EXPO-Edition Freund hat geschrieben:Ob eine Garantie darauf besteht oder nicht kann Dir da völlig egal sein; -in Deutschland istz die Gewährleistung (das ist etwas anderes) gesetzlich geregelt, gilt für zwei Jahre und läßt sich auch nicht ausschließen. Sollte es also innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kauf zu einem solchen Mangel kommen, muß OMAS kostenlos Ersatz oder Reparatur leisten und steht außerdem in der Beweispflicht zu belegen, daß die Abnutzungen durch unsachgemäße Behandlung ausgelöst wurden;
Hallo, Expo,
das stimmt meines Wissens nur halb. Auch ich halte es für einen klaren Gewährleistungsfall und keine Sache irgendeiner Garantieversprechung.
Seit der Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung auf 2 Jahre wurde aber die Beweispflicht aufgespalten:
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an in der Ware steckte - nur darum geht es: eine Macke, deren Grund in der Produktion / Konstruktion liegt und nicht hingenommen werden muss.
In den Monaten 7 bis 24 nach dem Kauf muss jedoch der Kunde den Beweis antreten. Wenn der Verkäufer diesen Beweis nicht fordert, ist das ein Form der Kulanz.
In diesem Fall ist der Beweis jedoch durch die Aussage des OMAS-Vertreters gegeben: Wenn dieser Füller als Schreibgerät verkauft wurde, ist eine normale Nutzung mit Fingern und Tinte vorgegeben. Ein Füller, der dieses nicht verträgt, hat einen Konstruktionsfehler, der nur mit entsprechendem Hinweis hinzunehmen wäre.
Kleine zynische Unsicherheit: Ich besitze (noch) keinen OMAS und kann nicht in die Begleitpapiere schauen. Ich hoffe, da steht nichts derartiges.
Viele Grüße
Dieter N.