Hallo zusammen,
das Familienbuch/-stammrolle/ist natürlich ein Anhaltspunkt. Nur wesentlich weiter kommt man in der Ahnenforschung hier weniger. Deutlich interessanter sind die Teilungsverfahren (Theilungsacten). Diese wurden im süddeutschen Raum bis zum 31.12.1899 immer bei den Gemeinden-(Schultheissen-)gerichten geführt (Richtig! Zivilrechtsstreite, Nachlassangelegenheiten, Pflegschaftssachen, Vormundschaftssachen und kleine Strafsachen lagen damals in der Zuständigkeit der Bürgermeister). Diese Akten gehören auch heute noch zum Aktenbestand der Bürgermeisterämter. Führen Gemeinden keine Einzel- oder Sammelarchive (bei Gemeindenzusammenschlüssen), dann sind diese Akten an die Kreisarchive abzugeben. In württembergischen Gemeinden kann es passieren, daß diese Theilungsakten versehentlich durch die Amtsnotare "mitgenommen" wurden. Nach Auflösung der Amtsnotariate müssten diese Akten jedoch an die Gemeindearchive zurückgegeben worden sein - allerdings fehlte bei vielen Amtsgerichten hier das Personal. So ist es durchaus denkbar, daß so manches Amtsgericht noch auf Bergen von Akten "sitzt" welche nicht zu seinem Aktenbestand gehören.
Die Theilungsacten sind übrigens die Vorgänger der heutigen Nachlassakten. Ebenso die Verlassenheitspflegschaften welche dann zum Tragen kamen, wenn der Eigentümer nebst Familie nicht mehr greifbar war (z.B. ausgewandert nach Amerika, Südafrika usw.).
Bei adligen Personen gibt es noch Sonderregister. Ebenso war bei den Landgerichten/Kreisgerichten (je nach Landesverfassung - die Justiz war auch früher schon Ländersache) eine Sonderkammer eingerichtet für adlige Vermögensverschiebungen. Solche Geschäfte bedurften richterlicher Genehmigung (meistens durch den Präsidenten des Gerichts).
Grüsse
Helmut
Hilfe beim Entziffern Kurrent
Moderatoren: MarkIV, Zollinger, desas, Linceo, Lamynator