ich hätte mal eine Frage zu einem Omas Füller wie im Betreff angegeben. Ich habe bei einem Online-Händler einen solchen Füller neu mit einem erheblichen Preisnachlass erworben. Und das kam so: Ich wollte mir noch einen Arte Italiana in gelb hinlegen, der lt. Internetauftritt zum Zeitpunkt meiner Bestellung noch lieferbar erschien, allerdings mit etwas Frist. Den habe ich bestellt (und auch bezahlt). Nach einigen Tagen erhielt ich die nicht völlig überraschende Info, dass der AI in gelb vergriffen sei und mir wurde stattdessen der Ogiva transparent gelb (neben einem AI in rot, den ich nicht brauchen kann) angeboten. Interessantes Gerät, dachte ich mir nach einem Review auf Youtube und stimmte zu. Die beim nämlichen Händler vertriebenen Schreibgeräte sind nach den aufgerufenen Preisen allesamt Neuware und ich freute mich auf einen Ogiva in lemon-yellow. Zu meiner Überraschung hielt ich jedoch bei Eintreffen der Sendung den Karton eines gelben Arte Italiana in Händen, mit entsprechenden AI-Booklet und der bekannten Aufmachung, habe ich ja schließlich schon. Darin allerdings der versprochene Ogiva. Soweit so gut / schlecht. Die rechtliche Bewertung ist klar: Der Händler hat nicht auf das Fehlen der Originalverpackung hingewiesen, obwohl angesichts des nicht rabattierten Preises im Internet davon auszugehen war, dass Neuware im vom Hersteller gelieferten Lieferumfang geschuldet wurde. Die Rabattierung bezog sich ja auf den nicht mehr lieferbaren aber bezahlten AI. Die Ware ist jedoch nicht als Neuware anzusehen, denn es fehlen Booklet und Umkarton. Damit liegt ein Mangel vor, der zum Rücktritt berechtigen würde. Das ist nach dem tadellosen Handling seitens des Händler auch kein Thema und von mir bereits angesprochen worden. Ein bisschen schade, dass der Händler nicht bereits beim Preisangebot auf den fehlenden Karton hingewiesen hat. Dann hätte man das in die Überlegung einbezogen und würde das sehr schöne, wenn auch nicht exzeptionelle Schreibgerät bei dieser Überlegung nicht quasi in den Händen halten, wobei die Handhabung seitens des Händler 1A ist, das sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betont. Und vermutlich hat er den AI in dem Ogiva-Karton weggeschickt und das erst bei der Versandbereitmachung dieses Gerätes bemerkt, wenn überhaupt.

Meine Frage an diesem strahlenden Vorfrühlingstag ist daher allein, wie die werte Forumsgemeinde das Fehlen des Kartons und der Unterlage bei einem auf 320 o.ä Exemplare limitierten Füllhalter einschätzen würde: Als reinen Schönheitsfehler oder eher doch als gravierenden solchen, denn ein Weiterverkauf als Sammlerstück kommt so natürlich nur erschwert in Frage? Und als Schreibgerät benötige ich ihn nicht wirklich.
Ansonsten noch einen schönen 1. Mai gewünscht
Jan