amarti hat geschrieben:Das ist doch US Steuerrecht!
USA ist ein ganz anderer Rechtsraum als die EG und die Umsetzung von EG Richtlinen in lokale Gesetze.
Würdest du etwa tolerieren, wenn beim Aldi, und nur beim Aldi, ein Schild hing "alle Preise Netto. Den Preis inkl. Umsatzsteuer erfahren sie an der Kasse."
...
Andreas
(Auf der Terrasse)
Andreas, das ist doch eine ganz andere Situation, in ähnlicher Richtung wird auch im Martini-Faden duskutiert.
Wenn ich zum stationären Handel gehe, dann hat der seinen Sitz in D und der Kunde kommt üblicherweise aus D. Angezeigt werden die Brutto-Verbraucher-Endpreise. Falls der Kunde aber aus dem Nicht-EU-Ausland kommt und einen anderen Preis (ohne Ust.) bekommen möchte, muss er das sagen.
Conid bietet im Internet an, weltweit. Der Kunde muss also erst mal sagen, woher er kommt und dann wird der richtige Preis angezeigt. Wie bereits erwähnt: Könntest Du überhaupt erst einen Preis sehen nachdem Du Dein Wohnland angegeben hast, wäre die Sache absolut ok.
Gruß,
Volker
... Noch immer in der Hoffnung der Initiator des Threads möge die Mods bitten, die OT-Beiträge in einen anderen Bereich zu verschieben.
ichmeisterdustift hat geschrieben:Andreas, das ist doch eine ganz andere Situation, in ähnlicher Richtung wird auch im Martini-Faden duskutiert.
Da fuehle ich mich jetzt angesprochen - im Martini-Thread ging es nie um die Preisauszeichnung, das Thema hat nur Andreas aufgebracht, was voellig verwirrend, weil dort eben kontextfrei war. Erst, nachdem ich diesen Thread hier gelesen habe, verstehe ich, was er meint.
Gruss,
Peter
Die grössten Kritiker der Elche, sind oft selber welche!
Boah Andreas auf der Terasse: Die Preisangabenverordnung §1 Abs. 1 sagt lediglich aus das die Gesamtpreise anzugeben sind.
Die entsprechenden Gesamtpreise sind Dir vor Deiner Willenserklärung zugänglich zu machen, sagt die aktuelle Rechtssprechung. Das macht Conid.
Wo liegt also Dein Problem?
Der Vorwurf der Betrugsabsicht ohne offensichtliche Begründung ist übrigens die sogenannte "üble Nachrede" und dafür gibt es recht eindeutige Paragraphen.
Das Dir etwas nicht gefällt ist eine Sache die Du gerne Kund tun darfst, daraus einen Straftatbestand zu konstruieren solltest Du aber stark überdenken.
Genieße Deine Terasse und greif nicht alles an was Dir nicht gefällt, ein bisschen mehr Ruhe tut auch dem Sauerländer gut.
Gruß,
der Jörg
Mal ganz davon abgesehen, dass das Internet nicht zwingend gebunden ist an Gesetzgebungen aus bestimmten Ländern.
Wenn Conid einen regulären Verkauf hätte, also Stil Einzelhandel bzw. Werkverkauf, dann müsste dort korrekt laut Gesetzen und Verordnungen des Landes/EG der Preis ausgezeichnet sein.
Bei einem Webauftritt der international ausgerichtet ist, ist das leicht anders.
Stelle dir mal vor, du bist Kanadier und interessierst dich für einen Conid Bulkfiller. Du siehst nun aber Preise komisch ausgewiesen, wie du es nicht kennst. Der Kanadier kauft dann vielleicht eher nicht.
Kanada wäre jetzt hier nur ein Land von vielen möglichen. Willst du dir als Unternehmen jetzt Kundschaft aus aller Welt verprellen, damit pingelige Europäer aus wenigen Ländern zufrieden sind?
Ich meine: Ja, es kann anders gelöst werden. Ja, es ist inzwischen auch nicht mehr überaus kompliziert.
Aber: Die Menschen da haben nicht das Internet erfunden, die machen nicht Hauptberuflich den Vertrieb von Schreibgeräten über das Internet. Das alles geschieht da aus Liebhaberei und Leidenschaft fürs Schreibgerät (das sollte - vorallem hier - für alle nachvollziehbar sein). Da jetzt die Juristenkeule schwingen zu wollen und Ansprüche zu stellen, die vielleicht Amazon erfüllt finde ich über alle Maßen unfair.
