Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

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thobie
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von thobie »

Kabus hat geschrieben:Nein, gespült habe ich nicht; das steht aber auch nirgendwo geschrieben. Ich ging davon aus, da FH nach mehreren Tagen auch nicht eintrocknen, dass dies nicht erforderlich ist.
Man hätte mir dann ggf. noch Rost aufgrund des Wasser im System unterstellt. :roll: Reine Mutmaßung meinerseits.
Naja, für die Reinigung hätte man Dir vermutlich einen Beitrag abverlangen könnnen. Eine Handwerkerstunde kostet incl. MwST so etwa 50 Euro. Für die Reinigung eines Halters braucht man sicher keinen hochspezialisierten Experten. 15 Minuten pro Halter dürften angemessen sein. Dann wären so etwa 25 Euro gerechtfertigt gewesen. Von mir aus 30 Euro. Das MB die Halter wegwirft, ist dann letztlich deren Vergnügen. Wobei - Du darfst den Artikel testen, wie das beim Kauf vor Ort üblich ist. Und eigentlich ist üblich, dass der Halter dabei mit Tinte in Berührung kommt. Ich habe jedenfalls noch nicht einmal einen Halter im Geschäft ohne Tinte getestet. Und man hat mich bislang auch noch nicht aufgefordert, getestete Halter wieder zu reinigen.

Viele Grüße
Thomas
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amarti
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von amarti »

thobie hat geschrieben:das macht mein Haus- und Hofjurist.
Darum hatte ich von einem normalen Anwalt gesprochen. Es ist schon klar, dass eine laufend beschäftigte Kanzlei so ein Problem nebenbei erledigt.

Aber für den Otto Normalverbraucher wird es ein finanzielles Risiko und eine sehr schwache Hoffnung, dass der Fall im Interesse einer Verbraucherzentrale liegen könnte.

Andreas
Sabine
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Sabine »

@ Kabus: man sollte MB verklickern, daß es auch ein weniger anspruchsvolles Kudensegment gibt, das sich durchaus mit Exemplaren mit Tintenresten zufriedengeben würde . . . so wie im Supermarkt die Lebensmittel, die kurz vor dem MHD stehen.
SimDreams
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von SimDreams »

Ich Lieben,

eigentlich ist das Thema doch durch. Die meisten von uns sind sowieso keine Kunden, die in der Onlineboutique einkaufen. Ich z.B. kaufe durchaus Füllhalter unbesehen, doch sind mir die MBs in der Boutique viel zu teuer.

Kabus hat längst eingeräumt, dass rechtlich alles okay war, die Halter also nicht einfach nur getestet, sondern in Gebrauch genommen wurden. Wir können da gegenteiliger Meinung sein, aber wenn ich 8-10 Tage die Halter auf dem Tisch habe und sogar meine Handhabung ihnen anzupassen versuche, ist das kein Testen mehr wie im Laden üblich. Und wenn sie in Gebrauch genommen wurden, dürfen sie nicht mehr als neu verkauft werden. Da kann man trotzdem zum Anwalt laufen, das ändert aber nix an den eigentlich unbestrittenen Tatsachen.

Analogon: Ich bestelle eine Jeans, ziehe sie 8-10 Tage immer mal wieder zu Hause an und schicke sie mit einem Tomatensoßenfleck wieder zurück. Wäre das in Ordnung?

@Sabine

Sie werden es durchgerechnet haben. Mit B Ware schafft man sich ein paralleles Niedrigpreissegment, das dem Premiumanspruch entgegenläuft. Es ist auch nicht wirklich einleuchtend, in großem Stil Butter oder Obst wegzuschmeißen - haben wir europaweit dennoch jahrelang gemacht "for the greater good". Weiteres praktisches Beispiel aus meiner Schülerzeit: Reduziere ich im Supermarkt jeden Samstag um 12.00 die Blumen, verkaufe ich zwischen 11.00 und 12.00 keine einzige Blüte mehr.

