wer von Euch ist denn seit Inkrafttreten der neuen „Handgepäckregelung bei Flugreisen“ schon geflogen und wenn ja, hattet Ihr Eure(n) Füllfederhalter dabei? Und durftet Ihr diese dann auch ohne Probleme durch den Sicherheitsbereich bringen?
Ich versuche jedenfalls mal herauszufinden, ob es eventuelle Schwierigkeiten damit gibt oder geben könnte, Füllfederhalter mit in die Flugzeugkabine zu nehmen.
Denn seit dem 06.11.2006 gelten ja fürs Handgepäck der Fluggäste verschärfte Bestimmungen.
Aber da geht es eigentlich um die beschränkte Menge an Flüssigkeiten, die Mann und Frau mitnehmen darf.
Nachdenklich bzw. stutzig geworden bin ich eigentlich bei folgendem Artikel der BARIG (das ist eine Interessenvertretung von Fluggesellschaften die operativ in Deutschland tätig sind.) http://www.barig.org/scripts/clsAIWeb.php?news_id=287
Hier steht u. a. Zitat: „Wie erklären Sie einem Japaner, der in Frankfurt nach Hamburg oder Paris umsteigt, dass er ab Deutschland keine Flüssigkeiten im Handgepäck mehr mitführen darf und seine Zahnpasta und seinen Füllfederhalter abgeben muss."

Leider habe ich hierüber (ob mit oder ohne Füller) keine weiteren Infos gefunden.
Tja, ich glaube dass ich bei meiner nächsten Luftreise, den oder die Füllfederhalter nicht „am Mann“ oder im Handgepäck führe, sondern sicherheitshalber ins aufzugebende Gepäck gebe. Und natürlich hoffe, dass alles gut ankommt. Was bisher bei mir auch immer der Fall (bis auf eine Ausnahme in den USA, da kam der Koffer 3 Tage später an) war.Hier mal ein Auszug der neuen Regeln:
Eu-Vo 1546/2006 Flüssigkeitsverbot
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz wie Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeit und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehälter wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlichen Konsistenz nicht in den Sicherheitsbereich mitbringen, es sei denn, die Flüssigkeit befinden sich in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml pro Behältnis und werden zusammen in einem durchsichtigen widerverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1Liter mitgeführt. Der Plastikbeutel ist an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal separat vorzulegen.
Bei einem einzelnen Flüssigkeitsbehälter von nicht mehr als 100 ml muss dieser Gegenstand nicht in einem Plastikbeutel verpackt sein. Er ist jedoch aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal separat vorzulegen.
Es wäre ja schade, wenn dadurch meine Füller von z.B. MB, Pelikan, Delta usw. bei der Sicherheitskontrolle konfisziert und im Müll landen würde.

Wir wollen ja schon froh sein, das der Füllfederhalter (mit seiner spitzen Feder) noch nicht als gefährliche Waffe geführt wird und auf der Liste der gefährlichen Gegenstände http://www.lufthansa.com/online/portal/ ... id=1756438
steht.
Geht jetzt vielleicht meine Fantasie mit mir durch?
Ich stelle mir gerade vor, wie die Sicherheitsleute vielleicht stutzig oder argwöhnisch werden, wenn eine(r) von uns mit mehr als einem Füller dort ankommt. Die Sicherheitsleute sich fragen, warum hat der 6 versch. Füller mit, obwohl er doch nur mit einem schreiben kann?? Um uns dann unter dem Motto - das wollen wir dann doch mal genauer überprüfen - Schwierigkeiten bereiten können?
Viele Grüße
Günter,Der diesen Artikel (mal wieder) in beiden schönen Füller-Foren einstellt.