Coole MB-Fälschungen

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Dieter N
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Coole MB-Fälschungen

Beitrag von Dieter N »

Hallo, Freunde,

das ist schon frech :twisted: : http://cgi.ebay.de/Fuellfederhalter-Kug ... dZViewItem :twisted: und ein ganze Sammlung vergleichbarer Fälschungen.

Dass MB gefälscht wird, ist nichts Neues und dass das über Kurz-Auktionen läuft, kenne ich auch. Bemerkenswert finde ich jedoch folgende Passage der Auktionen:

"...Nur ernster Kunde!! Zahlung ist innerhalb 24 Stunden nach beendeten versteigern fällig. das Kein-Zahlen des Bewerbers wird eBay berichtet. Glückliches Bieten!!!..." und die Versandkosten von 33,00 € aus HongKong. Also Hektik und danach Überraschung.

Viele Grüße
Dieter
Marius
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Beitrag von Marius »

Hallo Dieter,

das ist wirklich der Hammer. Absolut unglaublich. Aber Danke für den Hinweis, das war der Lacher des Tages.

Beste Grüße,
Marius
antigone
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Beitrag von antigone »

Sehr anspruchsvoll: die viersprachige Artikelbeschreibung.
"danke für Ihren Blick!!" :D

Gibt es eigentlich einen Original-Montblanc, der auch nur annähernd so aussieht wie das tres seltene Teil auf dem Bild? Oder haben die da einfach nur wahllos Sternchen auf irgendwelche Nonamefüller geklebt?
Marius
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Beitrag von Marius »

Ich schätze mal, dieses wirklich tres seltene Teil sollte dem "Sir George Solti" nachgeahmt sein.
http://www.pw-akkerman.nl/merken/Montbl ... _alles.htm
Katharsis
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Beitrag von Katharsis »

jep... und auf dem Photo sieht er dem echten verdammt ähnlich.

Entweder die Fälschungen werden wirklich immer perfekter oder das Photo ist von einem echten MB Solti.
Axel Hübener

Re: Coole MB-Fälschungen

Beitrag von Axel Hübener »

Aufgepasst, liebe Freunde, das hinterhältigste an diesen Angeboten liegt ja bei den Versandkosten:
Dieter N hat geschrieben:... und die Versandkosten von 33,00 € aus HongKong. Also Hektik und danach Überraschung.
Selbst wenn man als hereingelegter Käufer das eBay-Käuferschutzprogramm in Anspruch nimmt, bekommt man zwar den Gebotspreis (bis 500 Euro) erstattet - nicht jedoch die Versandkosten... Der Verkäufer macht also immer noch ein "gutes" Geschäft.

Es scheinen ja international und auch in Deutschland noch sehr viele auf solche Anbieter hereinzufallen. Und wenn man denen dann im Laden, wo sie die Qualität reklamieren, eine Ersatzmine kaufen oder "nur" mit ihrem billig erworbenen Stück angeben wollen sagt, dass dies leider ein Fake sei ...
... dann wollen manche das gar nicht glauben und sind auch noch auf Montblanc oder den aufklärenden Fachberater sauer. Wie erklärt Ihr Euch das?

Besten Gruß,
Axel
Katharsis
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Beitrag von Katharsis »

Ja es gibt eben solche Leute die das garnicht verstehen können und sich dann sogar bei dem Hersteller - der ja nichts dafür kann - aufregen.

Ich war vor ca. 2 Monaten mal in meinem lokalen MB shop (meine Freundin kaufte sich einen Kafka und ich brauchte wieder Tinte) und da kam ein Mann herein, der einen MB im Internet gekauft hat und wollte sehen ob es sich um ein Original handle, da ihm der Verkäufer etwas suspekt schien. Ich glaube er sagte um 90 Euro (bin mir aber nicht mehr ganz sicher) und ich glaube es war eine Boheme. Jedenfalls konnte man schon alleine am Etui erkennen, dass es sich um ein Fake handelte. Der Rollerball (<=bin mir hier auch nicht mehr sicher) sah jedenfalls nicht schlecht aus, aber für MB sah er auf jedenfall qualitativ minderwertig aus und wie gesagt war das Etui schon fast eine Frechheit.

Der Mann war zwar nicht erfreut darüber, hinterließ den Stift aber der Verkäuferin, da ihm der Stift dann eh nichts mehr wert war und nichts mehr damit anfangen konnte.
Axel Hübener

Beitrag von Axel Hübener »

Moin zusammen,
Katharsis hat geschrieben:Der Mann war zwar nicht erfreut darüber, hinterließ den Stift aber der Verkäuferin, da ihm der Stift dann eh nichts mehr wert war und nichts mehr damit anfangen konnte.
Die Montblanc Konzessionäre sind sogar von Montblanc angehalten, Fälschungen einzubehalten, die ihnen vorgelegt werden.