Der Verkäufer ist verpflichtet, im Mangelfall nach Wahl des Käufers einen Ersatz zu liefern oder nachzubessern, wenn keine Unzumutbarkeit für den Verkäufer dagegensteht (davon ist in diesem Fall auszugehen). Kabus hätte einfach zwei neue Füller verlangen können.

Grüße, Uwe
Da die Schreibgeräteakquise nicht das einzige Hobby ist: http://www.flickr.com/photos/simdreams/
Kabus
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Kabus »

SimDreams hat geschrieben:...
Kabus hat längst eingeräumt, dass rechtlich alles okay war, die Halter also nicht einfach nur getestet, sondern in Gebrauch genommen wurden. Wir können da gegenteiliger Meinung sein, aber wenn ich 8-10 Tage die Halter auf dem Tisch habe und sogar meine Handhabung ihnen anzupassen versuche, ist das kein Testen mehr wie im Laden üblich. Und wenn sie in Gebrauch genommen wurden, dürfen sie nicht mehr als neu verkauft werden. Da kann man trotzdem zum Anwalt laufen, das ändert aber nix an den eigentlich unbestrittenen Tatsachen.
...
Sorry, aber das sehe ich ein wenig anders.

Nach heutigen Telefonaten mit der örtlichen Verbraucherzentrale und einem Anwalt revidiere ich meine Aussage, dass rechtlich seitens Montblanc alles korrekt gelaufen ist.

Ich habe weiterhin mit keiner Silbe erwähnt, dass ich die Stifte in Gebrauch genommen habe. Aufgrund der 8-10 Tage davon zu sprechen, kann ich so nicht stehen lassen. Für mich ist die Gesamtnutzung maßgeblich; die war weit vom normalen Gebrauch/Nutzen entfernt.
Klar kann ich in einen Laden gehen, mich dort hinsetzen und in aller Ruhe 2 oder 3 Seiten schreiben. Dann hätte ich in kurzer Zeit sogar mehr getestet als Zuhause.
Ich habe die Stifte im Tagesgeschehen aufgrund der genannten Probleme nicht dabei genutzt, sie in der Box aufbewahrt und nur in den Abendstunden kurzzeitig getestet, für Telefonnotizen, den Einkaufszettel, etc., dabei immer wieder Aussetzer gehabt.
Das ist in meinen Augen noch keine normale tägliche Nutzung, zumal das Gesetz für dieses Testen einen Zeitraum von 14 Tage einräumt. Es zwingt mich also niemand die Stifte durchgängig ein oder zwei Tage zu nutzen und dann zu retournieren. Das hätte wohl auch am Sachverhalt nichts geändert.

Anwaltlichen Rat und Informationen der Verbraucherzentrale habe ich bereits eingeholt. Beide sehen gute Chancen gegen Montblanc vorzugehen. Da liegst Du ein wenig mit Deiner Meinung daneben Uwe.

Sicher hätte ich auch zwei neue Stifte fordern können. Ich habe aber auch das Recht zur Wandlung/Rückabwicklung. Entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung ist Montblanc in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass kein Schaden bei Auslieferung vorlag und die Mängel jetzt rein auf meinen Umgang zurückzuführen sind. Die Beweislastumkehr tritt erst danach ein. Diesen Beweis hat Montblanc bisher nicht gebracht. Mal sehen, wie Montblanc plausibel belegen will.
Gruß
Kai

Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen der Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen, zum Beispiel der Relativitätstheorie. Albert Einstein
SimDreams
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von SimDreams »

Kabus hat geschrieben:Anwaltlichen Rat und Informationen der Verbraucherzentrale habe ich bereits eingeholt. Beide sehen gute Chancen gegen Montblanc vorzugehen. Da liegst Du ein wenig mit Deiner Meinung daneben Uwe.
Damit kann ich leben. Ich vertrete oft Meinungen, die nicht die meines Gegenübers sind. :)

