Tombstone hat geschrieben:Da wir Dich aber schon mal hier haben, Mark, muss ich Dich aber beleiern:
Kein Problem, das ist im Internet ein ständig präsentes Thema, was sehr teuer werden kann wenn man die Regeln nicht beachtet.
Tombstone hat geschrieben:Gilt dies eigentlich nur bei "Bild kopieren -> abspeichern -> selber wieder woanders hochladen" oder auch bei einer ganz normalen Verlinkung, d.h. ich setze einen img-Befehl und kann so das Bild hier sehen?
Meines Wissens, spielt die technische Lösung, also ob hierher geladen oder über einen Link geladen keine Rolle, sondern nur der Kontext.
Internationales Urheberrecht sieht fast in jeder Form vor, das Urheberrecht einer Abbildung liegt beim Schöpfer. Das ist einmal durch einen Kreis Fotografen erkämpft worden, die für Life gearbeitet haben. Bis dahin war es so das die Fotografen keinen Einfluss auf das hatten was mit den Bildern geschieht und vor allem am fiskalen Gewinn waren sie nicht beteiligt.
Die wichtige Trennung ist hier zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht zu machen. In Deutschland ist es so dass der Fotograf in jedem Fall das uneingeschränkte Urheberrecht an seiner Schöpfung hält. Allerdings ist der Gemeinheit ein Nutzungsrecht in Form des Zitats eingeräumt. Natürlich ist das entsprechend weich formuliert, ab wann ist ein Zitat ein Zitat und damit, ab wann ist die Übernahme der Abbildung legitim.
Die Grundsätzliche Empfehlung ist immer, egal wie das Bild eingebunden ist, unter dem Bild sollte immer (schriftlich) die Quelle angegeben sein (also ein schriftlicher Link) und ein ausdrücklicher Hinweis auf die Urheberschaft. Also dass man nicht selbst die Rechte hält und den Hinweis auf den Rechteinhaber.
Auch wenn das in Deutschland gern missbräuchlich genutzt wird, die Abmahnungen sind etwas sehr gutes. Sie zwingen den Urheber nämlich sich vor dem Klageweg, eine gütliche Einigung anzustreben. Daher werden viele immateriellen Werte pauschalisiert, den nach der Pauschale berechnet ein Anwalt seinen Satz. Daher sind bei "Bilddiebstahl" selten Phantasiepreise für Abmahnungen unterwegs, sondern solche, die diese Pauschalen in Rechnung nehmen. Und ganz ehrlich, eine Abmahnung von 500€ im Vergleich zu einem Urteil von 15.000€ sind ein riesen Unterschied.
US Recht kennt diesen Schrift nicht, hier wird der Nennwert durch eine Kanzlei festgelegt und es wird direkt geklagt. Die Streitwerte sind also initial deutlich höher. 500€ sind da eher die sehr, sehr seltene Ausnahme.
Produktabbildungen sind eigentlich meist frei nutzbar, was aber am Urheberrecht nichts ändert. Der Fotograf arbeitet da im Normalfall im Auftrage und überträgt dem Auftraggeber ein uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht. Damit kann der dann die Fotos der Allgemeinheit kostenfrei zur Nutzung überlassen, was ja die Idee hinter diesen Fotos ist. Aber gerade in den US unterliegen diese offiziellen Produktfotos aber sehr strikten Regeln, versuch mal offizielle Abbildungen von Chrysler im Kontext gegen die Marke zu verwenden. In Deutschland ist das legitim, in den USA wirst du sicher Bekanntschaft mit der Chrysler Rechtsabteilung machen.
Wir haben im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ein sehr liberales Nutzungsrecht an Abbildungen, was aber nicht heißt das "Diebstahl" toleriert wird.
Mark