Hallo,
ich bin Silberschmied/Ziseleur und möchte gerne einen Mont Blanc Füller "umbauen". Dazu habe ich mir einen alten Füller Typ 144 bei ebay gekauft und möchte nun alle schwarzen Teile durch Silber ersetzen und diese später ziselieren. Meine Frage ist nun, wie ich die Feder ausbauen kann ? Es scheint, daß sich im Inneren ein Gewinde befindet.
Über Tips wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Rene Bluhm
www.landsmann.com.ar
Umbau Mont Blanc
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Umbau Mont Blanc
Ich meine, daß die Feder von innen heraus gedreht werden könnte, mit einem speziellen Schlüssel. Möchte aber das Stück nicht anfassen ohne genau zu wissen wie es funktioniert.
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- Registriert: 18.02.2008 13:21
Moin Rene,
Die Federn bei den Montblanc Meisterstücken sind geschraubt und mit einer zähflüssigen, dauerelastischen Silikonmasse abgedichtet.
Aber: Eine Demontage der Feder ist nicht sinnvoll! (Sie wäre eh nur mit einem Spezialwerkzeug möglich, ansonsten sind Beschädigungen vorprogammiert.)
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Patronen-/Converter-Füllhalter handelt. Ein wirklich alter 144er aus den 50er Jahren hat eine Kolbenmechanil und ein Zelluloid-Gehäuse - und der wäre zu schade zum verbasteln, unabhängig davon dass eine Kolbenmechanik in einem Silbergehäuse nicht so ohne weiteres zu realisieren wäre.
Um einen auch technisch funktionierenden Fülldederhalter mit einem Gehäuse aus Silber herzustellen, muss man aber das bewährte Tintenleitsystem mit der Feder, das Griffstück (Vorderteil) sowie die Innenkappe in der Kappe zwecks richtigem Tintenflusses, optimaler Abdichtung und Verhinderung des Austrocknens verwenden. Die äußere Kappenhülse sowie die Schafthülse kann man natürlich ersetzen.
Allerdings darf auf dem Schreibgerät dann nirgends mehr ein Montblanc-Stern oder Schriftzug angebracht sein, sonst gibt's Post vom Montblanc-Anwalt.
Mit bestem Gruß,
Axel
Die Federn bei den Montblanc Meisterstücken sind geschraubt und mit einer zähflüssigen, dauerelastischen Silikonmasse abgedichtet.
Aber: Eine Demontage der Feder ist nicht sinnvoll! (Sie wäre eh nur mit einem Spezialwerkzeug möglich, ansonsten sind Beschädigungen vorprogammiert.)
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Patronen-/Converter-Füllhalter handelt. Ein wirklich alter 144er aus den 50er Jahren hat eine Kolbenmechanil und ein Zelluloid-Gehäuse - und der wäre zu schade zum verbasteln, unabhängig davon dass eine Kolbenmechanik in einem Silbergehäuse nicht so ohne weiteres zu realisieren wäre.
Um einen auch technisch funktionierenden Fülldederhalter mit einem Gehäuse aus Silber herzustellen, muss man aber das bewährte Tintenleitsystem mit der Feder, das Griffstück (Vorderteil) sowie die Innenkappe in der Kappe zwecks richtigem Tintenflusses, optimaler Abdichtung und Verhinderung des Austrocknens verwenden. Die äußere Kappenhülse sowie die Schafthülse kann man natürlich ersetzen.
Allerdings darf auf dem Schreibgerät dann nirgends mehr ein Montblanc-Stern oder Schriftzug angebracht sein, sonst gibt's Post vom Montblanc-Anwalt.
Mit bestem Gruß,
Axel
Mit besten Grüßen
Axel
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Axel
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Dies gilt aber nur, wenn der Stift verkauft werden soll. Für den Privatgebrauch sind Bastelarbeiten durchaus zuässig.penparadise hat geschrieben:Allerdings darf auf dem Schreibgerät dann nirgends mehr ein Montblanc-Stern oder Schriftzug angebracht sein, sonst gibt's Post vom Montblanc-Anwalt.
