Frischling hat geschrieben: ↑11.06.2018 13:05
Wahrscheinlich muss es im Parlament dokumentenecht sein.
Bevor ich hier von Steno-Federn gelesen habe, wusste ich nicht, dass man anders als mit Steno-Bleistift stenografieren kann
Ich glaube nicht, dass die Stenotinte im Parlament dokuentenecht sein muss; abgesehen davon, dass Füllhaltertinte nie wirklich als dokumentenecht gilt.
Jeder Parlamentsstenograf hat sein eigenes System mit eigenen Kürzeln. Nach dem Stenografieren geht es sofort an den Computer, und der ganze Salat - Redebeiträge, Zwischenpöbeleien, Gelächter - wird vom Stenografen selbst in Langschrift dokumentiert und dann archiviert.
Die Original-Stenografien dürften danach entsorgt werden, weil sie eh nur vom Urheber entziffert werden können, wenn überhaupt! Eine ehemalige Gerichts-Stenografin erzählte mir mal, es sei völlig normal, auch eigene Mitschriften schon nach kurzer Zeit nicht mehr einwandfrei lesen zu können, man schreibe einfach zu schnell und zu knapp; solche Stenos seien teilweise eher Gedächtnisstützen.
Nutzt man die sog. Verkehrsschrift, die langsamste Variante, kann man alles auch später lesen, ganze Briefe wurden anno dunnemals so versendet, es gab sogar Gebetsbücher in Steno.
Aber eine Rucki-Zucki-Profischrift, ich glaube, sie heißt in letzter Eskalationsstufe "Hohe Praxis", lässt einfach zuviel weg.
Ein Profi-Stenograf wird also einfach dasjenige Schreibwerkzeug wählen, mit dem er am besten zurecht kommt. Wahrscheinlich einen eher weichen Bleistift.