Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
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Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Heute in der Düsseldorfer Boutique:
Mit drei Papiersorten und zahlreichen Vergleichsfüllern suche ich für meinen fetten 149er ein kleines 146er Brüderchen in O-Feder und einen Heritage in F oder M Feder.
Relativ schnell haben sich die zwei Wunschkandidaten herauskristallisiert. Dann sagt die Verkäuferin, dass ich meine Garantie verlieren würde, wenn ich eine andere Tinte als Montblanc verwenden würde.
Ich frage MEHRMALS nach, ob die Verkäuferin das wirklich so gemeint hat. Sie bleibt immer wieder ohne die geringste Abwandlung oder Einschränkung bei dieser Aussage.
Ich breche darauf dann den Verkauf ab und packe meine Klamotten ein. Denn wenn es bei dem Rein-Raus des Heritage ein Problem gibt, dann habe ich keine Lust auf eine Diskussion mit Montblanc, der mechanische Fehler wäre durch eine andere Tinte entstanden.
wenn es um Anschreibt- oder Tintenflussprobleme bei dem neuen Füller gagangen wäre, DANN könnte ich verstehen, dass Montblanc auf die eigenen Tinten verweist. Aber so generell können die mir natürlich gestohlen bleiben.
Wenn bei Pelikan oder Lamy eine EF-Feder kratzt, dann wird das von Pelikan oder Lamy ohne Probleme behoben. Da geht keiner hin und verlangt nur die Verwendung von Pelikan/Lamy Tinte. Ich habe jetzt mal Montblanc angeschrieben. Mal schauen, ob die der Ansicht sind noch weiterhin mit dieser Idee durch zu kommen. Eigentlich ist es doch schon überall bekannt, dass man eine PKW-Garantie nicht mehr an die Verwendung von einem bestimmten Motoröl binden darf.
Andreas
Mit drei Papiersorten und zahlreichen Vergleichsfüllern suche ich für meinen fetten 149er ein kleines 146er Brüderchen in O-Feder und einen Heritage in F oder M Feder.
Relativ schnell haben sich die zwei Wunschkandidaten herauskristallisiert. Dann sagt die Verkäuferin, dass ich meine Garantie verlieren würde, wenn ich eine andere Tinte als Montblanc verwenden würde.
Ich frage MEHRMALS nach, ob die Verkäuferin das wirklich so gemeint hat. Sie bleibt immer wieder ohne die geringste Abwandlung oder Einschränkung bei dieser Aussage.
Ich breche darauf dann den Verkauf ab und packe meine Klamotten ein. Denn wenn es bei dem Rein-Raus des Heritage ein Problem gibt, dann habe ich keine Lust auf eine Diskussion mit Montblanc, der mechanische Fehler wäre durch eine andere Tinte entstanden.
wenn es um Anschreibt- oder Tintenflussprobleme bei dem neuen Füller gagangen wäre, DANN könnte ich verstehen, dass Montblanc auf die eigenen Tinten verweist. Aber so generell können die mir natürlich gestohlen bleiben.
Wenn bei Pelikan oder Lamy eine EF-Feder kratzt, dann wird das von Pelikan oder Lamy ohne Probleme behoben. Da geht keiner hin und verlangt nur die Verwendung von Pelikan/Lamy Tinte. Ich habe jetzt mal Montblanc angeschrieben. Mal schauen, ob die der Ansicht sind noch weiterhin mit dieser Idee durch zu kommen. Eigentlich ist es doch schon überall bekannt, dass man eine PKW-Garantie nicht mehr an die Verwendung von einem bestimmten Motoröl binden darf.
Andreas
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
so ein totaler Quatsch ..... wie sollte das denn nachgewiesen werden?
In der KTU .... ob sich winzige Pelikan (oder oder oder) Tinten-DNA-Spuren am und im Füller finden lassen?
wirkte die Vk ansonsten kompetent?
Ich würde in Hamburg anrufen und mich dort mal erkundigen.
