Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

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stift
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von stift »

Hallo
Allein die Farbe des Füllers haut einem ja schon das Auge ein,ich sehe die Dinger jeden Samstag am Flohmarkt und dazu nicht billig.
Habe mit diesen neuen wenig zu tun da ich ja nur alte sammle,aber ein hahaha kommt mir dann doch immer wieder raus und die Verkäufer sehen mich dann ganz verblüfft an.
Ich kann nur sagen :Hände weg von dem Zeug!
Grüße Harald
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von fountainpen.de »

und dazu nicht billig
was sollen denn solche "Dinger" auf Flohmärkten kosten? Mehr als 10 Euro?
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Killerturnschuh
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von Killerturnschuh »

fountainpen.de hat geschrieben:
und dazu nicht billig
was sollen denn solche "Dinger" auf Flohmärkten kosten? Mehr als 10 Euro?
will man so etwas wirklich wissen?
Salve

Angi

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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von fountainpen.de »

naja, ich will mir so was nicht kaufen ... würde mich aber interessieren, ob es tatsächlich Leute gibt, die denken, dass solcher Schrott mehr als 5-10 Euro wert sein könnte ...
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stift
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von stift »

Hallo
Ja kosten mehr als 10 Euro,und es gibt Leute die sich so etwas kaufen.
Warum kann ich nicht beantworten???? :evil:
Ich bleibe bei den alten Montblanc und Astoria und anderen Füllern.
Wie gesagt ich sehe diesen Schrott am Flohmarkt,und es wird da keiner angezeigt oder sonst etwas,
Grüße Harald
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von fountainpen.de »

Hallo Harald,

schon komisch, dass solche Sachen ohne weiteres bei Flohmärkten angeboten werden können... aus einigen Ländern kennt man das ja, aber zumindest hier hätte ich erwartet, dass die Rechteinhaber eingreifen. Aber klar, wo kein Kläger da kein Richter ...

Viele Grüße
Michael
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stift
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von stift »

Hallo Michael
Du wirst es nicht glauben aber gestern war ich wie jeden Samstag auf dem Flohmarkt und habe über das was du gerade geschrieben hast nachgedacht.
Obwohl die Hüter des Gesetztes auch durchgehen macht da keiner etwas,obwohl es schon etwas besser ist als vor ein paar Jahren.
Da hatte es diesen Schund an jeder Ecke gegeben und die waren noch stolz darauf das sie so etwas verkauften. :shock:
Grüße Harald
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Mr.Eyedropper

Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von Mr.Eyedropper »

Naja, die Gesetzeshüter werden auf dem Flohmarkt wahrscheinlich nur bei gewerblichen Händlern tätig werden oder wenn es nachweislich zum Betrug kommt (Vorsatzkriterium). Außerdem kann man nicht voraussetzen, dass jeder Streifenpolizist auch gleichzeitig Fachpersonal für Markenfälschungen ist.
Da hatte es diesen Schund an jeder Ecke gegeben und die waren noch stolz darauf das (sic!) sie so etwas verkauften.
Hast Du mit den Verkäufern gesprochen? Oder wie erkennt man, dass die stolz darauf sind, dass sie so etwas verkaufen?
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von fountainpen.de »

Hallo Harald,

eigentlich schon komisch, dass in Deutschland solche Fakes angeboten werden können... aber wenn sich die Hersteller nicht kümmern, dann passiert da wohl nichts. Letztlich kann ich ja auch von den Gesetzeshütern nicht erwarten, dass sie Original von Fälschung unterscheiden können.

Vor etwa 8 Jahren wurde ich mal von MB angesprochen und hatte denen dann meine Fotos mit Fälschungen gegeben. Damit wurden dann z.B. Zöllner geschult. Ich weiß aber nicht, ob und wie die Fotos noch eingesetzt werden ... wenn da von Seiten der Hersteller keine Infos weitergegeben werden, dann kann man auf Flohmärkten sicher auch nichts gegen Fakes tun :-(

Viele Grüße
Michael
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tzizt
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von tzizt »

Die Verfolgungsbehörden, die sich mit Markenfälschungen beschäftigen, in Deutschland also der Zoll, werden bei privaten Käufen oder Verkäufen von gefälschter Ware in der Regel gar nicht aktiv, da die Hersteller das nicht wollen.

Beispielsweise werden an Flughäfen Uhren bekannter Hersteller nicht konfisziert, wenn es sich um ein einzelnes Exemplar handelt und erkennbar ist, dass derjenige dieses für sich selbst oder als Geschenk mitgebracht hat.
Derlei Fälschungen werden eigentlich erst verfolgt, wenn es sich um gewerbsmäßigen Handel mit ebenjenen Fälschungen handeln könnte, denn erst dadurch entsteht der wirklich große Schaden für die Hersteller.

