Schutz von Bildern im Internet

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Autodidakt
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Re: Schutz von Bildern im Internet

Beitrag von Autodidakt »

Hallo, soweit war ich auch schon mit "öffentlicher Webseite" und "geschlossener Benutzergruppe"
Mittlerweile denke ich: Wofür solch einen Aufwand? Was will ich mir beweisen?

Nachdem ich gute Erfahrung beim Erstellen eines Fotobuches hatte, werde ich in den nächsten Wochen daran arbeiten, ein eigenes Buch mit meiner Sammlung zu machen.

Das heißt, ich kann beim Sammlerstammtisch ohne Bedenken Interessierten das Buch in die Hand drücken...

Gruß Robert
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Tenryu
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Re: Schutz von Bildern im Internet

Beitrag von Tenryu »

Ich muß gestehen, daß ich diese Diskussion nicht so ganz verstehe. Es geht hier ja offensichtlich nicht um Bildwerke, also urheberrechtlich geschützte Bilder, sondern um bloße Abbildungen. Diese sind (aus welchen Gründen auch immer im deutschen UhRG) geschützt, in vielen anderen Ländern jedoch nicht. (In der Schweiz übrigens auch nicht.)

Es sind ja nicht Kunstwerke, die "geklaut" werden, es sind nicht Bilder von Personen sondern bloß von Gegenständen. Ich wäre da nicht so kleinlich. Gut, es spart sich jemand die Mühe, seinen Füller selber zu fotografieren, oder extra schriftlich um Genehmigung zu bitten. Aber so lange meine Bilder nicht in einem gedruckten Katalog, Buch oder in einem professionellen Shop auftauchen, ist mir das ziemlich egal. Wenn ich etwas ins Netz stelle, dann will ich doch, daß die Leute die Sachen sehen. Und dann muß ich eben auch in Kauf nehmen, daß man die Bilder speichern und kopieren kann.
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audace
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Re: Schutz von Bildern im Internet

Beitrag von audace »

Naja, also bei dem Aufwand, den der Robert da betreibt, kann ich das sehr gut verstehen.
Andererseits aber ... ist gerade so ein Aufwand, solch eine Akribie nicht gerade der Beweis dafür, wie gerne du die mit diesen Dingen befasst? Und ... mal so weiter gedacht ... wenn man so tief in so einem Thema drinne steckt ... man tauscht sich gerne aus ... und will doch auch irgendwie zeigen, was man hat ... statt die Dinge im stillen Kämmerlein zu lassen ...
Man könnte das so weiter spinnen, aber um auf den Punkt zu kommen:

Du machst ein Buch über deine Schreibutensilien
... so eine Webseite ist eine gute Werbeplattform ...
Früher hattest du doch auch eine Webseite - bis zum zunehmenden Bilderklau, oder?
Wo wäre da jetzt der Unterschied - erweitert um eine geschlossene Benutzergruppe, nämlich wirklichen Interessenten?

Ich habe schon 'ne ganze Weile immer im Web rumgestöbert wegen so Seiten, incl. Foren, usw., nur, viel gibt es nicht davon - eigentlich gar zu wenig. Okay, dieses Thema ist auch nicht gerade ein Renner - im Vergleich zu den Über-Hightech-Angeboten ... aber hat eine gewisse Exclusivität nicht auch ihren (ganz eigenen) Charme?

So, ich hör' jetzt auf, ich will dich nicht belabern ... :)

Schöne Grüße!

Schöne Grüße, Audace

Il n'est jamais plus tard que minuit!
math
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Re: Schutz von Bildern im Internet

Beitrag von math »

Tenryu hat geschrieben:Ich muß gestehen, daß ich diese Diskussion nicht so ganz verstehe. Es geht hier ja offensichtlich nicht um Bildwerke, also urheberrechtlich geschützte Bilder, sondern um bloße Abbildungen. Diese sind (aus welchen Gründen auch immer im deutschen UhRG) geschützt, in vielen anderen Ländern jedoch nicht. (In der Schweiz übrigens auch nicht.)
Aber wo ist die Abgrenzung zwischen Bildwerke und Abbildungen? Wenn ich ansprechende Bilder in der Bucht oder auf einer eigenen Website präsentieren möchte, muss ich schon wenig Aufwand betreiben. Für die Bucht reicht es vielleicht, wenn ich das Motiv auf den Tisch lege und einfach abphotographiere. Für eine Präsentation der Schätze würde ich aber schon ein wenig mehr Arbeit reinstecken. Das wäre dann natürlich mindestens ärgerlich, wenn das Bild einfach weiter verwendet werden würde.

viele Grüße
Andreas
penparadise
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Re: Schutz von Bildern im Internet

Beitrag von penparadise »

Tenryu hat geschrieben:Es geht hier ja offensichtlich nicht um Bildwerke, also urheberrechtlich geschützte Bilder, sondern um bloße Abbildungen. Diese sind (aus welchen Gründen auch immer im deutschen UhRG) geschützt, in vielen anderen Ländern jedoch nicht. (In der Schweiz übrigens auch nicht.)
Einspruch Euer Ehren ...

Sobald jemand ein eigenes Photo bearbeitet, sei es durch Farbintensivierung, Schärfefilter oder auch durch eine aufwändigere Art, ist es keine "bloße Abbildung" mehr, sondern ein Bildwerk. Diese sind nicht nur im Europäischen UhRG geschützt, sondern auch in der Schweiz und sonstwo auf der Welt. (Nur vielleicht nicht in China ... ;) )

Dennoch dürfte es sehr schwer sein, seine Rechte auch entsprechend durchzusetzen und für die Verwendung des Bildes z.B. Tantiemen zu kassieren.
Mit besten Grüßen
Axel
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Tenryu
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Re: Schutz von Bildern im Internet

Beitrag von Tenryu »

Um als ein Werk zu gelten muß eines Gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht werden. Naturgemäß ist das schwer zu definieren und Grundlage unzählliger Gerichtsverfahren. Aber ich denke, daß eine einfache maschinengestützte Bearbeitung nicht ausreicht. Es geht dabei um die Bildkomposition. Wenn ich einfach den Kölner Dom ablichte, dann wird daraus kein Bildwerk, auch nicht wenn ich hinterher per Mausklick die Farben oder den Kontrast auffrische.

Aber dessen ungeachtet halte ich das gegenwärtige Urheberrecht, das aus dem 19. Jahrhundert stammt, als man zum Kopieren von Werken noch Druckerpresse und Schallplattenfabrik brauchte, für nicht mehr zeitgemäß. Viele Betsimmungen haben rein gar nichts mehr mit der modernen Lebensrealität, dem Gebrauch von Medien durch das Internet u.ä. mehr zu tun.
Ich denke, dazu ließe sich viel sagen und argumentieren, aber das würde den Rahmen hier bei weitem sprengen. :|
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