Bei keinem Kauf oder Besuch einer Boutique wurde mir so etwas erzählt .... auch nicht beim Heritage ...
In der KTU .... ob sich winzige Pelikan (oder oder oder) Tinten-DNA-Spuren am und im Füller finden lassen?
wirkte die Vk ansonsten kompetent?
Ich würde in Hamburg anrufen und mich dort mal erkundigen.
Bei keinem Kauf oder Besuch einer Boutique wurde mir so etwas erzählt .... auch nicht beim Heritage ...
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Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Da war schonmal was:
http://www.penexchange.de/forum_neu/vie ... +montblanc
Das ist bei MB tatsächlcih so, und wundert mich auch. Fragt sich wann Mercedes etc. uns vorschreiben wo wir tanken müssen...
Gruß,
der Jörg
http://www.penexchange.de/forum_neu/vie ... +montblanc
Das ist bei MB tatsächlcih so, und wundert mich auch. Fragt sich wann Mercedes etc. uns vorschreiben wo wir tanken müssen...
Gruß,
der Jörg
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Nein. Schon vorher war sie mehrmals durch Unwissenheit aufgefallen (hatte noch nie von einem Federhersteller Bock gehört) und zeigte gegenüber einem Kunden deutliche Arroganz gegenüber den mitgebrachten Vergleichsfüllern von Konkurrenzunternehmen.bella hat geschrieben:wirkte die Vk ansonsten kompetent?
(Sie soll ja nicht in einen Begeisterungssturm über die mitgebrachten Pelikan Füller ausbrechen. Aber ich kann doch nicht die Lieblongsfüller des Kunden schlecht machen, bloss weil sie nicht von Montblanc sind.)
Andreas
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Wer nicht will, der hat...
und wer keine Kunden will, der braucht sie auch nicht.
Bei solchen Erlebnissen finde ich es immer wieder schön, dass MB schon lange nichts mehr auf den Markt gebracht hat, das bei mir Begehrlichkeiten weckt und ich mein Geld ohne unangenehme Erfahrungen woanders lassen kann (da gibt's dann allerdings auch wieder andere Probleme
)
Ich bin wirklich gespannt, was MB antwortet!
und wer keine Kunden will, der braucht sie auch nicht.
Bei solchen Erlebnissen finde ich es immer wieder schön, dass MB schon lange nichts mehr auf den Markt gebracht hat, das bei mir Begehrlichkeiten weckt und ich mein Geld ohne unangenehme Erfahrungen woanders lassen kann (da gibt's dann allerdings auch wieder andere Probleme

Ich bin wirklich gespannt, was MB antwortet!
Gruß, Michael
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Hi,
zunächst einmal: Hier muss man sehr fein unterscheiden. Wenn Du einen Füllhalter kaufst und der tut nicht das, was er soll, nämlich schreiben oder wird undicht, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Und zwar zwei Jahre lang, gerechnet ab Kaufdatum. Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufer nachweisen, dass der reklamierte Mangel nicht schon beim Gefahrenübergang (also bei der Übergabe des Halters) bestanden hat. Danach musst Du beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Davon losgelöst gibt es auch eine Herstellergarantie. Während die Gewährleistung ein Recht ist, das Dir durch Gesetz zusteht, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und da kann der Hersteller schon Bedingungen setzen. So kann er festlegen, dass er die Garantie nur gewährt, wenn Du bestimmte Auflagen erfüllst. Das kann vermutlich beim Füllhalter auch die Forderung sein, nur hauseigene Tinte zu nutzen. Bei Autos gibt es auch solche freiwilligen Garantieleistungen. Da ist dann häufig die Forderung, regelmäßig Wartungen durchführen zu lassen. Ich weiß, dass bei Mercedes es früher Festlegungen gab, nur durch den Hersteller freigegebenes Öl zu nutzen. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Denn wenn der Wagen mir mal wieder mitteilt, dass er Öl braucht, fahre ich zur nächsten Niederlassung und dann kümmert sich Jemand um das Problem. Allerdings habe ich hier für solche Festlegungen Verständnis. Denn das Öl sollte bestimmt Eigenschaften haben.
