
Tintenempfehlung für Montblanc 149
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- Killerturnschuh
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
So sieht es leider aus. Bei einem nicht autorisierten Händler entfällt die Garantiepflicht bei MB. Wie entgegenkommend man sich bei MB verhält, hängt entscheidend vom Zustand der Feder ab. Und keine Sorge bei 300€ Federtauschkosten bekommst du die alte Feder in der Regel gereinigt im Röhrchen zurück 

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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Sollte das so sein und sollte MB sich sperren geht der Füller an den Händler zurück!Killerturnschuh hat geschrieben:So sieht es leider aus. Bei einem nicht autorisierten Händler entfällt die Garantiepflicht bei MB. Wie entgegenkommend man sich bei MB verhält, hängt entscheidend vom Zustand der Feder ab. Und keine Sorge bei 300€ Federtauschkosten bekommst du die alte Feder in der Regel gereinigt im Röhrchen zurück


Ich möchte die Feder nicht tauschen, meine Frage bezog sich darauf, ob man mir für die Justage der Feder in so einem Fall (nicht vom MB-Händler) etwas berechnet. Federtausch möchte ich gar nicht. Überdies ist die Feder selbstverständlich im Neuzustand. Ich habe keine 2 Seiten damit geschrieben.
- Killerturnschuh
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Bevor du mit dem 3. Wektkrieg drohst, warte doch einfach erst mal ab.
Wenn du denn Füller ohnehin dem Händler zurückgeben kannst (Fristeinhaltung vorrausgesetzt) ist die ganze Angelegenheit doch sowieso vollkommen easy.
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Jein.
1. Bis der Fall durch Montblanc abgeschlossen sein wird ist das 14 tägige Umtauschrecht abgelaufen (gekauft am 03.03.2014, Reparaturzeit bei MB angeblich gut und gerne 2 Wochen)
2. Man kann nur unbenutzte und ungeschriebene Füller zurückgeben. Angeblich kann man selbst im Laden bei einem autorisierten MB Händler nicht probeschreiben, bevor man kauft.
Aber ihr habt schon Recht, ich sollte erstmal abwarten, bevor ich mich aufrege. Wenn sowas ist, lege ich mir immer gleich einen kompletten Schlachtplan zurecht und richte die Kanonen aus!
Gruß
laurooon
1. Bis der Fall durch Montblanc abgeschlossen sein wird ist das 14 tägige Umtauschrecht abgelaufen (gekauft am 03.03.2014, Reparaturzeit bei MB angeblich gut und gerne 2 Wochen)
2. Man kann nur unbenutzte und ungeschriebene Füller zurückgeben. Angeblich kann man selbst im Laden bei einem autorisierten MB Händler nicht probeschreiben, bevor man kauft.
Aber ihr habt schon Recht, ich sollte erstmal abwarten, bevor ich mich aufrege. Wenn sowas ist, lege ich mir immer gleich einen kompletten Schlachtplan zurecht und richte die Kanonen aus!


Gruß
laurooon
Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Gut möglich, dass der Füller nicht fristgerecht wieder da wäre.
Aber der Kostenvoranschlag kommt per Mail (?) und im Zweifelsfall würde ich mich direkt mit diesem an den Händler wenden.
Mit dem kann man dann ja mal sprechen, wie er ein etwaiges Problem mit dem FFH lösen möchte/kann.
Vielleicht ist es ja mit einer Reinigung für 20€ getan. Feder komplett tauschen für 300€ würde ich nun wirklich nicht, dann lieber von jemandem bessern lassen, der weniger nimmt aber gewissenhaft arbeitet.
Aber der Kostenvoranschlag kommt per Mail (?) und im Zweifelsfall würde ich mich direkt mit diesem an den Händler wenden.
Mit dem kann man dann ja mal sprechen, wie er ein etwaiges Problem mit dem FFH lösen möchte/kann.