Würde jede Fälschung verfolgt, wären sämtliche Staatsanwaltschaften und Zollämter so was von überlastet, dass nichts anderes mehr gemacht werden könnte.
Zumal die Hersteller die wirklich dicken Fische haben wollen, nicht Herrn Meyer, der aus dem Urlaub eine gefälschte Uhr mitbringt, um beim nächsten Stammtisch ein bisschen prahlen zu können.

Diese Regelung finde ich so eigentlich sehr gut, da man sich so auf die wirklich schädigenden Taten konzentrieren kann und die jeweiligen Fachabteilungen sind dann auch wirklich geschult und wissen, was sie tun.
Viele Grüße,
Christian
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von fountainpen.de »

Hallo Christian,

da hast Du Recht ... der Aufwand wäre wohl zu hoch ...
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amarti
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von amarti »

tzizt hat geschrieben:Diese Regelung finde ich so eigentlich sehr gut,
Hallo Christian,
was für eine Regelung soll das denn sein?

Also in Düsseldorf achtet der Zoll darauf, dass die Gesetze für alle Personen gleich angewendet werden. Ich habe schon mehrfach miterlebt, wie einzelne Gegenstände (Tasche mit zwei Buchstaben, Zeitgeber mit einem Kronen Symbol, ...) einbehalten und einen markenrechtlichen Überprüfung zugeführt wurden.

Deine Vorstellungen zu Geschenken hatte auch Herr Rummenigge, als er aus Katar zurück kam.

Andreas
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tzizt
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von tzizt »

Hallo Andreas,

Herr Rummenigge hat sich bestimmt kein Fake mitgebracht ;)
Denn genau dieses meine ich, selbstverständlich keine echten Produkte. Ansonsten ist diese Vorgehensweise schon weit verbreitet und eben von den Rechteinhabern (meistens) auch so gewollt, aus eben den Gründen, die ich oben angeführt habe.
Ich hätte da ehrlich gesagt ein Problem mit, wenn der Zoll und die zuständigen Staatsanwaltschaften mit derlei geringfügigen Tatbeständen vollkommen überlastet würden. Da bliebe dann nämlich zum Beispiel Herr Rummenigge auf der Strecke. Den großen Schaden richten die an, die gewerbsmäßigen Handel mit gefälschten Produkten treiben. Meine Meinung zumindest.
Viele Grüße,
Christian
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Tenryu
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von Tenryu »

Es ist nicht verboten, Produkte nachzuahmen, es ist nur Verboten, diese in Verkehr zu bringen. Für den Eigengebrauch kann man sich eigentlich alles verschaffen oder selber kopieren.

Die Verletzung von Immaterialgüterrechten ist immer ein Antragsdelikt, denn der Rechteinhaber ist der einzige, der entscheiden kann, was eine legitime oder illegitime Nutzung ist.

Was unterscheidet einen echten von einem gefälschten Artikel? Der eine wird in einer chinesischen Ausbeuterfabrik mit Lizenz hergestellt, der andere in einer chinesischen Ausbeuterfabrik ohne Lizenz. :twisted: (Nicht selten sogar in der selben Fabrik, indem man die Maschinen nach Abschluß des Auftrags noch eine Zeit lang weiter laufen läßt. :wink: )
Wenn die Fabrik ohne Lizenz nachträglich eine erwärbe, wären ihre Produkte mit einem Schlag legitim.
Wie soll also Zoll oder Polizei entscheiden, wer eine Lizenz hat, und wer nicht? Das kann nur der Inhaber der jeweilgen Rechte, indem er eine entsprechende Anzeige macht.
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tzizt
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Re: Montblanc Dragon Modellbestimmung ...

Beitrag von tzizt »

Tenryu hat geschrieben:Es ist nicht verboten, Produkte nachzuahmen, es ist nur Verboten, diese in Verkehr zu bringen. Für den Eigengebrauch kann man sich eigentlich alles verschaffen oder selber kopieren.

Die Verletzung von Immaterialgüterrechten ist immer ein Antragsdelikt, denn der Rechteinhaber ist der einzige, der entscheiden kann, was eine legitime oder illegitime Nutzung ist.

Was unterscheidet einen echten von einem gefälschten Artikel? Der eine wird in einer chinesischen Ausbeuterfabrik mit Lizenz hergestellt, der andere in einer chinesischen Ausbeuterfabrik ohne Lizenz. :twisted: (Nicht selten sogar in der selben Fabrik, indem man die Maschinen nach Abschluß des Auftrags noch eine Zeit lang weiter laufen läßt. :wink: )
Wenn die Fabrik ohne Lizenz nachträglich eine erwärbe, wären ihre Produkte mit einem Schlag legitim.
Wie soll also Zoll oder Polizei entscheiden, wer eine Lizenz hat, und wer nicht? Das kann nur der Inhaber der jeweilgen Rechte, indem er eine entsprechende Anzeige macht.
Genau das meinte ich, sehr gut erklärt!
Viele Grüße,
Christian
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