MB steht auf dem Standpunkt, dass die Stifte in Gebrauch genommen wurden und nicht mehr als neu verkauft werden können. Nach deinen Äußerungen (Telefonnotizen, Einkaufszettel zwar sporadisch, aber über mehrere Tage) sehe ich das genau so. In dem Fall ist ein Abzug möglich. Mit Gewährleistung und Beweislastumkehr hat das doch gar nichts zu tun. Das ist der entsprechende Punkt (und die Bewertung ist in beide Richtungen möglich):

Der Verbraucher schuldet hiernach Wertersatz für einen Wertverlust der Ware, sofern der Wertverlust auf einen für die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist. In diesem Fall verliert der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht, haftet aber für einen etwaigen Wertverlust der Waren.
Wenn er Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren feststellen will, sollte der Verbraucher mit ihnen nur so umgehen und sie nur so in Augenschein nehmen, wie er das in einem Geschäft tun dürfte. So sollte der Verbraucher beispielsweise ein Kleidungsstück nur anprobieren, nicht jedoch tragen dürfen. Der Verbraucher sollte die Waren daher während der Widerrufsfrist mit der gebührenden Sorgfalt behandeln und in Augenschein nehmen.


Ich würde mir vor einem Rechtsstreit genau überlegen, wie meine Argumentationslinie sein soll und was mein Ziel ist. Reduktion des Abzugs in der Höhe? Anerkennung der Nichtrechtmäßigkeit des Abzugs? Aus welchem Grund? Denn die Sachlage (so wie ich sie interpretiere) ist die: Du hast eine Rückgabe nach dem Fernabsatzgesetz gemacht und keine Gewährleistungsansprüche gestellt. Die Rückgabe der Artikel erfolgte nicht in einwandfreiem Zustand. Alles andere ist (wiederum in meinen laienhaften Augen) Beiwerk.

Ich drücke dir die Daumen - ehrlich - dass ein Richter oder eine Schlichtungsstelle das in deinem Sinne anders sieht. Und damit soll es das von meiner Seite gewesen sein; es gibt für mich abseits einer zivilisierten Diskussion keinen Anlass, für MB die heißen Kartoffeln aus dem Ofen zu holen.

Grüße, Uwe

Edit: Quellenangabe des Zitats:

http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-wid ... schnitt_14
Zuletzt geändert von SimDreams am 27.02.2015 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Peter Stegemann
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Peter Stegemann »

SimDreams hat geschrieben:... Wenn er Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren feststellen will, sollte der Verbraucher mit ihnen nur so umgehen und sie nur so in Augenschein nehmen, wie er das in einem Geschäft tun dürfte. ...
Dies ist der spannende Teil, bei dem sich die Uneinigkeit der Kontrahenten zeigen duerfte. Eine abschliessende Antwort duerfte sich nicht einmal hier im Forum finden, wo die Mehrheit mit dem Thema durchaus vertraut ist. Aber dennoch duerfte ein Richter eine abschliessende Antwort geben. Wie heisst es so schoen: "Vor Gericht bekommt nicht unbedingt Recht, aber ein Urteil."

Gruss,
Peter

P.S: Auf der einen Seite gebe ich dir Recht, eine Pruefung im Sinne des Gesetzes sieht wohl anders aus. Auf der anderen Seite denke ich nicht, dass das einen Unterschied fuer den Zustand der Fueller gemacht haette. Ich vermute auch eher, dass die ungereinigte Rueckgabe Jemandem bei MB sauer aufgestossen ist.
Die grössten Kritiker der Elche, sind oft selber welche!
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Cepasaccus
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Cepasaccus »

Peter Stegemann hat geschrieben:Ich vermute auch eher, dass die ungereinigte Rueckgabe Jemandem bei MB sauer aufgestossen ist.
Ja, wahrscheinlich. Im Laden geht man mit den getesteten Fuellern ja auch auf's Klo und spuelt sie durch.