Vielleicht ist es ja mit einer Reinigung für 20€ getan. Feder komplett tauschen für 300€ würde ich nun wirklich nicht, dann lieber von jemandem bessern lassen, der weniger nimmt aber gewissenhaft arbeitet.
Grüße,
Manuel
Manuel
- Killerturnschuh
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Sehr wahr, auch in der Montblanc Boutique kannst du nur mit dem Vorführstift schreiben, allerdings lasse ich es mir nicht nehmen einen frisch erworbenen Füller direkt im Laden noch auszuprobieren...sollte dann etwas nicht in Ordnung sein wird das gute Stück direkt vor Ort ganz entspannt ausgetauscht.
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Bevor das große Sorgen machen anfängt und auch schon wieder über Rückgabe und Anwälte gesprochen wird (den Fall haben wir doch gerade lang und breit debattiert)...
Wenn er nicht schreibt und es keine Garantie gibt, ist das ein Fall für die Gewährleistung.
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Da die Schreibgeräteakquise nicht das einzige Hobby ist: http://www.flickr.com/photos/simdreams/
Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Ja, das würde ich sicherlich so auch machen wollen. Aber es unterstreicht die Einstellung das einmal geschriebene Geräte vom einem generellen Umstausch ausgeschlossen sind. Ich finde dies zwar nicht gerechtfertigt, aber so sind zunächst einmal die Bedinungen.Killerturnschuh hat geschrieben:Sehr wahr, auch in der Montblanc Boutique kannst du nur mit dem Vorführstift schreiben, allerdings lasse ich es mir nicht nehmen einen frisch erworbenen Füller direkt im Laden noch auszuprobieren...sollte dann etwas nicht in Ordnung sein wird das gute Stück direkt vor Ort ganz entspannt ausgetauscht.

Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Das heißt, das die fehlgestellte Feder so und so kostenfrei repariert wird? Wem gegenüber habe ich den Gewährleistungsanspruch? Gegenüber dem Händler oder gegenüber Montblanc (also dem Hersteller) direkt?SimDreams hat geschrieben:Wenn er nicht schreibt und es keine Garantie gibt, ist das ein Fall für die Gewährleistung.
Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Den Gewährleistungsanspruch hast du gegenüber dem Händler. Innerhalb der ersten sechs Monate besteht Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss dir nachweisen, dass der Mangel nicht schon vorhanden oder angelegt war. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und nur sehr eingeschränkt ausschließbar. Mein erster Gang in deinem Fall wäre deshalb zum Händler gegangen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Hersteller oder Händler, damit unterliegt sie frei verfügbaren Garantiebedingungen. Eine vom Händler zugesagte Herstellergarantie ist allerdings eine wesentliche Produkteigenschaft, deren Fehlen wiederum einen Mangel darstellt.
Grüße, Uwe
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Hersteller oder Händler, damit unterliegt sie frei verfügbaren Garantiebedingungen. Eine vom Händler zugesagte Herstellergarantie ist allerdings eine wesentliche Produkteigenschaft, deren Fehlen wiederum einen Mangel darstellt.
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Bzw. eine allgemein bekannte Herstellergarantie, die der Händler nicht ausgeschlossen hat und die der Käufer bei deim Kauf der Sache erwarten darf, darf nach dem Kauf der Sache nicht plötzlich fehlen?SimDreams hat geschrieben:Eine vom Händler zugesagte Herstellergarantie ist eine Eigenschaft, deren Fehlen wiederum einen Mangel darstellt.
Nicht jeder Händler bei dem man kauft, sagt einem schriflich und feierlich die Garantie zu. Ich denke er muss sie vielmehr ausschließen. Tut er das nicht darf ich davon ausgehen, dass sie vorhanden ist wie bei allen anderen auch. Nicht wahr?
Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Das weiß ich nicht. In gutem Glauben anzunehmende Eigenschaften - das ist dünnes Eis. Die Gewährleistung ist in deinem Fall viel sicherer. Zumal hier anerkannt wurde, dass die Garantie nur bei Kauf von authorisierten Händlern gilt.
