
V.G.
Thomas
Moderatoren: MarkIV, Zollinger, desas, Linceo, Lamynator, JulieParadise, HeKe2
Genau!wilfhh hat geschrieben:Gut, so langsam fange ich an zu begreifen: Aufgrund eines chemischen Pozesses wird nicht etwa die Tinte beseitigt (wie auch?) oder überschrieben (Tipp-Ex), sondern im molekularen Bereich das, was die Tinte sichtbar macht, gewissermaßen zerstört. Richtig?
Ist nicht überall zulässig, bei uns darf nur Dokumentenecht geschrieben werden, wird ausdrücklich auf den Klausurblätter so hervor gehoben.Ich schreibe noch Klausuren in meinem Studium, da möchte ich gerne wegkillern können.
Warum nicht einfach durchstreichen, was du plötzlich falsch findest? Hätte zum Beispiel den Vorteil, daß es noch erkannt werden könnte, und wenn es doch richtig war, würde man sehen, daß du es im Prinzip schon weißt, nur noch nicht unter "richtig" abgelegt hast.benelauer hat geschrieben:Ich schreibe noch Klausuren in meinem Studium, da möchte ich gerne wegkillern können.
Und beim Ausweiskontrollgang wird dann kontrolliert, ob der Stift nach DIN dokumentenecht ist? Ich glaube ja nicht. Es gibt auch radierbare Stifte, die von außen nicht von einem Kugelschreiber unterscheidbar sind. Letztendlich ist das aber alles kein Problem, solange man bei der Klausureinsicht keine eigenen Stifte zulässt und nur Bleistift zur Verfügung stellt.PEOPLES hat geschrieben: Ist nicht überall zulässig, bei uns darf nur Dokumentenecht geschrieben werden, wird ausdrücklich auf den Klausurblätter so hervor gehoben.
Was den das für nen ArgumentUnd beim Ausweiskontrollgang wird dann kontrolliert, ob der Stift nach DIN Dokumentenecht ist?
Am anderen Ende des Tintenkillerstiftes ist ein nicht-koenigsblauer Stift mit dem man ueber die gekillerten Bereiche schreiben kann. Ich fand das sah ziemlich haesslich aus. Deswegen habe ich schon zu Schulzeiten mit Tintenkillern aufgehoert. Ich habe lange dann mit Pelikan 4001 schwarz geschrieben bis ich den wunderbaren Fueller meines Vater verloren habe.Strombomboli hat geschrieben:Kann man denn über tintengekillerte Stellen wieder drüberschreiben? Wird das Papier nicht wellig? Außerdem muß man doch warten, bis der Tintenkiller getrocknet ist, oder? Ich habe nur dunkle Erinnerungen.
Gegen 250 auf der Landstrasse gibt es einige sehr gute Argumente. Für diese dämliche Klausuranweisung eben nicht. Ich pinkle jedenfalls keinem Student ans Bein, weil er mit Füller ohne dokumentenechter Tinte schreibt.PEOPLES hat geschrieben: Was den das für nen ArgumentNur weil ich nicht kontrolliert werde, ist es nicht erlaubt mit einem Motorrad 250 auf der Landstrasse fahren, auch wenn es geht (und es manche auch machen).
Bei uns wird das auch nicht kontrolliert, wozu auch, wäre wohl etwas aufwändig , aber man darf ja daraufhin weisen.