Hallo,
interessantes Ergebnis. Wie alt ist dein Pelikan Blau/Schwarz?
Ich habe ein 30 ml Fass im Jahr 2023 bestellt und das kann man relativ leicht mit Wasser wegwischen. Vielleicht nicht vollständig aber es verschmiert ordentlich.
Gruß, Christian
Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
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Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
Man braucht alle Echtheitskriterien für die DIN, hier ist mal die Pelikan Blauschwarz und die Nachtblau in Jacobs Krönung, Copyright by GinTonic (das ist das Forumsmitglied
). Aber beide Tinten reißen Bleichmittel und Salzsäure.

Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
So, also man sieht, Dokumentenechtheit ist genau definiert und weitaus mehr als Wasserfestigkeit. Und das ist deshalb so, weil zur Dokumentenechtheit nicht nur die Alterungsbeständigkeit gehört, sondern auch die Fälschungssicherheit. Ob man das für den jeweiligen Einsatzzweck tatsächlich braucht, das ist wieder eine andere Frage.
Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
Ja, aber die Normanforderungen sollten beachtet werden, üblicherweise heißt es zur Auswertung "Die Linie muss sichtbar bleiben". Es gibt aber keine Kritierien, _wie_ sichtbar genau.
Äh, hatte ich das nicht schonmal geschrieben? Egal, man sollte aber unbedingt im Hinterkopf haben, dass ein Verwischen von Einzelfarbstoffen durchaus zulässig sein kann, wenn man die Linie noch erkennt. Leider gibt die Norm keine weitere Auskunft darüber, was "sichtbar" bedeutet, so dass man diesen Aspekt auch durchaus, ich sage mal, strecken kann...
Außerdem wird in der Norm das Papier genau definiert und die Aufbringung ("Linienziehgerät")... es ist das übliche Problem: unter Laborbedingungen kann eine Tinte die Normanforderungen erfüllen, im Alltag, wenn andere Parameter greifen, möglicherweise nicht. Das bedeutet dann aber nicht automatisch, dass die Tinte nicht dokuecht nach DIN XY ist. Doch, kann sie durchaus sein.
Äh, hatte ich das nicht schonmal geschrieben? Egal, man sollte aber unbedingt im Hinterkopf haben, dass ein Verwischen von Einzelfarbstoffen durchaus zulässig sein kann, wenn man die Linie noch erkennt. Leider gibt die Norm keine weitere Auskunft darüber, was "sichtbar" bedeutet, so dass man diesen Aspekt auch durchaus, ich sage mal, strecken kann...
Außerdem wird in der Norm das Papier genau definiert und die Aufbringung ("Linienziehgerät")... es ist das übliche Problem: unter Laborbedingungen kann eine Tinte die Normanforderungen erfüllen, im Alltag, wenn andere Parameter greifen, möglicherweise nicht. Das bedeutet dann aber nicht automatisch, dass die Tinte nicht dokuecht nach DIN XY ist. Doch, kann sie durchaus sein.
Grüße, Matthias
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Man kann durchaus zu viele Füller, Papiere und Tinten haben - aber niemals genug.
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Man kann durchaus zu viele Füller, Papiere und Tinten haben - aber niemals genug.
Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
Wie gesagt, das ist ein running gag. Die Faber-Castell Stone Grey hat nichts mit Interpretation zu tun, die ist im Licht einfach weg.
Eine füllertaugliche Nanopigmenttinte kann durch ihr begrenztes Bindemittel auf sehr glattem Papier durchaus ihre Dokumentenechtheit verlieren, weil sie nicht mehr ausreichend fixiert ist. Die Benitoite ist mit Bleichmittel auch weg, aber Lamy behauptet wenigsten nicht, die wäre dokumentenecht nach DIN.

Eine füllertaugliche Nanopigmenttinte kann durch ihr begrenztes Bindemittel auf sehr glattem Papier durchaus ihre Dokumentenechtheit verlieren, weil sie nicht mehr ausreichend fixiert ist. Die Benitoite ist mit Bleichmittel auch weg, aber Lamy behauptet wenigsten nicht, die wäre dokumentenecht nach DIN.
- Reformator
- Beiträge: 691
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Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
Hallo Christian,
Auf der rechten Seite habe die getesteten Kugelschreiberpasten mit Wasser bearbeitet. Hier schneiden sie etwas besser ab.
ungefähr dieselbe Zeit und das Ergebnis ist identisch (linke Seite). Wasser setzt der Blau-Schwarz tatsächlich mehr zu als Brennspiritus.
Auf der rechten Seite habe die getesteten Kugelschreiberpasten mit Wasser bearbeitet. Hier schneiden sie etwas besser ab.
Bis demnächst...
Helge
Helge
Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
Hallo Helge,
hab vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast. Ich dachte schon kurzzeitig meine Pelikan Blau/Schwarz sei kaputt
.
Gruß, Christian
hab vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast. Ich dachte schon kurzzeitig meine Pelikan Blau/Schwarz sei kaputt
Gruß, Christian
Re: Dokumentenecht schreiben mit Kugelschreiber, Gelschreiber, Rollerball und Füllfederhalter
Ich habe mal wieder die aktuelle Fassung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare besichtigt, da heißt es immernoch
"§ 12 DONot - Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften
(1) Bei der Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften von Papierurkunden ist festes weißes oder gelbliches Papier zu verwenden, das den Anforderungen nach DIN EN ISO 9706 entspricht. Es dürfen ferner nur verwendet werden:
1.
blaue oder schwarze Tinte und Farbbänder, sofern sie handelsüblich als urkunden- oder dokumentenecht bezeichnet sind,
2.
blaue oder schwarze Schreibstifte, sofern Minen benutzt werden, die eine Herkunftsbezeichnung und eine Aufschrift tragen, die auf die ISO 12757-2 (Pasten-Kugelschreiber), ISO 14145-2 (Tinten-Roller) oder ISO 27668-2 (Gel-Roller) hinweist, ..."
also die Eisengallustinten ab 4 Gramm Eisen pro Liter sind immernoch urkundentauglich nach DONot (dazu gehört die Pelikan Blauschwarz aber nicht), die Kurve kriegt das Notariat in diesem Jahrhundert vermutlich nicht mehr.
"§ 12 DONot - Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften
(1) Bei der Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften von Papierurkunden ist festes weißes oder gelbliches Papier zu verwenden, das den Anforderungen nach DIN EN ISO 9706 entspricht. Es dürfen ferner nur verwendet werden:
1.
blaue oder schwarze Tinte und Farbbänder, sofern sie handelsüblich als urkunden- oder dokumentenecht bezeichnet sind,
2.
blaue oder schwarze Schreibstifte, sofern Minen benutzt werden, die eine Herkunftsbezeichnung und eine Aufschrift tragen, die auf die ISO 12757-2 (Pasten-Kugelschreiber), ISO 14145-2 (Tinten-Roller) oder ISO 27668-2 (Gel-Roller) hinweist, ..."
also die Eisengallustinten ab 4 Gramm Eisen pro Liter sind immernoch urkundentauglich nach DONot (dazu gehört die Pelikan Blauschwarz aber nicht), die Kurve kriegt das Notariat in diesem Jahrhundert vermutlich nicht mehr.