Nochmal zur Verdeutlichung Fall 1: Ein Mangel liegt vor, du gehst zum Händler, reklamierst und forderst Nachbesserung. Der Händler müsste dir nun nachweisen, dass der Mangel nicht schon vorhanden oder angelegt war, es also kein Gewährleistungsfall ist.
Fall 2: Ein Mangel liegt vor, du gehst zum Hersteller, reklamierst und forderst eine Reparatur. Der Hersteller lehnt mit Verweis auf seine Garantiebedingungen ab. Jetzt musst du nachweisen, dass die Garantiebedingungen gelten.
Grüße, Uwe
Nochmal zur Verdeutlichung Fall 1: Ein Mangel liegt vor, du gehst zum Händler, reklamierst und forderst Nachbesserung. Der Händler müsste dir nun nachweisen, dass der Mangel nicht schon vorhanden oder angelegt war, es also kein Gewährleistungsfall ist.
Fall 2: Ein Mangel liegt vor, du gehst zum Hersteller, reklamierst und forderst eine Reparatur. Der Hersteller lehnt mit Verweis auf seine Garantiebedingungen ab. Jetzt musst du nachweisen, dass die Garantiebedingungen gelten.
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
OK, das heißt, wenn Montblanc meinen brandneu erworbenen Montblanc mit Verweis auf irgendwelche Garantiebedingungen nicht kostenfrei reparieren lassen möchte, sollen sie ihn mir zurücksenden, ich sende ihn dann erneut zum Händler und dieser soll sich dann wiederum darum kümmern.
Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Yup.
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Re: Tintenempfehlung für Montblanc 149
Eigentlich ist das alles ganz einfach. Den Gewährleistungsanspruch hast du ausschließlich gegenüber dem Händler, Montblanc als Hersteller hat damit nichts zu tun. Wenn der Händler sich beispielsweise in die Insolvenz verabschiedet, guckst du ggf. sogar in die sprichwörtliche Röhre.
Der Hersteller kann gegenüber wem er will und in beliebigem Umfang eine Garantie abgeben. Ob diese Herstellergarantie allgemein bekannt ist oder nicht, spielt keine Rolle, es kommt allein darauf an, ob der betreffende Kunde die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie erfüllt. Bei Montblanc ist die Herstellergarantie nach meinem Kenntnisstand ganz einfach daran geknüpft, wo das fragliche Schreibgerät erworben wurde, beim autorisierten Fachhändler greift sie, sonst nicht.
Folge: im Gewährleistungsfall sollte dich der Weg zuerst zum Händler führen. Erst wenn es um Dinge geht, die kein Fall für die Gewährleistung (mehr) sind, wendest du dich an den Hersteller, um ggf. eine Garantieleistung in Anspruch zu nehmen.
Selbstverständlich kann auch der Händler selbst eine Garantie versprechen, aber damit hat dann der Hersteller wieder nichts zu tun.
Der Hersteller kann gegenüber wem er will und in beliebigem Umfang eine Garantie abgeben. Ob diese Herstellergarantie allgemein bekannt ist oder nicht, spielt keine Rolle, es kommt allein darauf an, ob der betreffende Kunde die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie erfüllt. Bei Montblanc ist die Herstellergarantie nach meinem Kenntnisstand ganz einfach daran geknüpft, wo das fragliche Schreibgerät erworben wurde, beim autorisierten Fachhändler greift sie, sonst nicht.
Folge: im Gewährleistungsfall sollte dich der Weg zuerst zum Händler führen. Erst wenn es um Dinge geht, die kein Fall für die Gewährleistung (mehr) sind, wendest du dich an den Hersteller, um ggf. eine Garantieleistung in Anspruch zu nehmen.
Selbstverständlich kann auch der Händler selbst eine Garantie versprechen, aber damit hat dann der Hersteller wieder nichts zu tun.