Allerdings erzeugen solche Vorfälle bei mir eine noch größere Abneigung, aus diesem Hause noch einmal einen neuen Füllhalter zu kaufen.
Viele Grüße
Thomas
zunächst einmal: Hier muss man sehr fein unterscheiden. Wenn Du einen Füllhalter kaufst und der tut nicht das, was er soll, nämlich schreiben oder wird undicht, dann hast Du einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer. Und zwar zwei Jahre lang, gerechnet ab Kaufdatum. Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufer nachweisen, dass der reklamierte Mangel nicht schon beim Gefahrenübergang (also bei der Übergabe des Halters) bestanden hat. Danach musst Du beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Davon losgelöst gibt es auch eine Herstellergarantie. Während die Gewährleistung ein Recht ist, das Dir durch Gesetz zusteht, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und da kann der Hersteller schon Bedingungen setzen. So kann er festlegen, dass er die Garantie nur gewährt, wenn Du bestimmte Auflagen erfüllst. Das kann vermutlich beim Füllhalter auch die Forderung sein, nur hauseigene Tinte zu nutzen. Bei Autos gibt es auch solche freiwilligen Garantieleistungen. Da ist dann häufig die Forderung, regelmäßig Wartungen durchführen zu lassen. Ich weiß, dass bei Mercedes es früher Festlegungen gab, nur durch den Hersteller freigegebenes Öl zu nutzen. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Denn wenn der Wagen mir mal wieder mitteilt, dass er Öl braucht, fahre ich zur nächsten Niederlassung und dann kümmert sich Jemand um das Problem. Allerdings habe ich hier für solche Festlegungen Verständnis. Denn das Öl sollte bestimmt Eigenschaften haben.
Allerdings erzeugen solche Vorfälle bei mir eine noch größere Abneigung, aus diesem Hause noch einmal einen neuen Füllhalter zu kaufen.
Viele Grüße
Thomas
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Bevor das hier wieder ein Abriss des Garantie-, bzw. Gewährleistungsrecht nach BGB wird .... oder zum erneuten MB-Bashing ausufert ..... können wir vielleicht einfach bei der Tatsache bleiben das die Mitarbeiterin der Boutique vielleicht einfach nicht die Idealbesetzung für den Job ist. Mir ist zum Heritage oder sonst einem Montblanc noch nie in einer Boutique so ein Schmarrn erzählt worden ..... und meine mitgebrachten Exoten wie z.B. mein Nakaya werden dort eher sehr interessiert und respektvoll aufgenommen.
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
deswegen bin ich ja so gespannt darauf, wie MB da antwortetbella hat geschrieben:die Mitarbeiterin der Boutique vielleicht einfach nicht die Idealbesetzung für den Job ist

Gruß, Michael
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Als ich vor vier Jahren meinen "Chopin" in einem großen Schreibwarenladen kaufte, sagte mir die Verkäuferin eindringlich, ich dürfte aber nur MB-Tinte verwenden, sonst verlöre ich die Garantieansprüche. Da sie auch andere Tintensorten führen, fragte ich explizit nach, wie es denn mit der meiner Meinung nach sehr hochwertigen Edelsteintinte von Pelikan aussähe, und sie antwortete, ohne sich auf Qualitätsdiskussionen einzulassen, MB hätte ein Labor, in dem bei eingeschickten Füllern nachgewiesen werden könnte, ob nur MB-Tinte verwendet worden sei.
Ich weiß, daß Füllerspezialisten diese Theorie für blanken Unsinn halten, aber alle Verkäufer in diesem Laden bestanden darauf, es gebe eben diese Regelung bzw. Garantiebedingung von MB. Was die der Tinte beigeben, damit sie identifizierbar ist, weiß ich nicht, wüßte ich aber gerne!
