätte er den Artikel kaum noch nocheinm mit den gleichen falschen Behauptungen eingestellt.
Aber es eine andere war doch punziert!!1!

http://www.ebay.de/itm/PORTMONAI-GELDBO ... 1466814133

"PUNZEN / HALLMARKS DEUTSCH UM 1880"

Cepasaccus
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Cepasaccus
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Re: Montblanc Bohème Blanche

Beitrag von Cepasaccus »

ralph hat geschrieben:ich kann Thomas nur voll und ganz zustimmen, erlaube mir aber noch den Hinweis, dass man nach § 158 StPO die Strafanzeige auch auf schriftlichen Wege machen kann.
Das klingt interessant. Da muss ich nicht rumfahren.

Cepasaccus
Conandoyle
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Re: Montblanc Bohème Blanche

Beitrag von Conandoyle »

Um zurückzukommen auf den Füller(!): ich fand den Boheme Blanche auf den Fotos sehr schön aber habe ihn mir gestern in der Boutique angeguckt und war ziemlich enttäuscht. Das weisse Material sieht sehr nach billigem Kunststoff aus. Wirklich schade vor allem beim Preis. Was meint ihr?
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