Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

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ThomasL
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von ThomasL »

Ich sehe das mit dem Wertermitteln nicht so problematisch. Das Thema muss nur offensiv behandelt werden und darf nicht zum Tabuthema werden. Beim letzten Mal wurde zunächst monatelang überhaupt nicht über die Werte und Gegenwerte gesprochen, mir kam es beim Lesen so vor, als gelte das als unfein oder ungerechtfertigt. Mehrmals wurde der Wert eines Objektes vom Stifter sogar heruntergespielt.

Da jede*r Teilnehmer*in als Einstand Füller "einzahlt", legt sie*er den Wert des Beitrags selbst fest. Wird dieser Wert zu hoch angesetzt, bleibt der FH sicher liegen und reist nur als Ballast mit, was es nach ein paar Stationen ermöglicht zu sagen: "ist der Artikel vielleicht in der falschen Kategorie?". Spätestens, wenn ein Füller wieder beim Stifter landet, muss er ersetzt oder neu bewertet werden. Ist der Wert des Einstiegsbeitrages zu niedrig angesetzt, ist der Füller halt recht schnell weg und hat nicht zur Wertsteigerung des Paketes beigetragen, was ich nun nicht soo tragisch fände.

Nun geht es ans Tauschen. Wer dran ist, gibt bekannt, welche Füller getauscht werden sollen und fragt nach dem o.k. der Stifter. Hier können gegebenenfalls weitere Mitglieder sich äußern. Habe ich beim Tauschen einen Füller zu einem bestimmten akzeptierten Wert eingelegt, bin ich der neue Stifter, der seine Zustimmung geben muss, wenn dieser Füller weiter getauscht werden soll.

Ich glaube, dies ist schnell und in freundschaftlichem Umgangston möglich, denn der Thread zum Wanderpaket bleibt ja gerade dadurch spannend, dass dort ein reger Austausch stattfindet und so alle Teilnehmer sich auch dann mit dem Projekt identifizieren können, wenn sie gerade nicht dran sind.
Schöne Grüße,
Thomas
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DiBa

Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von DiBa »

Hallo zusammen
Vielen Dank für Eure Einschätzungen. Damals waren u.a. der hanseatische Axel und ich lange Zeit recht schmerzfrei, am Schluss dann aber doch spürbar genervt.
Auch wenn immer nur ein 1:1 Tausch in einer Wertkategorie möglich wäre, so bleibt die Frage der Werteinschätzung. Macht es wirklich Sinn, dies für jeden tausch im Forum zu diskutieren?
Einerseits vermisse ich das Wanderpaket ein wenig, andererseits fällt es mir nicht leicht, meine Ängste wegzudiskutieren. Sollen wir es einfach ausprobieren mit den Wertbereichen von 5 Euro bis 80 Euro?
Viele Grüße
Dirk
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blackboro
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von blackboro »

Fünf Euro ist aber irgendwie zu wenig, oder?
In der Preisklasse gibt es dann ja nur Jinhaos und Konsorten.
~Stefan
DiBa

Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von DiBa »

Vielen Dank für die Anmerkung, die mir einen potentiellen Zielkonflikt aufzeigt: Ich interessiere mich fast nur für ältere Schreibgeräte und da kann ein eher langweiliger 50er Jahre Füller durchaus zu dieser ärmlichen Wertkategorie gehören. Ich verdränge es immer wieder, dass hier im Forum zunehmend mehr Neufüllerliebhaber unterwegs sind. Das kann zu Problemem führen.
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blackboro
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von blackboro »

Aber die meisten fangen dann aber (zumindest in der Bucht) trotzdem bei ... sagen wir mal 15€ aufwärts an, bei 5€ muss man ja schon eher Glück haben oder das will wirklich keiner haben.

Oder es gibt ein normales und ein Vintage Paket ;)
~Stefan
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Killerturnschuh
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von Killerturnschuh »

Ich stimme dir vollkommen zu Diba,

jeden Tausch im Forum zu diskutieren fände ich ehrlich gesagt enervierend. Da kommen wieder die persönlichen Vorlieben ins Spiel.
Wichtig erachte ich deshalb dass sich die beiden Tauschpartner einig sind. Wie und was Dritte von einem derartigen Tausch halten ist bedeutungslos.

Wir haben derartige Preisdiskussionen ja auch gelegentlich im Forum gesehen. Wenn ich einen Stift unbedingt haben möchte, dann ist er mir sicherlich auch mehr wert, oder sehe ich das falsch?

Da sind dann auch die Vorlieben von NEU und ALT.

Manch alten Stift würde ich persönlich etwa nur entsorgen, für einen anderen ist genau dieser Füller aber das Höchste. Bei anderen Oldis bin ich einfach nur fassungslos für wie wenig Geld sie den Besitzer wechseln.

