Moin zusammen,
Dieter N hat geschrieben: Weiß eigentlich jemand, wo die Grenzen bei Füllern gezogen werden? Der "Parker" oder "MB", der auch überall die Markenzeichen trägt, ist sicherlich damit gemeint. Aber was ist mit den Heros, die mit eigenen Modell-Nummern dem Parker 51 trotzdem zum Verwechseln ähneln? Oder ist der Starwalker, der ja eine von weitem sichbar falsche Feder trägt, keine Fälschung?
Soviel ich weiss, sind bei Montblanc drei Kriterien (unabhängig von der Form/Silhouette des Schreibgerätes) geschützt: Der Stern, drei Ringe und der Name Montblanc in Verbindung mit dem Wort Pix.
Wenn eines davon auf einem anderen, artengleichen Produkt auftaucht, ist der Markenschutz verletzt. - Das bedeutet, dass bei einer Fälschung nicht einmal ein Stern auf dem Schreibgerät sein muss, drei Ringe (egal ob schmal-breit-schmal) reichen schon aus, um das Produkt rechtlich als Fälschung einzustufen und den Hersteller (oder den Verkäufer/Käufer) zu belangen. Die einzigen Ausnahmen sind dort zulässig, wenn der Hersteller des strittigen Schreibgerätes nachweisen kann, dass in seiner eigenen Geschichte schon mal Schreibgeräte mit drei Ringen produziert wurden (z.B. OMAS oder Aurora). Die Feder (z.B. beim Starwalker) ist somit völlig unwichtig.
Dieter N hat geschrieben: Sicherlich wird wohl die zufällig und im guten Glauben erworbene Fälschung nicht gleich zum Gang ins Gefängnis führen.
Das sicherlich nicht, aber wenn dem Besitzer dann bekannt wird, dass es sich um eine Fälschung handelt, was dann?
Dieter N hat geschrieben: Aber der Gedanke, spaßeshalber auch Fakes zu sammeln, könnte nach hinten losgehen.
Ja, diese Gefahr besteht m.E. durchaus! Aber dazu müsste der Markenrechteinhaber nicht nur davon wissen, sondern auch eine Klage einreichen.
Mit bestem Gruß,
Axel