Ich weiß, daß Füllerspezialisten diese Theorie für blanken Unsinn halten, aber alle Verkäufer in diesem Laden bestanden darauf, es gebe eben diese Regelung bzw. Garantiebedingung von MB. Was die der Tinte beigeben, damit sie identifizierbar ist, weiß ich nicht, wüßte ich aber gerne!
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Wieder einer dieser Threads, bei denen ich mich frage, ob ich auf einem anderen Planeten lebe: Inkompetentes Verkaufspersonal, arrogantes Verhalten, falsche Auskünfte hinsichtlich Gewährleistung bzw. Garantie (danke für die Erklärung, Thomas!), all das ist mir noch nie passiert - egal, ob ich mehrere Füller ausprobiert habe und dann mit einem Päckchen Patronen rausging oder nur nach der (kostenlosen) Reinigungspatrone für den Bohème gefragt habe. Meist gab es sogar einen Kaffee.
Und ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich nicht so aussehe wie Tombstones Avatar, muss sich also keiner fürchten vor mir!
Grüßle,
Wilfried
Und ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich nicht so aussehe wie Tombstones Avatar, muss sich also keiner fürchten vor mir!
Grüßle,
Wilfried
Grüßle,
Wilfried
Mir ist um mein Gepäck nicht bang.
Ich trage, was ich besitze
Novellen, Gedichte und Witze
Im Füllfederhalter Montblanc.
Joachim Ringelnatz
Wilfried
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Im Füllfederhalter Montblanc.
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Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Ich hab da mal eine bloede Frage. Bietet MB ueberhaupt eine Garantie ueber die Gewaehrleistung hinaus?
Cepasaccus
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Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Ja. Der Unterschied ist die Beweislast. Da ich ein Freund der Primärquelle (Schreibgeräte Service Guide) bin:
Die Internationale Montblanc Garantie deckt eventuelle Material- und Verarbeitungsmängel Ihres Montblanc Produktes. Diese werden bis zu zwei Jahren nach Kauf
kostenlos beseitigt. Nach Ablauf dieser Frist werden Reparaturkosten
berechnet. Von dieser Garantie sind ausgeschlossen: Mängel (oder
Schäden), die durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeingriffe
oder die Verwendung von anderen als von Montblanc hergestellten
oder empfohlenen Komponenten oder Accessoires (wie z. B. Tintenfässer
oder -patronen) verursacht wurden, sowie Folgen der normalen
Abnutzung und Alterung.
Könnte der Schaden durch "Fremdtinte" verursacht worden sein, hat man schlechte Karten.
Grüße, Uwe
Die Internationale Montblanc Garantie deckt eventuelle Material- und Verarbeitungsmängel Ihres Montblanc Produktes. Diese werden bis zu zwei Jahren nach Kauf
kostenlos beseitigt. Nach Ablauf dieser Frist werden Reparaturkosten
berechnet. Von dieser Garantie sind ausgeschlossen: Mängel (oder
Schäden), die durch Unfälle, unsachgemäßen Gebrauch, Fremdeingriffe
oder die Verwendung von anderen als von Montblanc hergestellten
oder empfohlenen Komponenten oder Accessoires (wie z. B. Tintenfässer
oder -patronen) verursacht wurden, sowie Folgen der normalen
Abnutzung und Alterung.
Könnte der Schaden durch "Fremdtinte" verursacht worden sein, hat man schlechte Karten.
Grüße, Uwe
Da die Schreibgeräteakquise nicht das einzige Hobby ist: http://www.flickr.com/photos/simdreams/
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Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Ist das was hier als Garantie bezeichnet wird nicht die normale Gewaehrleistung?
Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
Bei mir nicht. Thomas hat es oben gut beschrieben.
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Re: Boutique: Garantieverlust bei Verwendung von Pelikan Tinte
"Material- und Verarbeitungsmängel" innerhalb von "zwei Jahren" ist IMHO nichts anderes als die Gewaehrleistung. Zur Beweislast aeussert sich der MB-Text nicht. Kann also sein, dass sie das so handhaben wie bei der Gewaehrleistung vorgegeben.
Cepasaccus
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