Ebay Preise sind auch nicht das Maß aller Dinge... kommen zwei Verrückte zusammen die etwas unbedingt haben wollen, dann steigt der Preis exorbitant.... Bietet hingegen nur "Fußfolg" auf einen sehr besonderen Füller..... dann freut sich am Ende der Käufer, wie ihr alle sicher selbst wisst.
Salve

Angi

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ThomasL
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von ThomasL »

Ihr Lieben,

damals ist es v.a. daran gescheitert, dass es zunächst > gar keine < Wertediskussion gab. Dass unwidersprochen vom Wert X auf Wert X-30% getauscht wurde oder auf eine Summe von vielen Bruchteilen des Wertes X. Nochmal für alle, die den alten Thread nicht durchgearbeitet haben: am Ende lagen da eine Menge Werbeartikel und defekte Schreibgeräte rum. Da es den Entnehmenden ganz allein überlassen war, kam es halt zu - aus heutiger Sicht - höchst fragwürdigen Täuschen. (Ich nehme den Souverän und gebe dafür zwei Kaweco Sports, drei Safaris, einen Schulpelikan mit falscher Kappe, zwei fast neue Notizbücher und außerdem lege ich auch noch einen hübschen Prospekt...)

Wir sind uns sicher alle einig, dass niemand an öffentlichen Feilschereien interessiert ist, und ich bin mir sicher, dass in den meisten Fällen ein Tausch auch ohne große Diskutiererei möglich sein wird. Wenn mich ein Füller besonders interessiert, der vom Stifter auf einen Wert taxiert wurde, dann recherchiere ich eben die Werte meiner potentiellen Tauschobjekte, und wenn es einigermaßen passt, bitte ich den Stifter um sein o.k. Das kann über PN passieren oder offen. Ich glaube allerdings, dass die öffentliche Nennung Vorteile hat, weil es offen weniger Gefälligkeits-Oks geben dürfte.

@ Diba - Du bist selbstverständlich mein Held, seit ich den Faden durchgearbeitet habe. Eine Tauschbegrenzung wäre diesmal sicher angebracht, wobei ich deine beiden Zahlen für zu niedrig halte. Jinhaos, Safaris, Kaweco Sports, Looms, Online Schönschreiber haben die meisten von uns eh, außerdem sind sie schnell für wenig Geld zu besorgen, selbst über die Tauschbörse. Alles was neu unter 20/30 € zu haben ist, macht das Paket schwerer, aber nicht attraktiver. Einen Souverän oder ein Meisterstück muss ich mir auch nicht ertauschen, sondern dafür sparen. Aber im Bereich 50 bis 150 € gibt es viele interessante Schreibgeräte, die man normalerweise niemals alle ausprobieren könnte. Ich würde beispielsweise einen Italix Churchman oder/und einen Diplomat Aero beisteuern wollen und mich darauf freuen, in deren Preisklasse andere Füller kennenzulernen.
Was Gebrauchte, Einzelteile und Vintage-Füller betrifft, so könnten diese doch trotzdem mitreisen. Ob die nun auch 1:1 getauscht werden müssen, sei mal dahin gestellt. Da könnte man auch eine andere Lösung finden, dürfte dann auch mal eine Zahlung möglich sein. Für mich wäre dies eine tolle Möglichkeit, dergleichen überhaupt einmal kennenzulernen.
Schöne Grüße,
Thomas
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Killerturnschuh
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von Killerturnschuh »

Ich muss sagen, dass ich diesen Umstand mit dem wertlosen Plunder auch eine schwache und traurige Leistung fand.
Salve

Angi

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blackboro
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von blackboro »

Möglich wäre ja auch soetwas in der Art:
- wenn älter als 40 Jahre, dann ohne Werteinschränkung
- wenn jünger, dann Wert über 30€
- für alle gilt: nur komplett, dicht, schreibbereit ohne Risse etc.

~Stefan
~Stefan
uli61

Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von uli61 »

Also ich wär beim Wanderpaket schon aus dem Rennen,weil mein "wertvollster" Füller ein Lamy st ist,somit hätte ich nichts hochwertiges zum tauschen.

Was evtl der alte Pelikan P371 und der Harley-Davidson Füller wert sind,weis ich nicht.
46215 (inaktiv)

Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von 46215 (inaktiv) »

Ich denke, dass die Werte womöglich von Anfang an starr festgeschrieben sein müssen.