Das Ganze hätte man übrigends auch erstmal direkt an Conid geben können, in einer privaten Email und um Klärung bitten, statt wieder typisch Deutsch erstmal alles an den Pranger stellen was einem gerade aufstößt.
Aufgrund der Handhabung bei Martini habe ich mich dort auch gleich nach der Anmeldung löschen lassen.
Unübersichtliche Preispolitik. Mehrwertsteuer + noch ein Aufschlag bei Kunden nur aus Deutschland + Pauschal überhöhter Versandbetrag X + noch ein Prozentsatz nur für deutsche Kunden.
Das macht man einfach nicht.
Die Handelsgruppe "Metro" macht es vorbildlich. Stück Preis in Brutto und Netto sowie Liter/Kg Preis in Brutto und Netto.
Bei Problemen mit meiner Rechtschreibung und grammatikalischen Fähigkeiten,
haben Sie das Recht alle peripheren und kapazitiven HID zu deaktivieren.
Pi mal Daumen habe ich bei mindestens drei dutzend Webshops in Europa E-Zigaretten Kram und Füller eingekauft. Bei keinem einzigen dieser Webshops wird mit Nettopreisen geworben.
Ich bleibe dabei. Wer in Deutschland oder in Belgien mit Nettopreisen wirbt, macht das nicht zufällig oder aus Versehen oder hat halt vom Internet keine Ahnung. Das passiert ganz bewusst. Und die Gesetzeslage ist allen Händlern hier in Europa bekannt.
Ich halte es für bedenklich, wenn hier bei uns in Deutschland sich das Bewusstsein für die persönlichen Rechte und das Rechtsbewusstsein verflachen. Mir ist da zuviel Inflation bei Sätzen wie "Ich habe doch nichts zu verbergen", "Der hat das doch so auf der Webseite beschrieben", "Der sieht doch, dass ich da fahre", "Der kann doch da mal eben warten", "100 km/h plus Mehrwertsteuer"
Manuel,
ich kann Dir da nicht zustimmen. Sofern der Internethändler seinen Sitz in einem Land der EU hat, muss er sich auch an die dort geltenden Gesetze halten und dazu gibt es hier eine sehr umfangreiche Ausführung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32011L0083
Hier der entscheidende Text:
RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Oktober 2011
über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
...
KAPITEL III
INFORMATION DER VERBRAUCHER UND WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZ- UND AUSSERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN
Artikel 6
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
(1) Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag im Fernabsatz oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, informiert der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über Folgendes:
a)
die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, in dem für das Kommunikationsmittel und die Waren oder Dienstleistungen angemessenen Umfang;
b)
die Identität des Unternehmers, beispielsweise seinen Handelsnamen;
c)
die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, und gegebenenfalls seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann, sowie gegebenenfalls die Anschrift und die Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt;
d)
falls diese von der gemäß Buchstabe c angegebenen Anschrift abweicht, die Geschäftsanschrift des Unternehmers und gegebenenfalls die Geschäftsanschrift des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt, an die sich der Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann;
e) den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis aufgrund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzliche Kosten anfallen können. Im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags umfasst der Gesamtpreis die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten. Wenn für einen solchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, umfasst der Gesamtpreis ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten. Wenn die Gesamtkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, ist die Art der Preisberechnung anzugeben;
...
Conid kommt diesen Pflichten nach, der Endpreis wird dem Kunden angezeigt bevor ein bindender Vertrag eingegangen wird.
den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben,
Kleiner Hinweis:
Der Rückschluss aus diesem Teilsatz, zunächst mit Nettopreisen werben zu dürfen, wäre ein falscher Rückschluss.
(Nettopreise dürfen neben den Bruttopreisen angegeben werden. Müssen dann aber deutlicher und grösser sein entsprechend Dingsbums Verordnung. Aber das kenne ich nur so von Deutschland für deutsche Händler.)
(Edit: Ich habe Volkers Text verkürzt dargestellt. Original siehe oben.)
Andreas
Davor steht aber in Absatz 1 (oben ebenfalls rot markiert), dass der Preis inklusive Steuern etc. ersichtlich sein muss bevor ein Vertrag eingegangen wird und da hierfür ja die Eingabe des Landes erforderlich ist, danach der korrekte Preis angezeigt wird, ist Conid meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.
