Weiß jemand Rat?

Vielen Dank, Peter
Moderatoren: MarkIV, Zollinger, desas, Linceo, Lamynator
Es gibt Freimengen, ich lese was von 700€: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... _node.htmlPelimaus hat geschrieben: ↑16.01.2023 21:45Naja, ein Füller in Benutzung im Handgepäck ist ja was, was man so dabei hat.
Ich verzolle ja meine Zahnbürste auch nicht.
Wenn das Ding neu in OVP und Beleg dabei sind, sind Abgaben fällig. Erst mal Kontrolle hin oder her.
Von diesem Fall würde ich für meine "lohnt sich das" - Kalkulation auch immer ausgehen.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R ... _node.htmlAls Reisender können Sie bei der Einreise oder Rückkehr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln) und von der Insel Helgoland unter folgenden Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren (Reisemitbringsel) einfuhrabgabenfrei (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) nach Deutschland einführen.
Da mich diese Freigrenze nun doch interessiert hat, habe ich im Netz gesucht. Die 700.-€ stimmen.
Dieser beträgt dann je nach Warenart 15 bzw 17,5%Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt.