bella hat geschrieben:das ist ein eindeutiger Fall für Privathaftpflicht ...
Es ist ja DEIN Eigentum das beschädigt wurde .... und damit hat Dein AG nichts zu tun.
Sonst müsste ja der AG für jede teure Brille seiner Angestellten haften auf diecsich ein anderer Mitarbeiter schwungvoll setzt ...
Das ist eine Sache zwischen zwei Privatpersonen, völlig egal ob der Kollege mit dem Füller vor dem Schaden was geschäftliches geschrieben hat oder das Teil nur einfach angeguckt hat
Dann hat sich da offensichtlich was verändert. Ich habe mich damals bei meiner Versicherung auch erkundigt, ob es diese Regelung gäbe, die mir dieses auch versicherte: zwar war es meine Brille, aber bei einem Schaden während der Arbeitszeit gäbe es keine Begleichung durch eine Privathaftpflicht, das sei ein Arbeitsschaden.
Meine Kollegin hatte zwei Ordner auf meine Brille 'gedonnert'.
Wie schön, wenn die Versicherungen heute was anderes sagen. ( Da frag ich doch mal morgen meine Huk)