Die Begründung für eine Einbehaltung seitens Montblanc ist die des Markenrechts und -schutzes. In der EG ist alleine schon der Besitz eines gefälschen Markenproduktes strafbar. (Erinnert Ihr Euch noch an die in der Presse erwähnte Touristin, die in Italien eine Gucci-Sonnenbrille bei einem Straßenhändler kaufte und direkt von der Polizei ergriffen und zu einer Strafe von 10.000,00 Euro verdonnert wurde?) Natürlich ist auch die Einfuhr verboten. - Aber sollen die Händler hier zum Erfüllungsgehilfen des Staates oder eines Herstellers werden? Diese Diskussionen mit den Kunden muss ich nicht führen. Ich weise den Kunden ggf. nur auf die Rechtslage hin und überlasse das Risiko dann ihm selbst.

Besten Gruß,
Axel
Katharsis
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Beitrag von Katharsis »

Soweit ich mich noch daran erinnern kann, meinte die Verkäuferin sie müsste ihm eigentlich den Schreiber entziehen und zu MB schicken wo sie dann zerstört wird (ich weiß es wie gesagt nicht mehr so genau), worauf sie sagte er solle ihn also wieder einstecken wenn er ihn jetzt nicht auch noch los werden möchte.

Er wünschte aber sogar den Schreiber dort zulassen denn vielleicht hilft es MB ja mit irgendetwas. Die Verkäuferin sagte nur dass er aber sein Geld wohl nicht mehr sehen wird. Dem Mann war es egal... er hat sich mit dem Gedanken eh schon abgefunden und für ihn war der Schreiber sowieso dann wertlos (was irgendwie klar ist).
Dieter N
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Beitrag von Dieter N »

Axel Hübener hat geschrieben:... In der EG ist alleine schon der Besitz eines gefälschen Markenproduktes strafbar. ...
urgh... An dieser Stelle, lieber Theoretiker, wird es tatsächlich interessant, seine Identität hier nicht preis zu geben :twisted:

Aber ernsthaft: Man sollte doch immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen werden. Ich hatte auch vergessen, dass die Sache mit dem Strafrecht zusammen hängt, was ja doch weitreichende Folgen haben kann.

Sicherlich wird wohl die zufällig und im guten Glauben erworbene Fälschung nicht gleich zum Gang ins Gefängnis führen. Aber der Gedanke, spaßeshalber auch Fakes zu sammeln, könnte nach hinten losgehen.

Weiß eigentlich jemand, wo die Grenzen bei Füllern gezogen werden? Der "Parker" oder "MB", der auch überall die Markenzeichen trägt, ist sicherlich damit gemeint. Aber was ist mit den Heros, die mit eigenen Modell-Nummern dem Parker 51 trotzdem zum Verwechseln ähneln? Oder ist der Starwalker, der ja eine von weitem sichbar falsche Feder trägt, keine Fälschung?

Viele Grüße
Dieter
Katharsis
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Beitrag von Katharsis »

hmm... also ich habe den Verdacht Hero produziert diese ganzen Fälschungen die auf ebay zu finden sind. Es ist ja nicht soo einfach und billig Fälschungen herzustellen und das wird wohl der Grund sein, weshalb sie die Werkzeuge behalten bzw. für eigene Füller verwenden die von der Form her gleich sind nur evtl. andere Farben und andere Namen besitzt. Diese sind dann im Prinzip keine Fälschungen sondern Nachbauten bzw. "Design-Klau".

Ich habe z.B. kürzlich einen Hero 149 Dragen bekommen... der wie man es sich schon vorstellen die Form des Meisterstücks 149 besitzt. Es ist von der Form her eigentlich alles gleich.
Die Unterschiede zum Original bzw. Zusammenhänge zu den Fälschungen:
*Füller aus Metall mit goldigen Verzierungen, was eigentlich sehr eigentständig aussieht.
*nirgends eine Montblanc Aufschrift oder Stern o.ä.... also es wurde bewusst von den Fälschungen differenziert.
*oberhalb des Clips befindet sich diese schwarze kleine Kappe (obwohl der Füller als ein ganzes eine andere Farbe besitzt. das wurde in einem Bericht über Fälschungen festgestellt, dass diese kleine Kappe oberhalb des Clips immer schwarz ist - unabhängig von der Farbe des Füllers). Es ist aber wie gesagt kein Stern darauf zu finden
*die typische Feder der Fälschungen mit der "Iridium Point Germany"-Aufschrift. Bei den Montblanc Fälschungen ist auf der Feder ein kleiner Stern welcher hier in eine Art Blume "umgewandelt" wurde, sonst ist alles gleich.
*kolbenkonverter füllsystem
Axel Hübener

Beitrag von Axel Hübener »

Moin zusammen,
Dieter N hat geschrieben: Weiß eigentlich jemand, wo die Grenzen bei Füllern gezogen werden? Der "Parker" oder "MB", der auch überall die Markenzeichen trägt, ist sicherlich damit gemeint. Aber was ist mit den Heros, die mit eigenen Modell-Nummern dem Parker 51 trotzdem zum Verwechseln ähneln? Oder ist der Starwalker, der ja eine von weitem sichbar falsche Feder trägt, keine Fälschung?
Soviel ich weiss, sind bei Montblanc drei Kriterien (unabhängig von der Form/Silhouette des Schreibgerätes) geschützt: Der Stern, drei Ringe und der Name Montblanc in Verbindung mit dem Wort Pix.