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thobie
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von thobie »

SimDreams hat geschrieben:
Wenn er Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren feststellen will, sollte der Verbraucher mit ihnen nur so umgehen und sie nur so in Augenschein nehmen, wie er das in einem Geschäft tun dürfte. So sollte der Verbraucher beispielsweise ein Kleidungsstück nur anprobieren, nicht jedoch tragen dürfen. Der Verbraucher sollte die Waren daher während der Widerrufsfrist mit der gebührenden Sorgfalt behandeln und in Augenschein nehmen.
Naja, aber genau das hat der Themenstarter doch getan. Wenn ich in einem Geschäft einen Füllhalter für mehrere Hundert Euro kaufe, ist es doch absolut üblich, dass ich dort mit dem Halter die eine oder andere Seite auch schreiben darf. Ich würde einen Halter nicht kaufen, wenn dem nicht so wäre. Dazu wird dann auch Tinte in den Halter gefüllt. Ich bringe für solche Aktionen sogar mein eigenes Papier mit. Und sollte ich den Halter nicht nehmen, weil die Feder einfach nicht zu meiner Hand passt, dann wird der gereinigt. Bislang allerdings immer vom Händler. Die Händler können sich das auch erlauben, denn die Handelsspanne bei Luxusfüllhaltern lässt das zu.

Um mal im Beispiel zu bleiben: Ich bestelle mir ein Paar Schuhe. Die darf ich auspacken und anprobieren. Und ich darf ein paar Schritte damit tun. Wenn die Schuhe hochwertige Ledersohlen haben, dann wird das geringe Spuren hinterlassen. Das ist im Geschäft nicht anders und der Händler muss es hinnehmen. Es ist sicher auch nicht verwerflich, wenn ich die Anprobe noch einmal wiederhole, weil ich mir nicht sicher bin, ob der Schuh passt.

Möglicherweise ist einem Mitarbeiter bei MB sauer aufgestoßen, dass noch Tinte im Halter war. Ob das Unternehmen anders reagiert hätte, wenn der Halter gereinigt gewesen wäre, weiß ich nicht. Ich werde es sicher auch nicht ausprobieren, weil ein solcher Testkauf letztlich unfair wäre. Allerdings stellt sich mir in der Tat eine Frage: Wären die Halter gespült gewesen, hätte es dann auch einen Abzug gegeben. Oder hätte MB diese Halter dann - obwohl gebraucht - an einen anderen Kunden verkauft? So ganz schlüssig ist die Argumentation von MB da nicht. Im Grunde gibt es hier nur Verlierer: Da ist der Themenstarter. Der ist als Kunde verprellt. Dem hat das Unternehmen den Spass an den bereits vorhandenen Produkten deutlich verdorben. Und natürlich MB: Die haben einen Kunden verloren. Das ist hinnehmbar. Und die Sache spricht sich rum. Damit hat man potentiellen Kunden verloren. Und das ist schon ärgerlicher. Es gibt da in der Marktforschung Untersuchungen. Negative Erlebnissse mit einem Unternehmen haben eine fünffach höhere Reichweite als positive Erlebnisse. Ist auch nachvollziehbar. Hätte MB den Kaufpreis voll erstattet, hätte der Themenstarter dies hier vermutlich nicht gepostet. Das ist auch keine Unterstellung, sondern tägliche Praxis und das Verhalten der Masse. Bin ich mit einem Händler zufrieden, dann gehe ich nicht unbedingt in ein Forum und poste das. Ist etwas bei einem Kauf richtig schief gegangen und der Ansprechpartner beim Händler hatte einen schlechten Tag, dann wird das ganz schnell mal in einschlägigen Foren gepostet. Es gibt in Amerika ein Modelabel, das eine lebenslange Garantie auf seine Produkte gibt. Du kannst nach 30 Jahren ein T-Shirt zu denen einschicken mit der Reklamation, dass die Farben verblasst sind und Du wirst ein neues oder den Kaufpreis erstattet bekommen. Die haben keine extrem hohe Rate an Retouren.

