Ich? Ja. Natürlich unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer das kenntlich macht, wenn er davon weiß. Offenbar ist das bei Alexander aber nicht bekannt gewesen beim Verkauf. Jetzt kann man sich ärgern, zurück laufen zum Laden, den Stift einschicken (was ja offenbar geschehen ist) oder selber beigehen und das beheben. -- Was ich sehe, ist eine minimale Verschiebung, die man mit minimalem Aufwand wieder beheben können sollte. Ich jedenfalls würde mir das zutrauen, da ich in letzter Zeit Schlimmeres gerichtet habe.MarkIV hat geschrieben: ↑28.11.2018 6:11Ehrlich? Solange er funktioniert muss nichts gemacht werden?
Klingt für mich nach einem neuen Auto, dass man zerbeult kauft, muss man ja nicht reklamieren, funktioniert doch. Das da ist ein offensichtlicher Sachmangel, dass mus in jedem Falle reklamiert werden, schon um den wert zu erhalten.
Ich frage dich mal, würdest du den Stift so kaufen, als top gebrauchten, völlig mängelfreien Stift? Ich hätte diesen Satz nicht zu Ende gelesen und hätte schon weiter geblättert.
Mark
Auf den ersten Fotos ging es auch eher um die Spitze oder hatte ich das falsch verstanden. Die nämlich sollte in der Form keine Probleme bereiten.
Ob diese Fehlstellung der Feder auf dem Tintenleiter das Schreiben behindert hat, wissen wir ja immer noch nicht, oder ich muss es überlesen haben. Jedenfalls ist da nichts kaputt, gerissen, gesprungen, etc. Das drückt man wieder rein und gut is'. Meine Meinung, offenbar bin ich aber auch tollkühner als manch andere hier.
Edit (ergänzt): Sicherlich möchte man bei einem Neukauf ein perfektes Teil bekommen. Verstehe ich und sehe ich grundsätzlich auch so. Wenn dann aber doch etwas nicht stimmt, wäge ich persönlich jedenfalls ab zwischen Nutzen und Aufwand. Für mich wäre hier der Aufwand zu groß, um es nicht selbst zu beheben. Wäre der Füller ein Kleidungsstück, sähe ich das hier nicht als gerissene Naht -- die ich auch nicht hinnehmen würde --, sondern eher als den überstehenden Faden, den ich abschneide.