SimDreams hat geschrieben:...
Kabus hat längst eingeräumt, dass rechtlich alles okay war, die Halter also nicht einfach nur getestet, sondern in Gebrauch genommen wurden. Wir können da gegenteiliger Meinung sein, aber wenn ich 8-10 Tage die Halter auf dem Tisch habe und sogar meine Handhabung ihnen anzupassen versuche, ist das kein Testen mehr wie im Laden üblich. Und wenn sie in Gebrauch genommen wurden, dürfen sie nicht mehr als neu verkauft werden. Da kann man trotzdem zum Anwalt laufen, das ändert aber nix an den eigentlich unbestrittenen Tatsachen.
...
Sorry, aber das sehe ich ein wenig anders.
Nach heutigen Telefonaten mit der örtlichen Verbraucherzentrale und einem Anwalt revidiere ich meine Aussage, dass rechtlich seitens Montblanc alles korrekt gelaufen ist.
Ich habe weiterhin mit keiner Silbe erwähnt, dass ich die Stifte in Gebrauch genommen habe. Aufgrund der 8-10 Tage davon zu sprechen, kann ich so nicht stehen lassen. Für mich ist die Gesamtnutzung maßgeblich; die war weit vom normalen Gebrauch/Nutzen entfernt.
Klar kann ich in einen Laden gehen, mich dort hinsetzen und in aller Ruhe 2 oder 3 Seiten schreiben. Dann hätte ich in kurzer Zeit sogar mehr getestet als Zuhause.
Ich habe die Stifte im Tagesgeschehen aufgrund der genannten Probleme nicht dabei genutzt, sie in der Box aufbewahrt und nur in den Abendstunden kurzzeitig getestet, für Telefonnotizen, den Einkaufszettel, etc., dabei immer wieder Aussetzer gehabt.
Das ist in meinen Augen noch keine normale tägliche Nutzung, zumal das Gesetz für dieses Testen einen Zeitraum von 14 Tage einräumt. Es zwingt mich also niemand die Stifte durchgängig ein oder zwei Tage zu nutzen und dann zu retournieren. Das hätte wohl auch am Sachverhalt nichts geändert.
Anwaltlichen Rat und Informationen der Verbraucherzentrale habe ich bereits eingeholt. Beide sehen gute Chancen gegen Montblanc vorzugehen. Da liegst Du ein wenig mit Deiner Meinung daneben Uwe.
Sicher hätte ich auch zwei neue Stifte fordern können. Ich habe aber auch das Recht zur Wandlung/Rückabwicklung. Entsprechend der gesetzlichen Gewährleistung ist Montblanc in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht, dass kein Schaden bei Auslieferung vorlag und die Mängel jetzt rein auf meinen Umgang zurückzuführen sind. Die Beweislastumkehr tritt erst danach ein. Diesen Beweis hat Montblanc bisher nicht gebracht. Mal sehen, wie Montblanc plausibel belegen will.