Wird ein 100-Euro-Füller gegen einen 70-Euro-Füller getauscht, wird dieser also trotzdem mit 100 Euro wie Anfangs taxiert, sodass er gegen einen 80-Euro- oder 110-Euro-Füller getauscht werden kann. Denn übernimmt man immer die jüngsten Werte, werden aus 100 Euro dann 70, daraus dann 50, dann 25 und irgendwann landen wir bei Werbekullis für 50 Cent. Umgekehrt geht es auch nicht, dann würden aus 50 Euro irgendwann 400, was ungerecht wäre, weil die letzten Teilnehmer nichts mehr zum Tauschen hätten.
DiBa

Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von DiBa »

Ich sehe schon für mich die Antwort auf meine Frage: nein.
Vielen Dank euch allen für die Hinweise und Ideen.
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ThomasL
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von ThomasL »

Schade. Wirklich.
Schöne Grüße,
Thomas
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Frodo
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von Frodo »

Ja, man kann sowas auch schnell im vorhinein zerreden
Studiosus
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Re: Wanderpaket: lohnt sich eine Wiederbelebung?

Beitrag von Studiosus »

N'Abend zusammen,

kurz vorneweg: Ich möchte nicht teilnehmen, habe auch außer einem Faber Castell Ambition nicht, was ich loswerden wollen würde, aber das Erstellen eines solchen Regelwerkes finde ich interessant.

Meine Idee:

§ 1 (1) Nur Forenmitglieder, die eine gewisse Reputation genießen, dürfen überhaupt teilnehmen.
(2) Über (fehlendes) Vorhandensein derselben entscheidet ein "Ältestenrat" aus den drei an der Teilnahme interessierten Mitgliedern mit der höchsten Beitragsanzahl unter Ausschluss der (Forums-)Öffentlichkeit.

§ 2 (1) Mitglieder, die sich ohne überzeugende Begründung, über die wiederum die oben genannte Runde entscheidet, als in irgendeiner Weise unzuverlässig herausstellen, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Über die Feststellung der Unzuverlässigkeit muss auf Antrag wenigstens eines Teilnehmers, der per PN an eines der Ältestenratsmitglieder zu stellen ist, entschieden werden.

§ 3 (1) Ein Mitglied des Ältestenrates darf nach Abstimmung von seiner Position enthoben werden, sofern sich hierfür mindestens die Hälfte der Abstimmungsteilnehmer ausspricht.
(2) Für eine solche Abstimmung ist ein Antrag gemäß § 2 II erforderlich.
(3) Die Abstimmung hat mit einer Stimmfrist von drei Tagen, sofern ein Wochenende im Rahmen derselben liegt, und fünf Tagen, falls dies nicht oder nur teilweise der Fall ist, angesetzt zu werden.
(4) Ein Mitglied des Ältestenrates darf seine Position auch abgeben
(5) Es rückt in jedem Falle das Mitglied mit der nächsthöheren Anzahl an Beiträgen an die freigewordene Stelle, es sei denn, das Mitglied wehrt sich ausdrücklich gegen die Ernennung.

§ 4 Wer einen Stift aus dem Paket entnehmen möchte, hat hierfür zunächst mit dem Stifter desselben in Verhandlung zu treten.

§ 5 (1) Falls Stifter und Erwerber zu der Ansicht gelangen, dass Objekt und Gegenleistung einander entsprechen, kann der Tausch ohne Weiteres vollzogen werden.
(2) Gelangen Stifter und Erwerber zu keiner Übereinkunft, darf das betreffende Objekt nicht entnommen werden.

§ 6 (1) Liegt der Wert der Gegenleistung nach Übereinkommen von Stifter und Erwerber über dem des Objektes, so bekommt der Erwerber auf einem vom Ältestenrat zu führenden Konto eine Gutschrift über die Differenz vermerkt.
(2) Diese Differenz ist nicht auszahlbar, sondern lediglich im Rahmen der nächsten Tauschrunden zu berücksichtigen.
(3) Auch im Falle der Auflösung des Pakets sind Gutschriften zu berücksichtigen.

§ 7 (1) Liegt der Wert der Gegenleistung nach Übereinkommen von Stifter und Erwerber unter dem des Objektes, so bekommt der Erwerber auf einem vom Ältestenrat zu führenden Konto eine Negativbuchung über die Differenz vermerkt.
(2) Dies setzt voraus, dass der Ältestenrat zu dem Ergebnis kommt, dass ein solcher Vertrauensvorschuss bei betreffendem Mitglied gewährt werden soll.
(3) Sofern der Vertrauensvorschuss verneint wird, darf das betreffende Objekt nicht entnommen werden.
(4) Liegt für den Erwerber bereits eine Gutschrift vor, die über den Betrag der Negativbuchung hinausgeht, so ist die Zustimmung des Ältestenrates nicht erforderlich. Die Beträge werden dann miteinander verrechnet und der Überschuss bleibt als Gutschrift auf dem Konto des Erwerbers bestehen.
(5) Auch im Falle nicht ausreichender Kontodeckung werden nach erfolgter Zustimmung Guthaben und Negativbuchung miteinander verrechnet.