Und auch bei Lovells LLP wird mir Wasser gekocht

Hallo Füllerfreunde
Ein solcher Fall wird gerade intensiv im amerikanischen Netz diskutiert. Ein Mitglied der community, der als Händler und Reparateur Ansehen genießt, hatte auf seiner homepage ein Bild eines mit einer südamerikanischen Goldschmiedearbeit versehenen Füllers aus einer bekannten Hamburger Firma veröffentlicht. Der Füller war mit den geschützten Emblemen der Hamburger Firma zu sehen, wurde aber auf der homepage nicht zum Kauf angeboten. Die Veröffentlichung der Anklage der Firma hat bei der englischsprachigen webseite "pentrace" eine Lawine losgetreten und bisher wurden an die 250 meist recht heftige Kommentare eingetragen. Es handelt sich - wohlgemerkt - nicht um eine Unterlassungsklage der bekannten Hamburger Firma, sondern um ein Strafverfahren wegen Markenbetrug und Geschäftsschädigung. Nach dem nicht authorisierten Aufbringen des overlays wird der Stift als komplett neu entstandene Fälschung angesehen und die bisherige Legalität des Kappenkopfemblems und Metallbandanbringungen am Rand der Kappe entfallen. Im einzelnen werden neben der Aushändigung jeglichen Halbzeugs, Fertigware und Katalogen 5 Hauptanklagepunkte erhoben, die jeweils (!) mit einer Strafe von 25000 $ belegt werden sollen. Das Echo aus der Welt der Sammler auf diesen Hammerschlag ist fast eindeutig.
Selbst hartgesottene langjährige Sammler der bekannten Hamburger Marke ( einzelne Füllhalter- Kauf- Budgets von jährlich 15000 $ wurden bekanntgegeben) haben wissen lassen, dass sie sich auf Dauer von dieser Marke zurückziehen und ihre Sammlung veräußern werden.
Selbstverständlich ist einsehbar, dass sich das bekannte Hamburger Unternehmen, respektive die südafrikanische Mutterfirma seinen Markenschutz auf alle Fälle erhalten will, doch hat sie sich möglicherweise mit diesem Fall einen Bärendienst erwiesen
Gruss, Frodo
Ein solcher Fall wird gerade intensiv im amerikanischen Netz diskutiert. Ein Mitglied der community, der als Händler und Reparateur Ansehen genießt, hatte auf seiner homepage ein Bild eines mit einer südamerikanischen Goldschmiedearbeit versehenen Füllers aus einer bekannten Hamburger Firma veröffentlicht. Der Füller war mit den geschützten Emblemen der Hamburger Firma zu sehen, wurde aber auf der homepage nicht zum Kauf angeboten. Die Veröffentlichung der Anklage der Firma hat bei der englischsprachigen webseite "pentrace" eine Lawine losgetreten und bisher wurden an die 250 meist recht heftige Kommentare eingetragen. Es handelt sich - wohlgemerkt - nicht um eine Unterlassungsklage der bekannten Hamburger Firma, sondern um ein Strafverfahren wegen Markenbetrug und Geschäftsschädigung. Nach dem nicht authorisierten Aufbringen des overlays wird der Stift als komplett neu entstandene Fälschung angesehen und die bisherige Legalität des Kappenkopfemblems und Metallbandanbringungen am Rand der Kappe entfallen. Im einzelnen werden neben der Aushändigung jeglichen Halbzeugs, Fertigware und Katalogen 5 Hauptanklagepunkte erhoben, die jeweils (!) mit einer Strafe von 25000 $ belegt werden sollen. Das Echo aus der Welt der Sammler auf diesen Hammerschlag ist fast eindeutig.
Selbst hartgesottene langjährige Sammler der bekannten Hamburger Marke ( einzelne Füllhalter- Kauf- Budgets von jährlich 15000 $ wurden bekanntgegeben) haben wissen lassen, dass sie sich auf Dauer von dieser Marke zurückziehen und ihre Sammlung veräußern werden.
Selbstverständlich ist einsehbar, dass sich das bekannte Hamburger Unternehmen, respektive die südafrikanische Mutterfirma seinen Markenschutz auf alle Fälle erhalten will, doch hat sie sich möglicherweise mit diesem Fall einen Bärendienst erwiesen
Gruss, Frodo