Was mich hier wundert ist, dass MB den Verlust potentieller Kunden so einfach hinnimmt. Der Schaden für die Marke ist da letztlich viel größer, als der Aufwand, zwei Füllhalter aufzubereiten. Denn gerade dieser Fall stellt doch MB einmal mehr in die Ecke, in der das Unternehmen von vielen auch hier im Forum gesehen wird. Ist aus meiner Sicht schade, denn die Federn meiner MBs sind spitze. Nur werden da in absehbarer Zeit keine neuen mehr hinzukommen.

Viele Grüße
Thobie
Kabus
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Kabus »

... Hätte MB den Kaufpreis voll erstattet, hätte der Themenstarter dies hier vermutlich nicht gepostet. ...
Selbst einen Rückbehalt von 5-10% hätte ich noch akzeptiert und kein Fass aufgemacht. Weil mir die Sache selbst unangenehm war, habe ich die Stifte zu meinen Lasten zurückgesendet und nicht die Abholung über Montblanc beauftragt.
Gruß
Kai

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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von SimDreams »

thobie hat geschrieben:
SimDreams hat geschrieben:
Wenn er Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren feststellen will, sollte der Verbraucher mit ihnen nur so umgehen und sie nur so in Augenschein nehmen, wie er das in einem Geschäft tun dürfte. So sollte der Verbraucher beispielsweise ein Kleidungsstück nur anprobieren, nicht jedoch tragen dürfen. Der Verbraucher sollte die Waren daher während der Widerrufsfrist mit der gebührenden Sorgfalt behandeln und in Augenschein nehmen.
Oder hätte MB diese Halter dann - obwohl gebraucht - an einen anderen Kunden verkauft?
Eigentlich hatte ich ja versprochen, mich ins Wochenende zu verabschieden, aber dieser sprachliche "Lapsus" veranschaulicht das Dilemma. Waren sie nun gebraucht oder nicht? :)

Nun aber wirklich schönes Wochende!

Grüße, Uwe
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Cepasaccus »

SimDreams hat geschrieben:Eigentlich hatte ich ja versprochen, mich ins Wochenende zu verabschieden, aber dieser sprachliche "Lapsus" veranschaulicht das Dilemma. Waren sie nun gebraucht oder nicht? :)
Fuer die Leute, die keinen Halter wollen, bei dem auch nur mal die Feder zum Probeanschreiben in die Tinte getaucht war?

Cepasaccus
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von amarti »

Nicht nur das, es sollte ja auch noch in der original Blisterverpackung sein, ohne dass sie von beringten Muschis hin und her geschubst werden.

Andreas
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von SimDreams »

Cepasaccus hat geschrieben:
SimDreams hat geschrieben:Eigentlich hatte ich ja versprochen, mich ins Wochenende zu verabschieden, aber dieser sprachliche "Lapsus" veranschaulicht das Dilemma. Waren sie nun gebraucht oder nicht? :)
Fuer die Leute, die keinen Halter wollen, bei dem auch nur mal die Feder zum Probeanschreiben in die Tinte getaucht war?

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Verstehe ich nciht ganz. Ein Eintauchen der Feder ist unstrittig KEIN bestimmungsgemäßes in Gebrauch nehmen. Aber darum geht es ja hier nicht.
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Re: Negative Erfahrung mit der Retourenabteilung von Montblanc

Beitrag von Kabus »

amarti hat geschrieben:Nicht nur das, es sollte ja auch noch in der original Blisterverpackung sein, ohne dass sie von beringten Muschis hin und her geschubst werden.

Andreas
Hier wird versucht mit Querverweisen aus anderen Threads zu punkten, anstatt mit einer vernünftigen Ausdrucksweise beim Threadthema zu bleiben.
Jeder eben so wie er kann und was ihm seine Eltern mitgegeben haben. :roll:
Gruß
Kai

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