Das muss man auseinander halten. Wenn ein Artikel einen Sachmangel hat, reklamiert man das beim Händler. Der kann dann als erstes eine Nachbesserung versuchen. Erst, wenn die zweimal fehlschlägt (oder vom Händler endgültig abgelehnt wird), kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Händler als Nachbesserung Neuware liefert, darf er keine Nutzung anrechnen.
Bei einem berechtigten Rücktritt kann der Händler seit 2009 eine Nutzung des Artikels anrechnen und den Betrag vom Kaufpreis abziehen.
https://shopbetreiber-blog.de/2010/03/2 ... aufvertrag
Wie hoch dieser Betrag ist, hängt vom Einzelfall ab und kann letztendlich nur vor Gericht geklärt werden. Da geht es aber nicht um einen Wertverlust, sondern um den Nutzen, den man in der Zeit aus dem Gebrauch gezogen hat (z.B. bei Fahrzeugen).
Eine Pflicht zum Wertersatz besteht nicht, wenn ein Verbraucher den Artikel online bestellt und einfach nur auf seine Funktion überprüft hat. Eine dadurch begründete Wertminderung muss der Händler hinnehmen ("Wasserbetten-Urteil"), auch wenn er den Artikel danach nicht mehr als neu verkaufen kann. Bei einem Füller bedeutet das, dass man den Füller auspackt, Tinte einfüllt und ein paar Zeilen schreibt. Wenn man den Füller innerhalb von 14 Tagen zurück schickt, ist das kein Rücktritt, sondern ein Widerruf, der nicht einmal begründet werden muss.
Wenn ein Händler bei so etwas Ärger macht, würde ich ihn ausdrücklich auf die Rechtslage hinweisen und wenn das nicht zur Einsicht führt, zum einen dort nicht mehr bestellen und zum anderen potentielle Kunden vor diesem Verhalten warnen. Es reicht ja, wenn eine(r) diese Erfahrung macht. Manche Online-Händler jammern, dass das für sie nicht rentabel sei. Sorry, das weiss man, wenn man einen Online-Shop aufmacht und wenn man teure Füller anbietet, muss man damit rechnen, dass auch mal einer zurück kommt, den man dann nur noch als B-Ware verkaufen kann. Bei den grossen Online-Händlern ist eine Rückläuferquote (bei Bekleidung bis zu 50%) in den Preisen einkalkuliert.
Meine Mutter hat schon mal von einem Bekleidungsversand den Rat bekommen, ein Kleidungsstück in drei Größen zu bestellen und die zwei, die nicht passen, einfach zurück zu schicken.