Pilot Blau Schwarz in Europa?

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Thom

Re: Pilot Blau Schwarz in Europa?

Beitrag von Thom »

Tintenklex hat geschrieben:Es kann aber sein, dass man zur Verifizierung des Betrages trotzdem persönlich hin muss (was hier ein Mordsaufwand ist, der sich wegen Zeit und Sprit kaum rechnet). Sollte man einkalkulieren...
26,27€ x 0,19 = 4,99€. Antreten lassen, können die einen, glaub' ich, auch prophylaktisch, falls man in Zukunft was kriegen könnte. :)

V.G.
Thomas
cbmd
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Re: Pilot Blau Schwarz in Europa?

Beitrag von cbmd »

Wenn wir schon beim Thema Zoll sind: Die Deutsche Post erhebt übrigens seit 1. März sechs Euro „Servicepauschale für verauslagte Zollgebühren“ wenn eine zollpflichtige Sendung direkt zugestellt wird, also nicht im Zollamt abgeholt werden muss. Von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreite Sendungen sind davon, mangels Auslage, natürlich nicht betroffen. Am Preis der zu beauftragenden „nachträgliche Postverzollung“ ändert sich nichts, sie kostet weiterhin 28,50€. Die sechs Euro „Auslagepauschale“ sind bei Zustellung dann zusätzlich fällig.

Und zum Thema „Antreten lassen“: Gefühlt muss ich alle Sendung aus Japan und die meisten aus den USA beim Zollamt abholen (Berlin-Schöneberg in meinem Fall). Wenn ich gefragt werde was denn im Paket ist kann fast auswendig hersagen: Ist für meinen privaten Gebrauch, “Section XX, 96: Miscellaneous manufactured articles - TARIC-Nummer 9608 3000 00 0 Fountain pens, stylograph pens and other pens” … 3,7% Zoll bei über 150 EUR Warenwert, Versandkosten zählen zum Warenwert, zuzüglich 19% Einfuhrumsatzsteuer … :roll:
Thom

Re: Pilot Blau Schwarz in Europa?

Beitrag von Thom »

Thom hat geschrieben:Bemessungsgrundlage ist der Betrag, der tatsächlich bezahlt werden muß, um die Ware zu erhalten. Also, wenn man Versandkosten bezahlen muß, dann gehören die zur Bemessungsgrundlage. Wenn nicht, dann nicht.
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