
Schade eigentlich und erschütternd, welches Unwissen in den Stuben der Schulämter waltet... oder wo auch immer dieser blödsinnige Beschluss gefasst wurde.
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Tatsächlich wurde mir das gesagt. Ich dürfe nur mit Kuli schreiben denn nur diese hätten dokumentenechte Tinte. Allerdings überprüft niemand ob die benutzen Kulis tatsächlich diese Tinten beinhalten. Viele Azubis nutzen diese Werbekulis.Reformator hat geschrieben: ↑07.10.2019 18:40Hallo,
die Vorschrift, Klausuren dokumentenecht zu verfassen, ist für mich nachvollziehbar. Das Gegenteil gerade nicht.
Da Kugelschreiber jedoch nicht per se dokumentenecht sind, greift das Argument nicht durch, dem Lehrer sei eine Überprüfung nicht zuzumuten, denn das hätte er selbst bei blauer Tinte dann zu tun. Daher kann für den Füller nichts anderes gelten.
Es wäre daher sinnvoll, sich die Vorschrift zu beschaffen und dagegen vorzugehen. Sie dürfte rechtlicher Prüfung nicht standhalten. Unter Umständen ist aber tatsächlich nur die Dokumentenechtheit vorgeschrieben und die Lehrkraft malt sich aus: Kugelschreiber sind dokumentenecht - also dürfen nur sie verwendet werden.
Ich hatte bei meinen Dozenten ähnliche Probleme was Füller angeht.
Traurig dass es soweit kommen muss, aber unter solchen Umständen würde ich auch nicht anders handeln.
Das ist ein enormer Arbeitsaufwand für einen Lehrer. Warum so kompliziert? In einer Hagener Grundschule (Sohn von Freunden wurde dort von drei Jahren eingeschult) durften die Kinder nur mit Schwarz schreiben. Aufgrund der Verfügbarkeit wohl Pelikan 4001 Schwarz. Das soll mal einer wegkillern.Mario Be hat geschrieben: ↑08.10.2019 5:49Traurig dass es soweit kommen muss, aber unter solchen Umständen würde ich auch nicht anders handeln.
Andererseits hätte es den Vorteil, dass alle geschriebenen Arbeiten bei Bedarf auch vorliegen. Denn ich selber erinnere mich noch an Mitschüler die hier und da mal versucht haben die Arbeitshefte verschwinden zu lassen. Was natürlich nichts gebracht hat.
Ach was, ich glaube, solche Versuche gab es, solange es Lehrer und Schüler gab. Ich weiß, was wir damals im Unterricht angestellt haben und ich kenne die Geschichten meiner Eltern, beides Lehrer. Von Brecht ist überliefert, dass er sich die Versuche seiner Mitschüler ansah, die Fehler nachträglich ausradierten und dann beim Lehrer reklamierten. Die Lehrer hielten das Papier gegen das Licht, sahen die dünnen Stellen und die Mitschüler bekamen noch eine schlechtere Zensur. Daraufhin besorgte sich Brecht etwas rote Lehrer-Tinte und markierte damit ein paar Stellen, wo keine Fehler waren, ging damit zum Lehrer und erhielt eine bessere Zensur...
Ich habe mich immer gewundert warum durchgestrichen als "unordentlich/hässlich" gilt, aber gekillert bis das Papier sich auflöst kein Problme darstellt. Zumindest zu meiner Zeit (70er Jahre) hat der Stift zum Korrigieren ziemlich ausgefranst und es sah nie ordentlich aus, man sah es immer.SpurAufPapier hat geschrieben: ↑08.10.2019 9:04
(Natürlich dürfen dann sauber durchgestrichene Fehler, die nun mal passieren, nicht negativ z. B. als "schlechte Heftführung" bewertet werden.)
Das beschäftigt mich auch, allerdings das gesellschaftliche System, dem so ein Verhalten entwachsen kann. Da läuft doch auf so vielen Ebenen etwas schief.Damian hat geschrieben: ↑08.10.2019 1:15Da hab ich nochmal drüber nachdenken müssen und überlegt, wie ich das als Lehrer handhaben würde. Dabei würde ich wie folgt vorgehen: Alle Klassenarbeiten nach der Korrektur einscannen - wenn ein Schüler dann mit einer nachträglich korrigierten Arbeit ankommt, hat er prompt den ersten Verweis und eine wegen Täuschungsversuch nicht gewertete Arbeit! Ist zwar etwas Aufwand, aber lohnender, denn dafür hat der Schüler dann "einen an der Karre"! Das spricht sich rum, und dann versucht das so schnell keiner mehr, wetten?TomSch hat geschrieben: ↑07.10.2019 16:20So hatten wir letztens zwangsläufig mehrere Fälle, bei denen Kiddies auf die Idee gekommen sind, nachträglich Falsches wegzukillern, um es durch Richtiges zu ersetzen. Die Kollegen bekamen einen an die Karre, weil sie angeblich böswilligerweise Richtiges fälschlich angestrichen hätten, da sie den Beschulten nicht leiden mögen.
Beweislage für den Lehrer: sehr bescheiden!![]()
Du hast natürlich Recht, wenn das Ganze zu rechtlichen Konsequenzen für den Lehrer führt, erhält die Geschichte eine ganz neue Qualität. Das ist aber leider immer so, der technische Fortschritt - in dem Falle Stifte, die ohne Spuren radiert werden können - ist den rechlichen Regelungen - welche Stifte dürfen für Klassenarbeiten benutzt werden - oft um Jahre/Jahrzehnte voraus. Und das führt dann meist zu einem unübersichtlichen Wirrwarr unterschiedlicher Regelungen, wie man ja hier sehen kann.
Das sehe ich genauso. Aber die Auffassungen der Lehrer sind unterschiedlich, selbst innerhalb einer Schule. Von Killerverbot und Vorschrift nicht löschbarer Tinte bis hin zu "ausschließlich Königsblau und Löschen" ist alles dabei.Frischling hat geschrieben: ↑08.10.2019 9:59Ich habe mich immer gewundert warum durchgestrichen als "unordentlich/hässlich" gilt, aber gekillert bis das Papier sich auflöst kein Problme darstellt. Zumindest zu meiner Zeit (70er Jahre) hat der Stift zum Korrigieren ziemlich ausgefranst und es sah nie ordentlich aus, man sah es immer.SpurAufPapier hat geschrieben: ↑08.10.2019 9:04
(Natürlich dürfen dann sauber durchgestrichene Fehler, die nun mal passieren, nicht negativ z. B. als "schlechte Heftführung" bewertet werden.)
LG
Christa