Wenn eines davon auf einem anderen, artengleichen Produkt auftaucht, ist der Markenschutz verletzt. - Das bedeutet, dass bei einer Fälschung nicht einmal ein Stern auf dem Schreibgerät sein muss, drei Ringe (egal ob schmal-breit-schmal) reichen schon aus, um das Produkt rechtlich als Fälschung einzustufen und den Hersteller (oder den Verkäufer/Käufer) zu belangen. Die einzigen Ausnahmen sind dort zulässig, wenn der Hersteller des strittigen Schreibgerätes nachweisen kann, dass in seiner eigenen Geschichte schon mal Schreibgeräte mit drei Ringen produziert wurden (z.B. OMAS oder Aurora). Die Feder (z.B. beim Starwalker) ist somit völlig unwichtig.
Dieter N hat geschrieben: Sicherlich wird wohl die zufällig und im guten Glauben erworbene Fälschung nicht gleich zum Gang ins Gefängnis führen.
Das sicherlich nicht, aber wenn dem Besitzer dann bekannt wird, dass es sich um eine Fälschung handelt, was dann?
Dieter N hat geschrieben: Aber der Gedanke, spaßeshalber auch Fakes zu sammeln, könnte nach hinten losgehen.
Ja, diese Gefahr besteht m.E. durchaus! Aber dazu müsste der Markenrechteinhaber nicht nur davon wissen, sondern auch eine Klage einreichen.

Mit bestem Gruß,
Axel
Dirk Barmeyer

Beitrag von Dirk Barmeyer »

Hallo,
bei der Frage, was erlaubt ist und was nicht haben wir einmal den Markenschutz.
Der Montblanc-Stern ist sicherlich als Marke eingetragen, oder der Parker-Pfeilclip. Bei den drei Ringen mag es sein, daß eine Bildmarke eingetragen ist, die dürfte aber im Ernstfall wertlos sein.

Und dann gibt es noch das
UWG.
Unabhängig davon, was jemand als Marke oder Gebrauchsmuster eingetragen hat ist die Täuschung über die Herkunft (der Kunde denkt, einen MB zu kaufen) verboten. Auch verboten ist die Rufausbeutung. D.h. der Kunde weiß, daß es kein MB ist, kauft den Stift aber trotzdem, da er ähnlich aussieht. Letzteres war bei Rolex gegen Tschibo wichtig.

Viele Grüße
Dirk
Axel Hübener

Beitrag von Axel Hübener »

Moin Dirk,
Dirk Barmeyer hat geschrieben:... Bei den drei Ringen mag es sein, daß eine Bildmarke eingetragen ist, die dürfte aber im Ernstfall wertlos sein.
So ganz "wertlos" scheint dies aber nicht zu sein, denn Montblanc hat schon mehrfach(!) z.B. Kugelschreiber aus Fernost, die keinen Stern und keine Gravur mit Montblanc oder ähnlichem - aber drei Ringe hatten, erfolgreich (containerweise) aus dem Markt nehmen und vernichten lassen.

Visconti beispielsweise musste auch einmal ein Modell zurückziehen, weil es trotz völlig anderer Form als irgendein Montblanc Schreibgerät drei Kappenringe hatte.

Aurora bekam auch Post von den Richemont Anwälten wegen der Kappenbänder beim Optima und S88, konnte aber nachweisen, dass sie schon in den 30er Jahren - also noch vor Montblanc - diese drei Kappenbänder verwandte. Daher dürfen sie diese auch weiterhin verwenden, jedoch nicht bei neuen, formveränderten Schreibgeräten.

Gleiches dürfte OMAS widerfahren sein. Und auch beim Parker Duofold versuchte es Montblanc - mit dem gleichen Ergebnis wie bei Aurora.

Besten Gruß,
Axel
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Beitrag von fountainpen.de »

Hallo Dirk, hallo Axel,

hinzu kommt die Entscheidung des BGH vom Dezember 2005 (I ZB 33/04) zum Thema "3-D-Marke" (dabei ging es um das Design des Porsche Boxster). Nun ist es möglich, ein Produkt "an sich" zu schützen, d.h. es reicht bereits aus, sich am Design eines Herstellers (der die 3D-Marke eingetragen hat) zu orientieren!

Eine solche Entscheidung bringt zwar für einen Hersteller tendenziell mehr Möglichkeiten dem Designklau zu begegnen, bringt in gewisser Weise aber auch erst einmal etwas "Unsicherheit", denn ab wann liegt eine "Orientierung" am Design vor?

Viele Grüße
Michael
Astoria, Nakaya, Pelikan und Montblanc Sammler
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