Gruß,
Volker
@Andreas:
1. Da wird nicht mit Nettopreisen geworben. Bis zur Anzeige des Gesamtpreises und Deinem Klick auf "Kaufen" ist das nicht mehr als ein "Invitatio add Offerendum", Dein Klick ist erst die erste Willenserklärung und da ist Dir der Gesamtpreis bekannt!
2. Woher soll das System denn wissen aus welchem Land Du kommst. Wenn ich von der Arbeit bestelle geht unser System über eine Firewall in Brasilien ins Netz! Falls diese ausfällt ist ein Backup-System in den Niederlanden und eins in Mumbay... Dein Argument über die IP-Adresse den Ursprungsort herauszufinden ist, mit Verlaub, Bullshit.
Ergo:
Conid hat rechtlich gesehen weder in der EU noch in Deutschland etwas falsch gemacht.
Regina Martini hat zwar ein sehr umständliches System aber auch sie weißt ausdrücklich daraufhin das der Gesamtpreis erfragt werden muß. Und genau das ist in Volkers Gesetzes-Ausriß beschrieben.
Ob es Dir, und mir, gefällt ist da nicht relevant. Es ist und bleibt kein Betrugsversuch und schon gar nicht die von Dir unterstellte Bauernfängerei. Wenn ich im Ausland bestelle muß ich halt mit Dingen wie Zoll und Umsatzsteuer rechnen. Wenn ich das nicht will sollte ich dort nicht bestellen, alles andere wäre schrecklich naiv.
Gruß,
der Jörg
Ui-uih-uih.
Da wird jetzt aber eine ganze Menge durcheinander geworfen.
Also auf der Webseite, die ich bei Conid gesehen habe, wurden zu den Füllern die Nettopreise in Euro angegeben. Wenn du dort keine Nettopreise gesehen hast, liegt das vielleicht an dem brasilianischen Firewall.
Die Angabe der IP-Adresse bezog sich das Thema, für USA Kunden die steuerfreien Beträge anzuzeigen und für IP-Adressen aus dem europäischen Bereich mit der belgischen Mehrwertsteuer. (Das System muss also gar nicht wissen, aus welchem Land ich komme und jetzt deutsche 19% oder polnische 23% angezeigt werden müsste.)
Ich weiss nicht, wie andere Händler das bei Amerikanern halten. Mir gegenüber wurde bisher bei allen europäischen Webshops immer ein Bruttopreis angezeigt.
Übrigens:
Die Angabe von irgendwie formulierten Texten entbindet niemanden von seinen Pflichten. Mach mal eine ungesicherte Baustelle mit dem alten Schild "Eltern haften für ihre Kinder". Oder "Vorsicht! Kein Winterdienst"
So what is the Problem, Sir?
Ich fürchte der einzige der hier beharrlich etwas durcheinander wirft bist Du. Lies Dir bitte nochmal den Punkt mit der ersten WE in meinem vorherigen Post durch, der erklärt die Lösung des Problems das keines ist.
Wie ich bereits gesagt habe: Genieße mehr Deine Terasse, reg Dich nicht auf, kauf wo Du kaufen willst. Aber unterstelle nicht jedem böse Absicht.
Gruß,
der Jörg
Richtig! Excl. Vat.
Netto
Ergo Werbung mit Nettopreisen.
(Volker, bevor der Vertrag unterschrieben wird.)
Und diese Werbung mit Nettopreisen ist mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht zulässig, weil sich alle anderen in Europa an Bruttopreise halten. (Und in Deutschland ist es gegenüber deutschen Endverbrauchern untersagt.)
Andreas hat inhaltlich sicherlich begründete Kritik geäussert. Conid hat sich im April erst mit der VAT Thematik befasst und auf die non-EU Kunden reagiert. Möglicherweise hat sich dadurch die jetzige Situation ergeben.
Ich habe nicht den Eindruck, dass eine Irreführung in irgendeiner Weise beabsichtigt ist. Conid ist kein Großunternehmen wie Lamy oder Pelikan, sondern eine Handvoll Leute, die das so weit ich weiß nebenberuflich machen. Ja, die müssen sich auch an die Rechtslage halten aber die können nicht mal eben eine Abteilung darauf ansetzen. Wenn jemand von euch sich wirklich richtig gut mit dem Thema auskennt kann er Conid vielleicht ein paar zielführende und belegte Hinweise geben.
Ich für meinen Teil bin froh, dass es noch echte Innovation in unserem Hobby gibt und Menschen mit viel Liebe zum Detail ein gutes Produkt schaffen.