Anschreibproblem Montblanc 145 Classique

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Dino2008
Beiträge: 444
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Re: Anschreibproblem Montblanc 145 Classique

Beitrag von Dino2008 »

Ok.

Gruß
Dieter
Schippy
Beiträge: 9
Registriert: 22.04.2018 19:19

Re: Anschreibproblem Montblanc 145 Classique

Beitrag von Schippy »

Hallo alle zusammen...

Hier ein etwas verspätetes Update...

Ich habe meinen Füller zu Montblanc nach Hamburg eingeschickt und habe die F in eine M Feder tauschen lassen. Der Federtausch wurde von Montblanc ohne Beanstandung durchgeführt und auf Kulanz wurde auch der Tintenleiter gleich mitgewechselt. Die M Feder hatte keine Anschreibprobleme mehr aufgrund der leicht schrägen Haltung, aber Probleme mit dem Tintenfluss. Die Feder schrieb nicht ohne Druck 😕.
Also noch einmal zu Montblanc...Als er nun gestern wieder kam, wurde die Feder eingestellt und das Korn auf meine individuelle Haltung und Schrift eingeschliffen. Kosten hierfür: 0€☺Dickes Lob an den Service von MB. Das einzige, was ich bezahlen musste war der versicherte Versand. Selbst hier hat MB mir beim 2. Mal angeboten UPS zu mir zu schicken, damit ich keinen Versand zahlen muss. Damit er noch vor Fronleichnam bei mir ankommt, wurde er am Montag mit UPS Express versendet und kam gestern voll funktionsfähig und himmlisch schreibend bei mir an...

Ein echt toller Service... 😃

LG Schippy
TintenLöwe
Beiträge: 132
Registriert: 27.11.2016 14:05

Re: Anschreibproblem Montblanc 145 Classique

Beitrag von TintenLöwe »

Das sind ja prima Neuigkeiten!
Dann wünsche ich dir weiterhin ganz viel Freude mit deinem schönen MB!
Liebe Grüße
Claudia
Huly
Beiträge: 140
Registriert: 20.01.2018 23:27

Re: Anschreibproblem Montblanc 145 Classique

Beitrag von Huly »

Falls so etwas nochmal bei jemandem (bei einem Kauf innerhalb Deutschlands) vorkommt: wendet euch an den Hersteller, bevorein halbes Jahr um ist. Es gibt nämlich eine besondere Regelung (§ 477 BGB) für Käufe zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, sodass ihr nur den Mangel nachweisen müsst. Der Hersteller/Verkäufer müsste beweisen, dass der Mangel erst bei euch entstanden ist (lasst das Schleifen!).

Und bei einer Mangelbehebung durch den Hersteller (innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe, wenn es der Verkäufer „schuld war“) muss auch der Verkäufer euch die Versendungskosten erstatten, § 439 Absatz 2 BGB (bei Verbrauchsgüterkauf könnt ihr sogar einen Vorschuss dafür verlangen --> § 475 Absatz 6 BGB).

Anders möglicherweise, wenns nicht um einen Mangel der Sache geht, sondern um einen Fall des Federtausches wegen Breite (schreibt zwar gut, aber zu dünn, dick).
SimDreams
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Re: Anschreibproblem Montblanc 145 Classique

Beitrag von SimDreams »

Die Gewährleistung gibt aber doch der Händler, nicht der Hersteller?

Ansonsten alles richtig, in diesem Fall hätte ich auch nicht mit der Garantie, sondern eben mit der Gewährleistung agiert. Zur Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten: Normalerweise muss einen Anspruch derjenige begründen und beweisen, der ihn stellt. Also den Mangel selbst und den Ursprung des Mangels. Im Gewährleistungsfall ist das in den ersten 6 Monaten anders, da muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst nach Verkauf eingetreten ist und nicht im Produkt begründet lag. Aber Ende gut, alles gut und das Ergebnis beweist, dass der TO im Endeffekt alles richtig gemacht hat.

Grüße, Uwe
Da die Schreibgeräteakquise nicht das einzige Hobby ist: http://www.flickr.com/photos/simdreams/
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