§ 8 (1) Eine Gutschrift gemäß § 6 I erhält auch, wer ohne Gegenleistung zum Wert des Pakets beiträgt.
(2) Die Höhe der Gutschrift wird nach Sichtung von den Mitgliedern des Ältestenkreises festgesetzt.
(3) Diese Schätzung ist dem Stifter unverzüglich privat mitzuteilen
(3) Ist der Stifter mit der Schätzung nicht einverstanden, so hat er die Möglichkeit, die Entnahme des Objekts für den weiteren Verlauf der Runde zu sperren und dasselbe gegen Löschung der Gutschrift wieder zu entnehmen.

§ 9 (1) Taugliche Objekte sind nur solche, die einen Wert von über 25€ besitzen.
(2) Sollte der Ältestenrat bei Sichtung gemäß § 8 II zu einem Wert von unter dem oben genannten Betrag gelangen, ist das Objekt vom Stifter bei nächster Gelegenheit zu entnehmen.
(3) Dieser Folge kann durch ein höherwertiges Tauschobjekt im Verlauf der Runde bis zum Erreichen des Stifters zuvorgekommen werden.
(4) Die Vorschrift des § 6 bleibt hiervon unberührt.

§ 10 (1) Taugliche Objekte sind nur unbefüllte, voll funktionsfähige, unbeschädigte Schreibgeräte.
(2) Von Funktionsfähigkeit und Schadlosigkeit kann bei besonderem Wert des Objekts oder bei im Voraus bekundetem Interesse eines anderen Mitglieds eine Ausnahme gemacht werden.
(3) Betreffend Verpackungen ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

§ 11 (1) Diese Regeln sind auf Antrag von mindestens 10% Mitglieder durch Abstimmung abänderbar.
(2) Der Antrag muss einen konkreten, formulierten Änderungsvorschlag beinhalten.
(3) Bei unter 15 Mitgliedern genießt jedes Mitglied Antragsbefugnis.
(4) Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden erforderlich.
(5) Die sonstigen Regelungen des § 3 gelten entsprechend.

Edit:
§ 12 (1) Der Ältestenrat führt eine Inventarliste über den Inhalt des Pakets.
(2) Jeder entnommene sowie zugegebene Gegenstand, unbeachtlich dessen, ob der Tausch zustimmungsbedürftig ist oder nicht oder es sich um eine gegenleistungsfreie Gabe handelt, bedarf der Eintragung in die Liste.
(3) Die Änderungen sind dem Ältestenrat unverzüglich anzuzeigen.

§ 13 (1) Beschädigungen an Objekten sind dem Ältestenrat unverzüglich anzuzeigen und in der Liste des § 12 zu vermerken.
(2) Wer ein Objekt beschädigt, ist nach Wahl entweder zum Ausgleich der entstandenen Wertminderung, die durch den Ältestenrat zu schätzen ist durch Negativbuchung (Es gilt die Regelung des § 7 II entsprechend) oder zum Tausch des Objekts zu seinem ursprünglichen Wert, verpflichtet.
(3) Anderweitige Schäden, soweit nicht anderweitig auszugleichen, werden geschätzt und durch prozentuale Minderung der Gutschriften aller Mitglieder bzw. Erhöhung der Negativbuchungen aller Mitglieder, ausgeglichen.

Gerade kommt es mir so vor, als hätte ich es ein wenig übertrieben. Hat aber großen Spaß gemacht, mal selber den Parlamentarischen Rat zu spielen :mrgreen:
Was haltet ihr davon, wo (außer in der Komplexität) seht ihr Verbesserungsbedarf?
Zugegebenermaßen ist der Job der Ältesten kein wahnsinnig dankbarer, aber irgendwer muss die "Moderation" des Ganzen übernehmen. Ohne Polizisten daneben ist das Stop-Schild eben nur ein Stück Blech mit Stiel.
§ 13 III halte ich für stark diskussionswürdig, aber erstens müssen zur Gesamtwerterhaltung Schäden irgendwie ausgeglichen werden, weil ansonsten eine "Inflation" eintritt, die die Gutschriften ebenfalls in ihrem Wert mindert und außerdem besteht so ein Anreiz, Guthaben, ob positiv oder negativ, nicht ewig aufzubewahren, sondern aktiv am Ausgleich zu arbeiten; eine Art Vermögenssteuer.

Grüße,
Johannes
Zuletzt geändert von Studiosus am 05.05.2016 23:54, insgesamt 1-mal geändert.
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