danke erstmal für die Links, Michael. Interessant, interessant!fountainpen.de hat geschrieben:für die drei Ringe siehe auch:
http://www.wipo.int/cgi-mad/guest/ifetc ... +montblanc
aber auch der Clip ist geschützt, siehe:
http://www.wipo.int/cgi-mad/guest/ifetc ... +montblanc
Also, wo Ihr überall „gucken tut“

Nun, mit Sicherheit werde ich mit diesem (Entschuldigung) Schrott nicht zu einer Montblanc-Filiale oder zu einem sonstigen Schreibgerätehändler gehen. Ich habe es auch bis heute noch keinem Sammler gezeigt. Und abnehmen lasse ich es mir auch nicht.Hat sich Günter durch den Erwerb/Besitz dieser Fälschung nun in Deutschland strafbar gemacht - oder nicht? Und kann ihm diese Fälschung ggf. bei einem Besuch in einer Montblanc-Filiale abgenommen werden - oder nicht?
(Ich frage mich heute noch, wie eine Fluggesellschaft wie Cathay Pacific, die selbst ein Höchstmass an Service (sogar in der Holzklasse) bietet und bei allen Umfragen - nicht nur bei Vielfliegern - immer unter den ersten 5 weltweit zu finden ist, so’n Mist anbieten kann oder konnte.)
Habe ich das bisher falsch verstanden?
Ich habe das bisher so verstanden, das die Konzessionäre zwar angehalten sind, aber nicht aufgefordert werden diese Fälschungen zu konfiszieren.Die Montblanc Konzessionäre sind sogar von Montblanc angehalten, Fälschungen einzubehalten, die ihnen vorgelegt werden
Würde mir von jemandem (außer der Staatsgewalt mit gutem Grund) in irgendeinem Laden ein Gegenstand abgenommen werden der mir gehört, so würde ich ihm leider die Ohren lang ziehen müssen.
Sofern er nicht gerade über 2 Meter hoch ist und Oberarme hat wie ich den Bauchumfang.

Viele Grüße
Günter